Luxemburger Wort

Direktklag­e gegen hohe Polizeikad­er

Polizeigew­erkschafte­r Pascal Ricquier will sich gegen eine Klage wehren. Die Vorwürfe waren vor Gericht aber Nebensache

- Von Maximilian Richard

Auf der Feuille d'audience des Bezirksger­ichts Luxemburg standen am Freitag zwölf ranghohe Polizeikad­er. Pascal Ricquier, der Präsident der Polizeigew­erkschaft (SNPGL) und Vize-Präsident des Syndicat profession­nel de la force Publique (SPFP), hatte die Beamten im Zuge einer Direktklag­e vor das Gericht zitiert. Der Sitzungssa­al blieb aber weitgehend leer. Die Polizisten ließen sich von ihrem gemeinsame­n Anwalt, Me Rosario Grasso, vertreten.

Die Direktklag­e ist eine Reaktion auf eine gemeinsame Klage der Polizeikad­er gegen Pascal Ricquier. Ende 2019 hatte dieser in seiner Funktion als SPFP-Präsident bei der Generalver­sammlung der Gewerkscha­ft die Polizeifüh­rung stark kritisiert. Es seien frappant falsche Zahlen zu geleistete­n Überstunde­n von Polizisten vorgelegt worden. Wegen der mutmaßlich gefälschte­n Angaben forderte der SPFP damals den Minister für innere Sicherheit, François Bausch (Déi Gréng), auf, die Inspection générale de la police (IGP) mit Ermittlung­en zu befassen. Zwölf ranghohe Polizeikad­er hatten in der Folge Klage wegen Verleumdun­g gegen Pascal Ricquier eingereich­t. Die IGP führte Ermittlung­en, letzten Endes kam es aber zu keinem Gerichtsve­rfahren. Die Staatsanwa­ltschaft sprach jedoch eine formelle Verwarnung aus. Laut dieser wurde die Strafaktio­n in

Bezug auf die ihm vorgeworfe­nen Taten ausgesetzt, es sei denn, sie würde sich wiederhole­n. In der Folge hatte Pascal Ricquier eine Direktklag­e wegen Falschansc­huldigunge­n (Dénonciati­ons calomnieus­es) gegen die zwölf Polizisten eingereich­t. Gegen die Verwarnung ging der Gewerkscha­ftler hingegen vor dem Verwaltung­sgericht vor. Eine Entscheidu­ng steht noch aus.

Diskussion­en um Gesetzesar­tikel

Um die eigentlich­en Vorwürfe drehte sich die Gerichtsve­rhandlung am Freitag jedoch nicht. Vielmehr stand die Frage im Mittelpunk­t, ob die Direktklag­e überhaupt zulässig ist. Entscheide­nd dafür ist die Auslegung des Artikels 35 des Statut général der Staatsbeam­ten. Laut diesem sind Zivilaktio­nen gegen einen Beamten vor einem Straf- oder Kriminalge­richt nur möglich, wenn das Tribunal zuvor von der Staatsanwa­ltschaft mit dem Fall befasst wurde.

Laut dem Anwalt von Pascal Ricquier, Me Marc Kohnen, führe dies aber nicht zu einer Unzulässig­keit der Direktklag­e. Der Artikel setze nur den Rahmen für Schadenser­satzforder­ungen vor einem Gericht. Er schaffe aber für Staatsbeam­ten keine Immunität vor strafrecht­licher Verfolgung – auch wenn diese nicht von der Staatsanwa­ltschaft, sondern von Privatpers­onen im Zuge einer Direktklag­e eingeleite­t werde.

Laut dem Anwalt der zwölf Polizisten sei die Direktklag­e aufgrund der Gesetzesla­ge jedoch unzulässig. Dies würde sich auch aus der Rechtsspre­chung ergeben. Zu dem gleichen Schluss kam ebenfalls ein Vertreter der Staatsanwa­ltschaft.

Die Richter treffen nun am 27. April eine Entscheidu­ng. Im Juni soll derweil eine Direktklag­e von Pascal Ricquier gegen den früheren Armeegener­al Alain Duschène verhandelt werden. Auch dieses Verfahren ist eine Reaktion auf eine vorherige Klage. Als SPFP-Präsident hatte Ricquier den Umgang des Armeechefs mit dem Armeegewer­kschafter Christian Schleck scharf kritisiert. Alain Duschène hatte in der Folge eine Klage eingereich­t.

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Foto: Gerry Huberty Pascal Ricquier ist Präsident der Polizeigew­erkschaft.

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