Dihybrides Wahlgesetz 2023: Wahlrecht contra Wahlzwang?
Das sind zwei Paar Schuh, und keine Gleichheit der Bürger
Dem Inhalt eines Leserbriefes „Walflicht kontra Walrecht“kürzlich in der luxemburgischen Tageszeitung „Luxemburger Wort“kann ich nur beipflichten! Denn dieses Thema ist nicht erst seit gestern!
Im Jahre 1996 schrieb bereits ein Herr L. G. aus Meispelt einen ähnlichen Leserbrief im „Journal“vom 15. Februar 1996: „Dihybrid Gemengewalen 1999 zu Lëtzebuerg!“. Auch Herr L. G. beschrieb es damals genau so, über diesen Pferdefuß in unserem Gemeindewahlgesetz.
Auch genau in diese Richtung gingen auch meine Beiträge in der Presse zu diesem Thema. Die Luxemburger werden weiterhin zu den Wahlurnen gezwungen, während man unseren EU-Mitbürgern, das Wahlrecht gibt aber auch die Wahl (de Choix) lässt. Das ist alles andere als gleiche Rechte und Pflichten für alle Bürger!
Auch schrieb ich schon damals am 15. März 1996 in einem Leserbrief folgendes:
„Es freut mich, dass die waschechte luxemburgische Volksseele noch nicht ausgestorben ist.“Hier erteilt ein Quadratschädel (tête carrée), für den Herrn aus Meispelt, in seinem Leserbrief der luxemburgischen Politikklasse wieder mal eine Lektion in Sachen Demokratie.
In diesem Sinne gebührt dem Leserbriefschreiber aus Gilsdorf, jetzt auch mein Lob und Bravo für seinen Beitrag zu dieser nie endeten Story über unser bastardiertes Wahlgesetz von „Walflicht kontra Walrecht“.
Diese bestehende Ungerechtigkeit besteht also heute noch immer! Es wird wohl eben von dem Umstand, der immer schwindenden Zahl von waschechten Luxemburger profitiert, um nichts zu ändern!
Pol Sassel, Erpeldange/Wiltz
Dies ist eine Reaktion zum Leserbrief „ Walflicht kontra Walrecht“vom 1. Februar 2023.