Unternehmen lagerte 13,8 Tonnen Feuerwerkskörper in Wohnviertel
In Differdingen saßen Einwohner auf einem regelrechten Pulverfass. Dort lagerte eine Firma illegal Waren mit erheblicher Sprengkraft
In der kleinen Einbahnstraße von Differdingen reiht sich Haus an Haus. Moderne Mehrfamilienhäuser mit farbintensiven Fassaden, historische Reihenhäuser, viele Menschen auf engstem Raum. Nicht auszudenken, welche Folgen ein Brand hier hätte haben können.
Am 30. Dezember lässt die Staatsanwaltschaft eigenen Angaben zufolge in dem Wohnviertel 13,8 Tonnen Feuerwerkskörper beschlagnahmen. Die Ware ist zum Verkauf bestimmt. Denn inmitten der Wohnhäuser hat eine auf Pyrotechnik spezialisierte Firma nicht nur ihren Sitz, sondern auch ihre Verkaufsstelle und ihr Lager. Bis die Behörden dem einen Tag vor Silvester ein Ende setzen.
Zur Kontrolle kommt es, nachdem den Behörden Hinweise vorliegen, dass die Lagerungsauflagen in eklatanter Weise nicht eingehalten werden. Bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten werden dann tatsächlich Gesetzesverstöße festgestellt, wie die Staatsanwaltschaft bereits am 31. Dezember in ihrem Presseschreiben mitteilt. Für sie sieht das Gesetz Haftstrafen von bis zu sechs Monaten und Geldbußen von maximal 125.000 Euro vor.
LW-Informationen nach waren die Feuerwerkskörper in einem Mehrfamilienhaus und in Garagen gelagert. Das Unternehmen soll nicht über die erforderliche Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen (Commodo/Incommodo) verfügt haben, die unter anderem Auflagen für den Schutz von Nachbarschaft, Umwelt und der Öffentlichkeit festlegt. Einer Quelle zufolge soll zudem bei einigen Waren das Verfallsdatum deutlich überschritten gewesen sein.
Geschätzt zwei Tonnen Explosivstoffmasse
Die beschlagnahmten Feuerwerkskörper enthielten eine erhebliche Menge Explosivstoffmasse – laut Staatsanwaltschaft geschätzt rund zwei Tonnen. Nicht ohne Grund wurden die Kriminalpolizei und die ITM am 30. Dezember in Differdingen vom Kampfmittelräumdienst der Armee unterstützt. Die Sprengstoffexperten transportierten die beschlagnahmte Ware an einen sicheren Ort.
Das Unternehmen hat seinen Sitz seit seiner Gründung im Jahr 2016 in dem Wohngebiet in Differdingen. Es bot Feuerwerkskörper für Privatkunden und für ausgebildete Pyrotechniker an. Die Artikel konnten über einen Online-Katalog bestellt werden. Die Waren wurden daraufhin geliefert oder konnten vor Ort abgeholt werden.
Auf der Internetseite findet sich inzwischen der Hinweis: „Wegen Inventur geschlossen“. Im Online-Katalog werden gestern Nachmittag noch Waren als verfügbar angewiesen. Sie können jedoch nicht mehr in den Warenkorb gelegt werden.
Das Unternehmen richtete ebenfalls Feuerwerke, unter anderem für Gemeinden wie Düdelingen oder Schifflingen, aus und nahm 2022 an der Großveranstaltung
Mosel Licht und Flammen teil. Der Hauptinhaber, ein 49-jähriger Mann, hat laut seines professionellen Social-Media-Profils eine Bescheinigung als Pyrotechniker („Artificier“).
Feuerwerkskörper bis auf Weiteres gelagert
In der Regel werden beschlagnahmte Gegenstände bis zu einem rechtskräftigen Urteil aufbewahrt. Sollte von den Feuerwerkskörpern keine unmittelbare Gefahr ausgehen, könnten sie demnach zumindest bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens unangetastet bleiben.
Möglicherweise werden die Feuerwerkskörper zukünftig dem Bureau pour la gestion des avoirs saisis et confisqués (BGA) anvertraut. Die Behörde ist für die Verwaltung von beschlagnahmten Waren zuständig. In der Obhut des BGA befinden sich beispielsweise auch die 842 Uhren im Gesamtwert von 18 Millionen Euro, die im Zuge eines Strafverfahrens gegen Flavio Becca wegen Veruntreuung von Firmengeldern und Geldwäsche beschlagnahmt wurden.
Auf Nachfrage teilt die Staatsanwaltschaft indes mit, dass nicht klar sei, wie mit den Feuerwerkskörpern verfahren werden soll. Die Strafverfolgungsbehörde wolle die entsprechenden Ermittlungsberichte noch abwarten. Die Ermittlungen laufen weiter.
Für das Unternehmen stellt die Beschlagnahmung ihres Warenbestands mit Sicherheit einen großen finanziellen Verlust dar. Ob es seine Aktivitäten fortführen kann oder will, ist nicht bekannt. Zu den Vorwürfen wollten sich die Inhaber nicht äußern. Über seinen Rechtsanwalt ließ der Hauptinhaber jedoch ausrichten, dass die beschlagnahmten Waren seinen Berechnungen zufolge ein weitaus geringeres Gewicht hatten – nämlich nur rund eine Tonne. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.