18 Jahre auf Bewährung für tödliche Messerstiche
Ein kurzes „Merci“, bringt Jessica B. vor dem Richterpult hervor. Kurz danach fließen bei ihr und ihrer Familie die Freudentränen. 18 Jahre auf Bewährung lautet das Urteil des Berufungsgerichts. Damit bleibt der 39-Jährigen eine fünfjährige Haftstrafe erspart. In erster Instanz war die Frau wegen Totschlags zu 18 Jahren verurteilt worden, davon 13 Jahre auf Bewährung. Dagegen hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt.
Im Mai 2021 hatte Jessica B. ihren Bruder im Haus ihrer Mutter in Schifflingen mit einem Küchenmesser erstochen. Eine Urteilsbegründung liegt dem LW nicht vor. Das milde Urteil dürfte aber auf das Verhalten des Bruders vor und während des Tattags zurückzuführen sein.
„Ech hat eng Doudangscht virun deem Typ“
Bereits beim Auftakt des Gerichtsverfahrens in erster Instanz hatte die Mutter der Geschwister einen Einblick in zerrüttete Familienverhältnisse gegeben. Zum Zeitpunkt der Tat waren beide Kinder wieder bei ihr eingezogen. Das Familienleben soll jedoch alles andere als harmonisch abgelaufen sein. Die damals 72-Jährige schilderte schwere psychologische Misshandlungen durch den Sohn.
„Ech hat eng Doudangscht virun deem Typ“, sagte die Mutter über den Verstorbenen im April vergangenen Jahres vor Gericht. Der Mann habe sie im Grunde täglich bedroht, beschimpft und schikaniert. Auch die Schwester soll immer wieder Opfer ihres Bruders geworden sein. Am Abend der Tat habe der Mann sie und ihre Tochter ebenfalls heftig beleidigt.
Kurz darauf sei es zu einem Gerangel zwischen den Geschwistern gekommen. Das spätere Opfer habe mehrmals versucht, nach Jessica B. zu greifen und sie bedroht. Laut den Ermittlungen überwältigte die Frau in der Folge ihren stark untergewichtigen Bruder und stach ihm mit einem Küchenmesser fünfmal in den Rücken. m.r.
: Im Mai 2021 hatte Jessica B. ihren Bruder im Haus ihrer Mutter in Schifflingen mit einem Küchenmesser erstochen.