Anklage fordert Bewährungsstrafe
Eine Auseinandersetzung in Eischen endete im September 2020 mit Schüssen und einer schweren Verletzung. Der Schütze bereut die Tat
„Herr G. ist sich der Dummheit seiner Taten bewusst.“Mit diesen Worten eröffnete der Strafverteidiger des Angeklagten am Mittwoch sein Plädoyer. Dass sein Mandant aber jemanden mit seiner Waffe verletzt habe, sei ein Unfall gewesen. Er habe niemanden erschießen wollen, sondern mit der Pistole lediglich seine Kontrahenten einschüchtern wollen.
Seit Dienstag muss sich ein 25-Jähriger wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung vor Gericht verantworten. Jim G. hatte im September 2020 einem Mann mit seiner Pistole in den Bauch geschossen. Die beiden hatten sich gemeinsam mit mehreren anderen Personen zum Sportkomplex in Eischen begeben. Dort kam es dann mit einer weiteren Gruppe junger Männer zu einer Auseinandersetzung. Ursache war eine Drogenschuld in Höhe von 100 Euro.
Der Angeklagte bestreitet die Tat nicht. Er will den Schuss auf seinen Bekannten aber nicht absichtlich abgegeben haben. Bereits am Dienstag hatte er erklärt, dass er zunächst mit seiner Pistole in Richtung Boden geschossen habe, um seinen Kontrahenten Angst einzujagen. Dann habe er jemanden aus seinem Augenwinkel heraus auf ihn zulaufen sehen. Als er sich umgedreht habe, habe sich ein Schuss gelöst. Er habe unter Drogeneinfluss und Adrenalin gestanden.
Zustand der Waffe nicht überprüfbar
Wie sein Anwalt am Mittwoch betonte, sei der Schuss im Durcheinander der Auseinandersetzung gefallen. Die Pistole sei defekt gewesen. Sein Mandant habe die Waffe in einem schlechten Zustand auf dem Schwarzmarkt gekauft. In der Vergangenheit habe sich bereits einmal ein Schuss ungewollt gelöst. Eine Behauptung, die sich nicht überprüfen lässt. Die Waffe konnte nämlich im Zuge der Ermittlungen nicht gefunden werden. Jim G. war nach der Tat geflüchtet und hatte die Waffe entsorgt.
Wie der Strafverteidiger hervorhob, bereue sein Mandant die Tat. Er habe sein Leben umgekrempelt und wolle Drogen und Kriminalität hinter sich lassen. Eine Gefängnis
Der Angeklagte bestreitet die Tat nicht. Er will den Schuss auf seinen Bekannten aber nicht absichtlich abgegeben haben.