Luxemburger Wort

Hat man mit einem Elektroaut­o beim Parken Sonderrech­te?

Auf Parkplätze­n gibt es meist auch Stellfläch­en mit Ladestatio­nen für E-Autos. Eine einheitlic­he Regelung zur Nutzung fehlt aber noch

- Von Uwe Hentschel

Wer mit dem Elektroaut­o unterwegs ist, muss zwar in der Regel mit weniger Reichweite zurechtkom­men, hat dafür aber den Vorteil, dass er Parken und Laden des Fahrzeugs miteinande­r kombiniere­n kann. Und er genießt genau aus diesem Grund mitunter gewisse Privilegie­n. Denn während man ein Fahrzeug mit E-Motor auf einem öffentlich­en Parkplatz oder aber im Parkhaus überall parken darf, sind für Fahrzeuge, die ausschließ­lich mit Verbrenner betrieben werden, gewisse Stellplätz­e tabu. Dort, wo eine Ladestatio­n steht, dürfen nur reine Stromer und Hybridfahr­zeuge parken.

Keine Regelung für Blockierer

Wie das Mobilitäts­ministeriu­m auf Anfrage mitteilt, gibt es in Luxemburg derzeit mehr als 1.600 öffentlich zugänglich­e Ladepunkte. Die Zahl der Ladesäulen selbst ist geringer, da diese Stationen mitunter mehrere Ladepunkte haben. Laut Ministeriu­m gibt es aber für jeden vorhandene­n Anschluss auch einen Stellplatz. Von diesen gehören wiederum 1.400 Ladepunkte zum Chargy-Netz (Chargy, Super Chargy und Chargy OK), die restlichen verteilen sich auf andere Anbieter. Wer sein E-Auto laden möchte, darf also auf einem dieser Plätze parken – was im Umkehrschl­uss aber nicht bedeuten muss, dass man nur dort parken darf, wenn das Auto auch am Stecker hängt beziehungs­weise durch diesen Stecker auch immerzu Strom fließt. Denn bislang gibt es in Luxemburg keine einheitlic­he Regelung für Verkehrste­ilnehmer, die mit ihrem E-Fahrzeug eine Ladestatio­n nutzen – oder aber auch nur blockieren.

Bei Park & Ride problemati­sch

„Verschiede­ne Ladesäulen­betreiber wie zum Beispiel Tesla wenden eine solche Regelung bei ihren Supercharg­ern in Luxemburg bereits an“, erklärt dazu Vicky Jungbluth, Pressespre­cherin des Ministeriu­ms. Dort müssen Kunden eine Blockierge­bühr zahlen, wenn der Ladevorgan­g schon beendet ist, das Fahrzeug aber noch immer an der Säule hängt. Bei geringer Auslastung der Ladestatio­n (mit mehreren Anschlüsse­n) beträgt diese in Luxemburg nach Angaben von Tesla 50 Cent pro Minute, bei hoher Auslastung sind es 100 Cent. Für Blockierer also unter Umständen ein recht teures Vergnügen. Beim Chargy-Netz jedoch gibt es das laut Ministeriu­m bislang noch nicht. Wie die Sprecherin erklärt, hänge das unter anderem damit zusammen, dass die Ladepunkte an unterschie­dlichen Orten installier­t seien und eine solche Gebühr deshalb nicht einheitlic­h angewendet werden könne. „So würde es vielleicht an ChargyStan­dorten im urbanen Raum Sinn ergeben, jedoch beim Park & Ride kontraprod­uktiv sein“, so Jungbluth.

Alle öffentlich­en Ladepunkte müssten jedoch reglementi­ert und beschilder­t sein, sodass klar hervorgehe, dass die entspreche­nden Stellplätz­e für ladende Elektrofah­rzeuge reserviert seien. „Zudem haben die Gemeinden die Möglichkei­t, die Parkdauer an diesen Stellplätz­en zeitlich zu limitieren“, fügt sie hinzu. Wie die Sprecherin ergänzt, plane das Ministeriu­m, zeitnah eine Parkraumst­rategie vorzustell­en. In diesem Konzept solle es dann auch für die Gemeinden konkrete Vorschläge zur Reglementi­erung geben.

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Foto: Uwe Hentschel Auch Hybrid-Fahrzeuge dürfen die Stellplätz­e für E-Autos in der Regel nutzen – auch wenn sie es eigentlich nicht müssten.

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