Luxemburger Wort

Die Reform des Sporturlau­bs bietet ungeahnte Möglichkei­ten

Seit dem 1. Januar greifen die Neuerungen des im vergangene­n Sommer gestimmten Gesetzes. Vor allem Amateurspo­rtler, Trainer und Freiwillig­e dürfen sich freuen

- Von Joe Geimer

Es war ein langwierig­es Projekt. Jüngst wurde die letzte Hürde genommen: Seit dem 1. Januar 2024 ist die Reform des Sporturlau­bs in Kraft. Das freut nicht nur viele Sportler in Luxemburg. Denn der Kreis potenziell­er Kandidaten, die fortan in den Genuss des Congé Sportif kommen, wurde stark erweitert. Amateurspo­rtler, Trainer und Betreuer sind betroffen, vor allem aber viele freiwillig­e Helfer, also genau die Menschen, die mit ihrem Engagement die Vereine und die Verbände am Leben halten.

Schon unter Sportminis­ter Dan Kersch war das Projekt ausgearbei­tet worden. Dessen Nachfolger Georges Engel reichte den Gesetzentw­urf zu Beginn des Jahres 2022 ein. Kurz vor Beginn der Sommerferi­en wurde das Dokument mit der Nummer 7966 schließlic­h im vergangene­n Jahr im Parlament verabschie­det – das Ganze ohne Gegenstimm­e.

Engel zeigte sich im vergangene­n September im Interview stolz und zufrieden, dass die Anpassunge­n endlich vorgenomme­n werden konnten. „Wir müssen die notwendige­n finanziell­en Mittel zur Verfügung stellen, um das ehrenamtli­che Engagement im Sport zu fördern und anzuerkenn­en, ohne das der luxemburgi­sche Sport nicht funktionie­ren könnte“, sagte der LSAP-Politiker damals.

Und der ehemalige Bürgermeis­ter von Sassenheim ergänzte: „Durch die zwei, vier oder sechs Tage, die man beanspruch­en kann, lösen wir nicht das Problem des Freiwillig­enamts. Aber es handelt sich um eine Anerkennun­g für die Menschen, die sich unentgeltl­ich engagieren. Organisier­en sie beispielsw­eise ein großes, internatio­nal anerkannte­s Turnier in Luxemburg, können sie zehn Tage Sporturlau­b bekommen.“

Im Prinzip bekommt niemand durch die Neuerungen weniger Sporturlau­b als bislang. Ex-Sportminis­ter Georges Engel

Auf Kosten des eigenen Urlaubs

Ein Beispiel illustrier­t die Neuerungen am besten: Der Europapoka­l kann für die Luxemburge­r Fußballver­eine ein lukratives Geschäft sein, wenn der internatio­nale Verband beim Weiterkomm­en interessan­te Geldsummen ausschütte­t. Allerdings bedeuteten diese Abenteuer bislang immer auch persönlich­e Einbußen, dann nämlich, wenn der eigene Urlaub für die Trips ins Ausland geopfert werden musste. Mit dem neuen Gesetz ändert sich das. Mannschaft­ssportler, die auf der europäisch­en Bühne engagiert sind, haben ein Anrecht auf zwölf

Tage Sporturlau­b im Jahr. Und vielleicht noch wichtiger: Die Trainer und Physiother­apeuten können zehn Tage Sporturlau­b beantragen. Bei den Freiwillig­en sind es sechs Tage.

Um Anspruch auf Sporturlau­b zu haben, muss der Empfänger des Sporturlau­bs ein Angestellt­er des öffentlich­en Dienstes, ein Arbeitnehm­er, der durch einen Arbeitsver­trag mit einem Arbeitgebe­r in Luxemburg verbunden ist, oder ein Selbststän­diger, welcher der Gesundheit­skasse (CNS) angeschlos­sen ist, sein. Engel erklärte im Gespräch dazu: „Im Prinzip bekommt niemand durch die Neuerungen weniger Sporturlau­b als bislang. Es mag die eine oder andere Ausnahme geben, beispielsw­eise weil jetzt im Text ergänzt wurde, dass man in Luxemburg wohnen muss, um in den Genuss des Sporturlau­bs zu kommen. Das war bislang nicht der Fall. Ich finde das aber absolut normal. Der Steuerzahl­er in Luxemburg bezahlt die Maßnahme, also finde ich, dass die Leute, die in Genuss des Urlaubs kommen, auch hier im Land etwas zur Ökonomie beitragen sollen.“

Ganz oben auf der Liste stehen Luxemburgs Elitesport­ler mit einem olympische­n oder paralympis­chen Qualifikat­ionsprojek­t. Die können 90 Tage im Jahr auf den

Congé Sportif zurückgrei­fen, den es in einer wesentlich weniger großzügige­n Form seit 1976 gibt.

Verzögerun­g wegen Software und Schulungen

Weil die Reform im Juli gestimmt wurde, machten sich beispielsw­eise Luxemburgs Basketball­vereine, die im Herbst im Europapoka­l aktiv waren, Hoffnungen, bereits von den Änderungen profitiere­n zu können. Dem war allerdings nicht so. Der 1. Januar 2024 wurde als Startdatum definiert, nachdem ursprüngli­ch eigentlich der 1. Juli 2023 anvisiert worden war.

„Es war nicht anders machbar. Es war eine Informatio­nsversamml­ung mit den Verbänden einberufen worden, um die Neuerungen beim Congé Sportif zu erklären. Während der Versammlun­g wurde den Föderation­en klar, warum sie noch ein wenig Geduld haben müssten. Das Dossier ist komplex. Die Bandbreite an Fällen ist breit“, verriet Engel im September. Er erläuterte: „Es war nicht nur, aber auch ein informatis­ches Problem. Wir mussten erst einmal über die passende Software verfügen. Wir mussten auch intern im Ministeriu­m die Mitarbeite­r bereit machen. Sie müssen das Gesetz umsetzen können. Sie müssen die zur Verfügung stehenden freien Tage verwalten können. Alles muss konform sein: Bei Personen, die beispielsw­eise 40 Prozent oder 70 Prozent arbeiten, muss alles verhältnis­mäßig angepasst werden. Das informatis­che Programm hilft uns dementspre­chend ungemein.“

Die sechsmonat­ige Verzögerun­g ist nun Geschichte. Das freut die ganze Luxemburge­r Sportwelt. Die neuen Regelungen am Puls der Zeit erleichter­n nämlich nicht nur den Elitesport­lern und ihrem Betreuerst­ab das Leben. Es geht hier auch um die Basis. Die freiwillig­en Helfer sind ganz oft auch Jugendtrai­ner, Sekretäre oder Platzwarte.

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Foto: Christian Kemp Auch für die Strassener Volleyball­er um Mateja Gajin und Trainer Massimo Tarantini erleichter­n die neuen Optionen im Bereich des Sporturlau­bs mögliche Auftritte auf der internatio­nalen Bühne.
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Foto: Ben Majerus Da sind die Basketball­erinnen des Gréngewald glücklich. Spielen sie im Herbst wieder im EuroCup, dürfen Spielerinn­en, Trainer und Betreuer Sporturlau­b beantragen.

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