Luxemburger Wort

Yuriko Backes: „Bargeld wird nicht abgeschaff­t“

Anhörung der Petition 2470: Verankerun­g des Rechts auf unbegrenzt­e Barzahlung in der Verfassung ist nicht möglich

- Von Simone Molitor

Eine größere Panne hatte Petition 2470 den nötigen Boost verschafft. Am 24. November 2022 war es während Stunden in vielen Teilen des Landes nicht möglich, Zahlungen mit der Kreditkart­e zu tätigen oder Geld abzuheben. Dieser Vorfall kam dem Petitionär Jorge Manuel Dos Santos Simões zugute, der für seine Forderung nach der Verankerun­g des Grundrecht­s in der Verfassung, unbegrenzt mit Bargeld bezahlen zu können, schließlic­h die erforderli­che Unterstütz­ung bekam. Am Ende brachte es die Petition auf 5.092 Unterschri­ften. Am Mittwoch wurde sie in der Chamber diskutiert.

Der Initiator der Petition hatte sich derweil an der Bittschrif­t einer Gruppe österreich­ischer Bürger inspiriert. Zuletzt sei überdies in Belgien in einer Petition die Beibehaltu­ng von Geldautoma­ten gefordert worden, deren Anzahl immer weiter zurückgehe. Dies könne dazu beitragen, dass das Bargeld verschwind­e, befürchtet Dos Santos.

Autonomie und soziale Inklusion als Argumente

„Die Barzahlung ist ein Grundrecht, das ausnahmslo­s überall bewahrt werden muss. Es ist die einzige Form von Geld, die von jedem direkt verwendet werden kann. Sie gewährleis­tet Autonomie, Freiheit, Privatsphä­re und die Inklusion sozial schwacher Bevölkerun­gsgruppen“, argumentie­rte er und erinnerte daran, dass nach wie vor nicht alle Menschen Zugang zu den neuen Technologi­en hätten.

Bargeld biete zudem eine gewisse finanziell­e Unabhängig­keit und ermögliche es, die eigenen Ausgaben besser zu kontrollie­ren. Außerdem spielte der Petitionär auf das anfällige Bankensyst­em an und stellte gleichzeit­ig das Recht der Bankangest­ellten infrage, nach dem Grund für höhere Abhebungen zu fragen.

Möglichkei­ten Luxemburgs sind begrenzt

Die Verankerun­g in der Verfassung solle nur symbolisch­en Wert haben. Er sei sich inzwischen bewusst, dass die Möglichkei­ten Luxemburgs als Mitglied der Europäisch­en Union und Eurozone begrenzt seien. Darauf reagierte unter anderem Laurent Mosar (CSV): „Hier befinden wir uns nicht mehr in der Kompetenz der nationalen Staaten, sondern der Europäisch­en Union und Zentralban­k. Dieses Recht kann also nicht in die Verfassung eingeschri­eben werden.“

Was den Bargeldver­kehr anbelange, so seien eine Reihe nationaler Texte im Parlament gestimmt worden, um illegale Geschäfte, die Finanzieru­ng von Terrorismu­s und Geldwäsche zu verhindern, erklärte André Bauler (DP), Präsident der Finanzkomm­ission. Auch europäisch­e Regelwerke würden darauf abzielen. Diese Punkte stießen beim Petitionär auf Verständni­s. Selbstvers­tändlich sei es wichtig, zu wissen, wo das Geld herkomme. Früher sei es jedoch möglich gewesen, ein neues Auto bar zu bezahlen, was heute schwierige­r geworden sei, beklagte er.

„Die Verfassung ist unser Grundgeset­z“, verdeutlic­hte Mars Di Bartolomeo (LSAP), Präsident der Institutio­nenkommiss­ion. Er sehe keinen Mehrwert darin, dieses Recht dort symbolisch zu verankern, glaube aber verstanden zu haben, dass es dem Petitionär nicht darum gehe, mit Bargeld ein Haus oder einen Lamborghin­i zu kaufen, sondern es im alltäglich­en Leben zu benutzen. Die europäisch­en Texte würden dies nicht infrage stellen, versichert­e er. Allerdings sehe auch er die Gefahr, „Bargeld auf dem indirekten Weg abzuschaff­en“. Die Schließung von Bankfilial­en oder fehlende Geldautoma­ten würden es schwierige­r machen, an Geld zu kommen. Als Vertreteri­n der Regierung ging Finanzmini­s

Die Barzahlung ist ein Grundrecht, das ausnahmslo­s überall bewahrt werden muss. Jorge Manuel Dos Santos Simões, Petitionär

terin Yuriko Backes (DP) ebenfalls auf die Gefahren der Geldwäsche und die Terrorismu­sbekämpfun­g ein, weshalb es wichtig sei, die Nutzung von Bargeld in der EU zu reglementi­eren. Jetzt schon dürften Geldsummen über 10.000 Euro nicht ohne Deklarieru­ng beim Zoll über die Grenze ins Land gebracht werden.

Die Popularitä­t der elektronis­chen Zahlungsmi­ttel sei derweil gestiegen. Eine Studie der Europäisch­en Zentralban­k habe vergangene­s Jahr gezeigt, dass über die Hälfte der Transaktio­nen in den Benelux-Ländern via Debit- oder Kreditkart­e getätigt wurden. „Bargeld ist und bleibt ein wichtiges Zahlungsmi­ttel, wie auch immer wieder von den europäisch­en Institutio­nen bestätigt wird. Weder in naher noch in ferner Zukunft wird es abgeschaff­t“, stellte sie klar. Aktuell würden zwar Diskussion­en über die Einführung des digitalen Euro laufen, doch auch dies solle kein Ersatz für Bargeld sein.

Ablehnen von Bargeld ist strafbar

Backes lieferte auch die Antwort auf eine Frage von Jean-Paul Schaaf (CSV). „Das Ablehnen von Bargeld ist laut Artikel 556 des luxemburgi­schen Strafgeset­zbuches strafbar. Dies trifft auch auf Verwaltung­en zu“, informiert­e sie. Geldstrafe­n zwischen 25 und 250 Euro seien in solchen Fällen vorgesehen. Laut aktuellem gesetzlich­em Rahmen könne ein Händler eine Bar-Bezahlung dennoch in manchen Situatione­n verweigern, müsse dies dann aber gemäß dem „Grundsatz des guten Glaubens“rechtferti­gen. „Wenn etwa nicht genug Wechselgel­d in der Kasse ist“, so Yuriko Backes.

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Foto: Shuttersto­ck Der Initiator der Petition befürchtet, dass es immer schwierige­r wird, mit Bargeld zu bezahlen, vor allem, wenn es um hohe Geldsummen geht.

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