Hat man mit einem Elektroauto beim Parken Sonderrechte?
Auf Parkplätzen gibt es meist auch Stellflächen mit Ladestationen für E-Autos. Eine einheitliche Regelung zur Nutzung fehlt aber noch
Wer mit dem Elektroauto unterwegs ist, muss zwar in der Regel mit weniger Reichweite zurechtkommen, hat dafür aber den Vorteil, dass er Parken und Laden des Fahrzeugs miteinander kombinieren kann. Und er genießt genau aus diesem Grund mitunter gewisse Privilegien. Denn während man ein Fahrzeug mit E-Motor auf einem öffentlichen Parkplatz oder aber im Parkhaus überall parken darf, sind für Fahrzeuge, die ausschließlich mit Verbrenner betrieben werden, gewisse Stellplätze tabu. Dort, wo eine Ladestation steht, dürfen nur reine Stromer und Hybridfahrzeuge parken.
Keine Regelung für Blockierer
Wie das Mobilitätsministerium auf Anfrage mitteilt, gibt es in Luxemburg derzeit mehr als 1.600 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Die Zahl der Ladesäulen selbst ist geringer, da diese Stationen mitunter mehrere Ladepunkte haben. Laut Ministerium gibt es aber für jeden vorhandenen Anschluss auch einen Stellplatz. Von diesen gehören wiederum 1.400 Ladepunkte zum Chargy-Netz (Chargy, Super Chargy und Chargy OK), die restlichen verteilen sich auf andere Anbieter. Wer sein E-Auto laden möchte, darf also auf einem dieser Plätze parken – was im Umkehrschluss aber nicht bedeuten muss, dass man nur dort parken darf, wenn das Auto auch am Stecker hängt beziehungsweise durch diesen Stecker auch immerzu Strom fließt. Denn bislang gibt es in Luxemburg keine einheitliche Regelung für Verkehrsteilnehmer, die mit ihrem E-Fahrzeug eine Ladestation nutzen – oder aber auch nur blockieren.
Bei Park & Ride problematisch
„Verschiedene Ladesäulenbetreiber wie zum Beispiel Tesla wenden eine solche Regelung bei ihren Superchargern in Luxemburg bereits an“, erklärt dazu Vicky Jungbluth, Pressesprecherin des Ministeriums. Dort müssen Kunden eine Blockiergebühr zahlen, wenn der Ladevorgang schon beendet ist, das Fahrzeug aber noch immer an der Säule hängt. Bei geringer Auslastung der Ladestation (mit mehreren Anschlüssen) beträgt diese in Luxemburg nach Angaben von Tesla 50 Cent pro Minute, bei hoher Auslastung sind es 100 Cent. Für Blockierer also unter Umständen ein recht teures Vergnügen. Beim Chargy-Netz jedoch gibt es das laut Ministerium bislang noch nicht. Wie die Sprecherin erklärt, hänge das unter anderem damit zusammen, dass die Ladepunkte an unterschiedlichen Orten installiert seien und eine solche Gebühr deshalb nicht einheitlich angewendet werden könne. „So würde es vielleicht an ChargyStandorten im urbanen Raum Sinn ergeben, jedoch beim Park & Ride kontraproduktiv sein“, so Jungbluth.
Alle öffentlichen Ladepunkte müssten jedoch reglementiert und beschildert sein, sodass klar hervorgehe, dass die entsprechenden Stellplätze für ladende Elektrofahrzeuge reserviert seien. „Zudem haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Parkdauer an diesen Stellplätzen zeitlich zu limitieren“, fügt sie hinzu. Wie die Sprecherin ergänzt, plane das Ministerium, zeitnah eine Parkraumstrategie vorzustellen. In diesem Konzept solle es dann auch für die Gemeinden konkrete Vorschläge zur Reglementierung geben.