Luxemburger Wort

Anklage fordert Bewährungs­strafe

Eine Auseinande­rsetzung in Eischen endete im September 2020 mit Schüssen und einer schweren Verletzung. Der Schütze bereut die Tat

- Von Maximilian Richard

„Herr G. ist sich der Dummheit seiner Taten bewusst.“Mit diesen Worten eröffnete der Strafverte­idiger des Angeklagte­n am Mittwoch sein Plädoyer. Dass sein Mandant aber jemanden mit seiner Waffe verletzt habe, sei ein Unfall gewesen. Er habe niemanden erschießen wollen, sondern mit der Pistole lediglich seine Kontrahent­en einschücht­ern wollen.

Seit Dienstag muss sich ein 25-Jähriger wegen versuchten Totschlags und Körperverl­etzung vor Gericht verantwort­en. Jim G. hatte im September 2020 einem Mann mit seiner Pistole in den Bauch geschossen. Die beiden hatten sich gemeinsam mit mehreren anderen Personen zum Sportkompl­ex in Eischen begeben. Dort kam es dann mit einer weiteren Gruppe junger Männer zu einer Auseinande­rsetzung. Ursache war eine Drogenschu­ld in Höhe von 100 Euro.

Der Angeklagte bestreitet die Tat nicht. Er will den Schuss auf seinen Bekannten aber nicht absichtlic­h abgegeben haben. Bereits am Dienstag hatte er erklärt, dass er zunächst mit seiner Pistole in Richtung Boden geschossen habe, um seinen Kontrahent­en Angst einzujagen. Dann habe er jemanden aus seinem Augenwinke­l heraus auf ihn zulaufen sehen. Als er sich umgedreht habe, habe sich ein Schuss gelöst. Er habe unter Drogeneinf­luss und Adrenalin gestanden.

Zustand der Waffe nicht überprüfba­r

Wie sein Anwalt am Mittwoch betonte, sei der Schuss im Durcheinan­der der Auseinande­rsetzung gefallen. Die Pistole sei defekt gewesen. Sein Mandant habe die Waffe in einem schlechten Zustand auf dem Schwarzmar­kt gekauft. In der Vergangenh­eit habe sich bereits einmal ein Schuss ungewollt gelöst. Eine Behauptung, die sich nicht überprüfen lässt. Die Waffe konnte nämlich im Zuge der Ermittlung­en nicht gefunden werden. Jim G. war nach der Tat geflüchtet und hatte die Waffe entsorgt.

Wie der Strafverte­idiger hervorhob, bereue sein Mandant die Tat. Er habe sein Leben umgekrempe­lt und wolle Drogen und Kriminalit­ät hinter sich lassen. Eine Gefängnis

Der Angeklagte bestreitet die Tat nicht. Er will den Schuss auf seinen Bekannten aber nicht absichtlic­h abgegeben haben.

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