Elterngeld für Betreuung daheim bleibt Dauerbrenner
Nach etwas mehr als einem Jahr: Die Einführung eines Elterngelds wird erneut als Petition im Parlament debattiert
„Ich möchte, dass Familien selbst entscheiden können, wie ihre Kinder erzogen werden.“So beschreibt der Petitionär Luc Firmin Martiny sein Motiv für die Petition 2512, die innerhalb weniger Tage das Quorum von 4.500 Unterschriften erreichte und die am heutigen Donnerstag in der Chamber diskutiert werden soll.
Eine „Ausgleichszahlung an Familien“, die der Staat aktuell an Einrichtungen überweist, solle die „Wahlfreiheit“für Mütter und Väter gegenfinanzieren, die ihr Kind lieber daheim betreuen. In Luxemburg können Eltern, die bei ihren Kindern bleiben wollen, entweder Vollzeit- oder Teilzeit-Elternurlaub beantragen, oder aber das Kind in der Kinderkrippe abgeben und dort von ausgebildeten Erziehern betreuen lassen. Eine staatlich finanzierte Anerkennung für die Erziehungsarbeit von Vätern und Müttern, die außerhalb des Elternurlaubs zu Hause bleiben, um nach ihrem Kind zu sehen, und dabei auf Einkommen verzichten, war in der Vergangenheit mehrfach gefordert worden, wurde aber nie Realität.
Setzt die Gratisbetreuung falsche Anreize?
Die Petition ist beileibe nicht die erste ihrer Art: Bereits vergangenes Jahr erreichte eine ähnlich gelagerte Petition (2061) mit dem Ziel, finanzielle Entschädigungen für Eltern zu erlangen, das Quorum und wurde am 5. Mai 2022 öffentlich im Parlament diskutiert. Hinter der Petition stand ein Vater von zwei Kindern; für Reichweite sorgten, wie bei der aktuellen Elterngeld-Petition, teilweise organisierte Facebook-Gruppen, wie beispielsweise Méi Elteren, manner Staat respektive Famill.lu.
Die CSV hatte die Idee 2016 aufgegriffen und ein Konzept hierzu vorgelegt. Vergangene Woche wurde die „echte Wahlfreiheit“erneut zum Fokus einer Aktualitätsstunde der Chamber: Martine Hansen, CSV-Abgeordnete und bildungspolitische Sprecherin, wollte die Frage diskutieren, ob die Gratis-Kinderbetreuung in Crèches und Maisons relais nicht „falsche Anreize“setze und Eltern von ihrer erzieherischen Verantwortung enthebe. Der zuständige Minister Claude Meisch (DP) entgegnete, doch „mit den Füßen auf dem Boden zu bleiben“und wehrte sich gegen die seiner Meinung nach „ideologische Debatte“.
Den Eindruck, immer mehr Kleinkinder würden von morgens früh bis abends spät fremdbetreut werden, konterte Claude
Meisch mit Zahlen: Demnach liegt der Anteil der unter Einjährigen, die in konventionierten Einrichtungen betreut werden, seit Einführung der Schecks unverändert bei knapp über 20 Prozent; nur jedes fünfte Kleinkind werde demnach fremdbetreut.
Kinder unter einem Jahr weniger oft fremdbetreut
Bei den Zweijährigen (und älter) ist das Verhältnis andersherum: Dort sind rund 80 Prozent der Kinder fremdbetreut. In Statistiken des Erziehungsministeriums, die dem „Wort“vorliegen, präzisierte das Ministerium überdies, dass ein Drittel der Kleinkinder durchschnittlich rund 30 Stunden in einer Crèche verweile. Der Anteil der Kinder unter einem Jahr, die mehr als 30 Stunden, also vollzeitlich in Krippen betreut wurde, ist seit 2012 mit rund 38 Prozent auf inzwischen 20 Prozent gesunken.
Die Trendwende, die der Minister auf den eingeführten flexibilisierten Elternurlaub zurückführte und die damit verbundene Möglichkeit, eine Erziehungsauszeit daheim zu nehmen, dürfte der Popularität der Elterngeld-Initiative indes kaum Abbruch tun. In Deutschland gibt es das Elterngeld seit 2007, es wurde 2015 um ein Elterngeld-Plus ergänzt. Einer Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zufolge gehört es zu den von der Bevölkerung am meisten geschätzten Familienleistungen.
Wir sollten schauen, dass wir mit den Füßen am Boden bleiben, dass wir uns auf Fakten basieren (...). Erziehungsminister Claude Meisch, DP