Claude Haagen muss beim Agrargesetz nachbessern
Der Staatsrat hat 22 Einwände gegen den Entwurf des Landwirtschaftsministers
Eigentlich hätte das neue Agrargesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten müssen, doch es wird noch eine Weile dauern, bis der Entwurf abstimmungsreif ist. Der Staatsrat hat 22 Einwände erhoben – teils, weil der Text verfassungswidrig ist, teils, weil er gegen europäische Vorgaben verstößt.
Ein Beispiel: Die EU sieht eine Altersobergrenze für Jungbauern vor (maximal 40 Jahre). Luxemburg hält darüber hinaus ein Mindestalter
von 23 Jahren fest, was in der europäischen Gesetzgebung so nicht vorgesehen ist. Die Untergrenze muss aus dem Text gestrichen werden, fordern die Staatsräte, die zudem bemängeln, dass die für Jungbauern geltenden Arbeitsbedingungen zu ungenau definiert seien.
Kritik an der Deckelung des Viehbestands
Bei den Protesten der Bauern im vergangenen Jahr gegen das neue Gesetz stand stets Artikel 6 im Mittelpunkt. Zur Erinnerung: Minister Haagen hatte Artikel 6 in letzter Sekunde und ohne Absprache mit den Bauernverbänden eingefügt. Der Artikel sieht eine Deckelung des Viehbestands und eine Genehmigungspflicht vor für Betriebe, die sich vergrößern wollen. Auf diese Weise sollen die Ammoniak-Emissionen gesenkt werden.
Artikel 6 aber kommt beim Staatsrat nicht gut an. Auf drei Seiten nimmt die Hohe Körperschaft den Artikel auseinander und gibt zu bedenken, dass laut EU-Recht die Maßnahmen, die eingesetzt werden, um in diesem Fall die Ammoniak-Emissionen zu reduzieren, nicht über das erforderliche Maß hinausgehen dürfen, also verhältnismäßig sein müssen.
Nun berücksichtigt das Agrargesetz aber nicht die Anzahl des Viehs oder die realen Emissionswerte des Betriebs, sondern die Größe eines Betriebs wird über Arbeitseinheiten definiert. Mehr als fünf Arbeitseinheiten sind nicht erlaubt. Darüber hinaus darf ein Betrieb also nicht mehr wachsen. Ab zwei Arbeitseinheiten muss ein Betrieb, der sich vergrößern möchte, eine Genehmigung beim Agrarministerium beantragen. Sind die nationalen Emissionswerte zu hoch, kann der Minister dem Betrieb eine Genehmigung zur Vergrößerung seines Betriebs verweigern – unabhängig von seinen eigenen tatsächlichen Emissionswerten.
Mit dieser Vorgehensweise hat der Staatsrat ein Problem und er fragt: „Können die Arbeitseinheiten, die die Größe des landwirtschaftlichen Betriebs angeben sollen, ein wahrheitsgetreues Bild der Ammoniak-Emissionen vermitteln, die dieser Betrieb produziert?“
Die Hohe Körperschaft bezweifelt, dass die Arbeitseinheiten das angemessene Mittel sind, um das Ziel – die Verringerung der Ammoniakemissionen – zu erreichen. Dem Staatsrat fehlen im Text die nötigen Erklärungen, warum das Ministerium sich für die Arbeitseinheiten als Maßeinheit entschieden hat, und er fragt sich, ob es nicht weniger einschneidende Mittel gibt, mit denen das gleiche Ziel erreicht werden kann.
Können die Arbeitseinheiten, die die Größe des landwirtschaftlichen Betriebs angeben sollen, ein wahrheitsgetreues Bild der AmmoniakEmissionen vermitteln, die dieser Betrieb produziert? Gutachten des Staatsrats zum Agrargesetzentwurf