Luxemburger Wort

Geschenke für Abgeordnet­e nur noch bis 150 Euro

Parlamenta­rier dürfen keine finanziell­en Vorteile annehmen oder Absprachen eingehen, die die Freiheit ihres Mandats einschränk­en oder ihre Arbeit beeinfluss­en

- Von Ines Kurschat

Geschenke mit einem Wert von rund 150 Euro maximal dürfen Abgeordnet­e in Zukunft annehmen. Das entschied die sogenannte Reglements-Kommission in der Chamber am Dienstagna­chmittag. Im Mittelpunk­t der Sitzung war der Verhaltens­kodex für Abgeordnet­e. Ein ähnlicher Deontologi­ekodex, der Interessen­konflikte, Bestechung und Korruption im Amt verhindern sowie die Ausübung des Mandats in Freiheit garantiere­n soll, existiert auch für Minister, dies seit März 2022.

Luxemburg war im Rahmen des EU-Rechtsstaa­tsberichts aufgeforde­rt worden, mehr zur Vermeidung von Lobbyismus und Interessen­konflikte bei Politikern sowie für mehr Transparen­z zu unternehme­n.

Im nun beschlosse­nen Verhaltens­kodex sind insbesonde­re Regeln festgehalt­en, dass Abgeordnet­e keine finanziell­en Vorteile oder sonstigen Gratifikat­ionen annehmen, die die Freiheit ihres Mandats einschränk­en könnten. Auch Absprachen mit Dritten oder Zusagen, die einen Einfluss auf den Gesetzgebu­ngsprozess haben könnten, sind untersagt.

Geschenke, die Abgeordnet­e auf Chamber-Missionen und diesbezügl­ichen Reisen annehmen, müssen dem Präsidente­n gemeldet werden. Erhält der Präsident selbst Geschenke, muss er diese dem Chamber-Büro melden. Essen und Trinken auf diplomatis­chen Missionen oder während Veranstalt­ungen werden indes nicht als deklarieru­ngspflicht­ige Geschenke betrachtet.

Außerdem sollen Abgeordnet­e, die von Lobbyisten kontaktier­t und eingeladen werden, um über ihre Arbeiten in der Chamber zu reden, diese Treffen im Transparen­zregister eintragen. Treffen mit anderen Europaabge­ordneten und Vertretern lokaler, staatliche­r, internatio­naler Institutio­nen, sowie von Berufskamm­ern und karitative­n Organisati­onen sind von der Pflicht ausgenomme­n.

Dass Abgeordnet­e von Korruption­svorwürfen nicht ausgenomme­n sind, zeigte zuletzt der Skandal um die ehemalige Vizepräsid­entin des Europaparl­aments, Eva Kaili, sowie den EU-Abgeordnet­en Marc Tarabella und Andrea Cozzolin. Ihnen wird vorgeworfe­n, sich von Drittstaat­en bezahlt haben zu lassen. Alle drei wurden aus Fraktion der Sozialdemo­kraten ausgeschlo­ssen und bekamen vom EU-Parlament ihre Immunität aberkannt. Die Ermittlung­en laufen noch.

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