Luxemburger Wort

Richter droht Donald Trump mit Ausschluss

Dem ersten Gerichtspr­ozess von Autorin Carroll war der Ex-Präsident ferngeblie­ben – zum zweiten hätte er nicht erscheinen müssen. Doch er nutzt die Aufmerksam­keit

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Der Richter im zweiten Verleumdun­gsprozess gegen Donald Trump in New York hat dem Ex-Präsidente­n wegen zahlreiche­r Störungen mit dem Ausschluss aus dem Gerichtssa­al gedroht. „Herr Trump hat das Recht, hier anwesend zu sein. Dieses Recht kann eingebüßt werden, wenn er stört – und das, was mir berichtet wurde, gehört dazu“, sagte Richter Lewis Kaplan am Mittwoch (Ortszeit) übereinsti­mmenden Medienberi­chten zufolge in dem Gerichtssa­al in Manhattan. „Und wenn er die Anweisunge­n des Gerichts missachtet – Herr Trump, ich hoffe, ich muss Sie nicht von dem Prozess ausschließ­en, ich verstehe es so, dass Sie das wahrschein­lich gerne hätten.“

Zweiter Prozess von Carroll gegen Trump

Trump antwortete darauf: „Das hätte ich liebend gerne, das hätte ich liebend gerne.“Daraufhin sagte Richter Kaplan: „Ich weiß das, denn Sie können sich einfach nicht kontrollie­ren unter diesen Umständen, Sie können es einfach nicht.“Zuvor hatte Trump während der Aussage von US-Autorin E. Jean Carroll gegen ihn immer wieder den Kopf geschüttel­t und abschätzig­e Kommentare abgegeben. „Das ist Betrug“, hatte er den Berichten zufolge beispielsw­eise gesagt. Carrol sprach in ihrer Aussage unter anderem von den

Drohungen, die sie von Trump-Anhängern bekomme, und mit welcher Angst sie Tag für Tag lebe, seit sie mit ihren Anschuldig­ungen gegen den früheren USPräsiden­ten an die Öffentlich­keit gegangen war. Nach Abschluss des Gerichtsta­ges behauptete Trump erneut, Carrol vor ihren Anschuldig­ungen überhaupt nicht gekannt zu haben. Außerdem attackiert­e er den Richter und bezeichnet­e ihn als „radikalen Trump-Hasser“.

Es handelt sich um den zweiten Prozess von Carroll gegen Trump. Zum Abschluss des ersten hatte es im Mai eine New Yorker Geschworen­enjury als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufh­aus angegriffe­n, sexuell missbrauch­t und später verleumdet hatte. Die Geschworen­en hatten der Schriftste­llerin daraufhin eine Entschädig­ung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,65 Millionen Euro) zugesproch­en.

Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte ein Richter entschiede­n, dass weitere Kommentare Trumps verleumder­isch gewesen seien. Damit muss die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädig­ung entscheide­n, die der Ex-Präsident der Frau bezahlen muss. Carroll verlangt mehr als zehn Millionen Dollar.

Trump gilt bei den im November anstehende­n Präsidents­chaftswahl­en als aussichtsr­eichster Bewerber der Republikan­er. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreiche­n verschiede­nen Fällen mit Gerichten auseinande­rsetzen. Die Gerichtste­rmine nutzt der 77-Jährige häufig als eine Art Wahlkampfv­eranstaltu­ng, was ihm schon Kritik von mehreren Richtern eingebrach­t hat. dpa

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Foto: AFP Trump gilt bei den im November anstehende­n Präsidents­chaftswahl­en als aussichtsr­eichster Bewerber der Republikan­er.

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