Anklage fordert Haftstrafe gegen Lehrer
Der Mann wird unter anderem beschuldigt, Schülerinnen unsittlich berührt zu haben. Die Verteidigung fordert die Einstellung des Verfahrens
„Herr D. hat für alles eine Ausrede.“Mal hätten die Schüler sich einen Vorteil verschaffen oder sich rächen wollen, ein anderes Mal habe gar der beigeordnete Schuldirektor einen Coup gegen ihn geplant. In ihrem Strafantrag fand die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch klare Worte. Der Angeklagte suche überall nach Fehlern, nur bei sich selbst nicht. Alle anderen würden lügen, nur er sage die Wahrheit. „Und genau das glaube ich nicht“, so die Anklägerin.
Christoph D. muss sich seit Dienstag wegen Angriffs auf die Schamhaftigkeit („Attentat à la pudeur“) und des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem mittlerweile pensionierten Lehrer vor, 2012 drei Neuvième-Schülerinnen des
Lycée technique du centre (LTC) im Alter von weniger als 16 Jahren sexuell belästigt zu haben.
Der heute 59-Jährige soll die Jugendlichen während eines optionalen Siebdruckateliers unsittlich berührt haben. Auch soll er mehr als unangemessene Bemerkungen gemacht haben. Im Zuge der Ermittlungen stellte die Kriminalpolizei 2015 auf den elektronischen Geräten des Mannes zudem eine große Menge kinderpornografischer Aufnahmen sicher.
Zu lange Zeit zwischen Taten und Prozess
Wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte, bestünde an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Jugendlichen keine Zweifel. Sie hätten durchgängig stets dieselben Vorwürfe erhoben. Diese seien zudem von Mitschülern bestätigt worden. Für das Verhalten des Mannes gebe es keine Entschuldigung.
Für die Erklärungen des Angeklagten, dass die kinderpornografischen Aufnahmen eher zufällig beim Herunterladen von regulärer Pornografie auf seinen Festplatten gelandet seien, zeigte die Anklägerin ebenfalls kein Verständnis. Angesichts der hohen Datenmenge sei dies nicht plausibel.
Die Anklägerin räumte jedoch ein, dass zwischen den vorgeworfenen Taten und dem Prozessbeginn eine zu große Zeitspanne liege. Der Délai raisonnable sei überschritten, aber nicht so weit, dass die Rechte der Verteidigung irreparabel verletzt worden wären. Dies müsse jedoch beim Strafmaß berücksichtigt werden. Sie forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren.
Der Strafverteidiger des Angeklagten sah dies anders. Er forderte, dass das Strafverfahren gegen seinen Mandanten aufgrund der Überschreitung des Délai raisonnable eingestellt wird. Die Vorwürfe des Angriffs auf die Schamhaftigkeit würden auf Zeugenaussagen beruhen. Wie sich vor Gericht gezeigt habe, sei deren Erinnerung an die Ereignisse aber bereits zu sehr verblasst.
In Bezug auf die kinderpornografischen Aufnahmen seien die Vorwürfe indes inzwischen verjährt. Sein Mandant habe angegeben, die Dateien bereits Ende der 1990er-Jahre heruntergeladen zu haben. Ein Großteil der Bilder sei zudem gelöscht gewesen. Die Ermittlungen hätten derweil nicht erlaubt, den Nutzungszeitraum zu bestimmen. Sein Mandant sei deswegen freizusprechen.
Dieser Argumentation widersprach die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vehement. Immerhin seien die Datenträger ständig im Besitz des Angeklagten gewesen. Von einer Verjährung könne demnach keine Rede sein.
Das Urteil der Richter ergeht am 27. April.
Die Anklägerin räumte ein, dass zwischen den vorgeworfenen Taten und dem Prozessbeginn eine zu große Zeitspanne liege.