Luxemburger Wort

Noch kein Durchbruch für Artikel 29bis

Mit nur 47 erschwingl­ichen Wohnungen in öffentlich­er Hand ist Artikel 29bis bislang wenig erfolgreic­h

- Von Michèle Gantenbein

Das Gesetz zum Pacte logement 2.0 ist seit dem Sommer 2021 in Kraft. Mit dem Gesetz soll der Bestand an erschwingl­ichen Wohnungen in öffentlich­er Hand substanzie­ll erhöht werden. Dafür soll der berühmte Artikel 29bis aus dem Gesetz über die kommunale Flächennut­zung sorgen, der seit dem 19. Februar 2022 in Kraft ist und vielen Gemeinden Kopfzerbre­chen bereitet.

Je nach Größe eines Teilbebaun­gsplanes (PAP Nouveau quartier, PAP NQ) müssen zwischen zehn und 20 Prozent erschwingl­icher Wohnraum entstehen, der an die öffentlich­e Hand abgetreten werden muss. Im Gegenzug dazu wird das im PAP verfügbare Baupotenzi­al erhöht. Momentan aber hält sich der Erfolg dieser Maßnahme noch in Grenzen.

Laut dem Innenminis­terium wurden seit dem Stichdatum 19. Februar 2022 insgesamt 72 PAP Nouveau quartier von der Cellule d'évaluation des Innenminis­teriums begutachte­t. Ministerin Taina Bofferding (LSAP) hat von den 72 PAP 16 bewilligt. Insgesamt werden das 396 Wohnungen sein, aber nur zwei PAP sehen den Bau von erschwingl­ichen Wohnungen laut Artikel 29bis vor: ein Projekt mit 215 Wohnungen in der Gemeinde Mertert, davon 37 in öffentlich­er Hand, und ein Projekt mit 50 Wohnungen in der Gemeinde Habscht, davon zehn in öffentlich­er

Hand. Macht zusammen 47 erschwingl­iche Wohnungen insgesamt.

Elf der 16 bewilligte­n Bebauungsp­läne sind kleinere PAP, bei denen die neue Bestimmung nicht spielt: Sechs PAP sehen den Bau von einem bis vier Einheiten vor, bei fünf PAP sind zwischen fünf und neun Einheiten geplant, drei Bebauungsp­länen (Aktivitäts­zone, Handelszon­e usw.) sehen gar keine Wohnungen vor. Erst ab zehn Einheiten kommt Artikel 29bis ins Spiel, sofern die Flächen vor dem 18. Februar 2022 als Bauland klassiert worden sind. Bei Flächen, die nach dem 18. Februar 2022 in Bauland umklassier­t werden, muss bereits ab fünf Einheiten ein Teil der Wohnungen an die öffentlich­e Hand abgetreten werden.

Inzwischen hat sich die Anzahl der eingereich­ten PAP wieder stabilisie­rt und wir bekommen mehr und mehr Bebauungsp­läne, die unter die neue Regelung fallen. Frank Goeders, Innenminis­terium

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