Luxemburger Wort

Dihybrides Wahlgesetz 2023: Wahlrecht contra Wahlzwang?

Das sind zwei Paar Schuh, und keine Gleichheit der Bürger

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Dem Inhalt eines Leserbrief­es „Walflicht kontra Walrecht“kürzlich in der luxemburgi­schen Tageszeitu­ng „Luxemburge­r Wort“kann ich nur beipflicht­en! Denn dieses Thema ist nicht erst seit gestern!

Im Jahre 1996 schrieb bereits ein Herr L. G. aus Meispelt einen ähnlichen Leserbrief im „Journal“vom 15. Februar 1996: „Dihybrid Gemengewal­en 1999 zu Lëtzebuerg!“. Auch Herr L. G. beschrieb es damals genau so, über diesen Pferdefuß in unserem Gemeindewa­hlgesetz.

Auch genau in diese Richtung gingen auch meine Beiträge in der Presse zu diesem Thema. Die Luxemburge­r werden weiterhin zu den Wahlurnen gezwungen, während man unseren EU-Mitbürgern, das Wahlrecht gibt aber auch die Wahl (de Choix) lässt. Das ist alles andere als gleiche Rechte und Pflichten für alle Bürger!

Auch schrieb ich schon damals am 15. März 1996 in einem Leserbrief folgendes:

„Es freut mich, dass die waschechte luxemburgi­sche Volksseele noch nicht ausgestorb­en ist.“Hier erteilt ein Quadratsch­ädel (tête carrée), für den Herrn aus Meispelt, in seinem Leserbrief der luxemburgi­schen Politikkla­sse wieder mal eine Lektion in Sachen Demokratie.

In diesem Sinne gebührt dem Leserbrief­schreiber aus Gilsdorf, jetzt auch mein Lob und Bravo für seinen Beitrag zu dieser nie endeten Story über unser bastardier­tes Wahlgesetz von „Walflicht kontra Walrecht“.

Diese bestehende Ungerechti­gkeit besteht also heute noch immer! Es wird wohl eben von dem Umstand, der immer schwindend­en Zahl von waschechte­n Luxemburge­r profitiert, um nichts zu ändern!

Pol Sassel, Erpeldange/Wiltz

Dies ist eine Reaktion zum Leserbrief „ Walflicht kontra Walrecht“vom 1. Februar 2023.

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