Der Großherzog bezieht eine Zuwendung von 523.103 Euro
Premier Bettel hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Rahmen für die Dotierung schaffen soll, die dem Großherzog und dem Erbgroßherzog gewährt wird
Die Dotierung, die dem Großherzog und dem Erbgroßherzog zugestanden wird, soll bald einen Rahmen bekommen. Zumindest ist dies der Wunsch der Regierung mittels eines Gesetzesentwurfs, der am Dienstag von Premier Xavier Bettel (DP) eingebracht wurde. Damit wird die Reform der Luxemburger Monarchie nach der Gründung der Maison du Grand-Duc im Jahr 2020 fortgesetzt. Eine Reform, die darauf abzielt, „eine größere Transparenz zu gewährleisten und eine strikte Trennung zwischen dem offiziellen und dem privaten Teil in Bezug auf die Kosten des großherzoglichen Hofes vorzunehmen“, wird im Gesetzentwurf in Erinnerung gerufen.
Mit dieser Reform verschwinden die Zivilliste und die Repräsentationskosten und machen Platz für „eine transparente und demokratischere Dotierung, soweit sie gesetzlich festgelegt ist“. Dies rundet „die in den vergangenen Jahren unternommenen Anstrengungen ab, den großherzoglichen Hof mit Mitteln und Funktionsweisen auszustatten, die dem Bild entsprechen, das man sich von einer konstitutionellen Monarchie im 21. Jahrhundert macht“.
Zuwendungen „zur freien Verfügung“
Der Gesetzentwurf schlägt daher vor, „die Elemente und Beträge der Dotierung, die dem Staatsoberhaupt gewährt wird“festzulegen. Dies betrifft auch den Erbgroßherzog und gegebenenfalls das ehemalige Staatsoberhaupt, den „Regenten“und den Lieutenant-représentant.
„Les dotations allouées au Grand-Duc, régent, Grand-Duc héritier, ancien chef de l'État et lieutenant-représentant représentent des indemnités forfaitaires allouées pour le rôle et les fonctions que les bénéficiaires exercent dans l'intérêt du pays“, hält der Gesetzestext fest. Konkret bedeutet dies, dass luxemburgische Thronfolger, die ihre protokollarischen Funktionen nicht mehr ausüben wollen, keine Einkünfte mehr erhalten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Zuwendungen „zu ihrer freien Verfügung“stehen und, wie die Einkünfte aus ihren Wohnsitzen, steuerfrei sind. Um Anspruch darauf zu haben, muss der Empfänger jedoch volljährig sein.
217.985 Euro für den Erbgroßherzog
Wie wird diese Entschädigung berechnet? Wie bei den Beamten wird die Entschädigung durch Indexpunkte festgelegt, anhand derer eine jährliche Entschädigung berechnet wird. Sie wird in monatlichen Tranchen ausgezahlt.
Der Gesetzestext sieht für das Staatsoberhaupt eine jährliche Vergütung von 523.103 Euro (24.674 Indexpunkte) vor. Für den Erbgroßherzog wird diese 217.985 Euro (10.282 Indexpunkte) betragen. Das ehemalige Staatsoberhaupt, ein Amt, das seit dem Tod von
Großherzog Jean im Jahr 2021 nicht mehr ausgeübt wird, erhält ebenfalls 217.985 Euro jährlich, ebenso wie der Lieutenant-représentant (Statthalter). Der Regent erhält ein Gehalt, das dem des Großherzogs entspricht, demnach 523.103 Euro.
Eine Grenze wurde jedoch gesetzt: Die Kumulierung von Ämtern darf nicht zu mehr als einem Gehalt führen. Der Gesetzentwurf betont auch, dass diese Beträge wie alle anderen Gehälter der Indexierung unterliegen.
Der Gesetzentwurf muss noch sämtliche Etappen des luxemburgischen Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen, bevor er verabschiedet werden kann. Das Gesetz soll bis zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.
Dieser Artikel erschien ursprünglich bei der „Virgule“. Übersetzung ins Deutsche: Simone Molitor