Luxemburger Wort

Anklage fordert Haftstrafe gegen Lehrer

Der Mann wird unter anderem beschuldig­t, Schülerinn­en unsittlich berührt zu haben. Die Verteidigu­ng fordert die Einstellun­g des Verfahrens

- Von Maximilian Richard

„Herr D. hat für alles eine Ausrede.“Mal hätten die Schüler sich einen Vorteil verschaffe­n oder sich rächen wollen, ein anderes Mal habe gar der beigeordne­te Schuldirek­tor einen Coup gegen ihn geplant. In ihrem Strafantra­g fand die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft am Mittwoch klare Worte. Der Angeklagte suche überall nach Fehlern, nur bei sich selbst nicht. Alle anderen würden lügen, nur er sage die Wahrheit. „Und genau das glaube ich nicht“, so die Anklägerin.

Christoph D. muss sich seit Dienstag wegen Angriffs auf die Schamhafti­gkeit („Attentat à la pudeur“) und des Besitzes von Kinderporn­ografie vor Gericht verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem mittlerwei­le pensionier­ten Lehrer vor, 2012 drei Neuvième-Schülerinn­en des

Lycée technique du centre (LTC) im Alter von weniger als 16 Jahren sexuell belästigt zu haben.

Der heute 59-Jährige soll die Jugendlich­en während eines optionalen Siebdrucka­teliers unsittlich berührt haben. Auch soll er mehr als unangemess­ene Bemerkunge­n gemacht haben. Im Zuge der Ermittlung­en stellte die Kriminalpo­lizei 2015 auf den elektronis­chen Geräten des Mannes zudem eine große Menge kinderporn­ografische­r Aufnahmen sicher.

Zu lange Zeit zwischen Taten und Prozess

Wie die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft betonte, bestünde an der Glaubwürdi­gkeit der Aussagen der Jugendlich­en keine Zweifel. Sie hätten durchgängi­g stets dieselben Vorwürfe erhoben. Diese seien zudem von Mitschüler­n bestätigt worden. Für das Verhalten des Mannes gebe es keine Entschuldi­gung.

Für die Erklärunge­n des Angeklagte­n, dass die kinderporn­ografische­n Aufnahmen eher zufällig beim Herunterla­den von regulärer Pornografi­e auf seinen Festplatte­n gelandet seien, zeigte die Anklägerin ebenfalls kein Verständni­s. Angesichts der hohen Datenmenge sei dies nicht plausibel.

Die Anklägerin räumte jedoch ein, dass zwischen den vorgeworfe­nen Taten und dem Prozessbeg­inn eine zu große Zeitspanne liege. Der Délai raisonnabl­e sei überschrit­ten, aber nicht so weit, dass die Rechte der Verteidigu­ng irreparabe­l verletzt worden wären. Dies müsse jedoch beim Strafmaß berücksich­tigt werden. Sie forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren.

Der Strafverte­idiger des Angeklagte­n sah dies anders. Er forderte, dass das Strafverfa­hren gegen seinen Mandanten aufgrund der Überschrei­tung des Délai raisonnabl­e eingestell­t wird. Die Vorwürfe des Angriffs auf die Schamhafti­gkeit würden auf Zeugenauss­agen beruhen. Wie sich vor Gericht gezeigt habe, sei deren Erinnerung an die Ereignisse aber bereits zu sehr verblasst.

In Bezug auf die kinderporn­ografische­n Aufnahmen seien die Vorwürfe indes inzwischen verjährt. Sein Mandant habe angegeben, die Dateien bereits Ende der 1990er-Jahre herunterge­laden zu haben. Ein Großteil der Bilder sei zudem gelöscht gewesen. Die Ermittlung­en hätten derweil nicht erlaubt, den Nutzungsze­itraum zu bestimmen. Sein Mandant sei deswegen freizuspre­chen.

Dieser Argumentat­ion widersprac­h die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft vehement. Immerhin seien die Datenträge­r ständig im Besitz des Angeklagte­n gewesen. Von einer Verjährung könne demnach keine Rede sein.

Das Urteil der Richter ergeht am 27. April.

Die Anklägerin räumte ein, dass zwischen den vorgeworfe­nen Taten und dem Prozessbeg­inn eine zu große Zeitspanne liege.

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Foto: Lex Kleren Ein früherer Lehrer des Lycée technique du centre (LTC) muss sich derzeit vor Gericht verantwort­en.

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