Amazon in Frankreich wegen „exzessiver“Überwachung seiner Angestellten verurteilt
Die nationale Datenschutzbehörde hat gegen eine Tochtergesellschaft des Onlinehändlers eine Strafe von 32 Millionen Euro verhängt
Amazon France Logistique (AFL) wurde am Dienstag von der Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) zu einer Geldstrafe von 32 Millionen Euro verurteilt. Grund dafür sei das „System zur Überwachung der Aktivitäten und Leistungen der Beschäftigten“, welches „übermäßig und übergriffig ist“, wie es in einer Erklärung der Datenschutzbehörde heißt.
Die CNIL stuft die Datensammlung, die die Tochtergesellschaft des amerikanischen Online-Einzelhandelsriesen über Scanner generiert als übertriebene Überwachung ein. Die Mitarbeiter verwenden diese in den Lagerhäusern zur Bearbeitung der Pakete.
Diese Scanner registrieren Inaktivitätszeiten von mehr als zehn Minuten oder das Tempo der Paketbearbeitung „auf die Sekunde genau“, so die CNIL. Die französische Datenschutzbehörde bestrafte AFL auf Grundlage der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) und verhängte eine Geldstrafe, die sich auf etwa drei Prozent des Umsatzes des französischen Unternehmens beläuft.
AFL betonte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass dies eine „fast beispiellose Strafe für den Prozentsatz des Umsatzes“sei, da die Höchststrafe bei solchen Vergehen vier Prozent betrage. „Wir sind mit den Schlussfolgerungen der CNIL, die sachlich nicht korrekt sind, absolut nicht einverstanden und behalten uns das Recht vor, Berufung einzulegen“, reagierte ein Sprecher von Amazon per Pressemitteilung.
Weiter argumentiert der Onlinehändler in seiner Stellungnahme, dass „der Einsatz von Lagerverwaltungssystemen eine branchenübliche Praxis ist, die notwendig ist, um die Sicherheit, Qualität und Effizienz der Betriebsabläufe zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass die Bestände verfolgt und die Pakete rechtzeitig und entsprechend den Erwartungen der Kunden bearbeitet werden“.
Anhaltender Druck
Die Kommission warf Amazon vor, dass es mit den Scannern massenhaft Produktivitätsdaten sammelte und damit gegen die DSGVO verstieß. Drei Indikatoren, die von den Scannern erfasst und an die Manager weitergeleitet werden, werden von der CNIL sogar als „illegal“eingestuft.
Der Erste, der „stow machine gun“, notiert, wenn ein Artikel „zu schnell“, also in weniger als 1,25 Sekunden, gescannt wird. Der zweite Indikator ist die „idle time“, die eine Inaktivität von mehr als zehn Minuten anzeigt. Ein weiterer Indikator misst die Zeit, die „zwischen dem Zeitpunkt, an dem der Mitarbeiter sich am Eingang des Standorts ausweist und dem Zeitpunkt, an dem er sein erstes Paket scannt, vergeht“, erklärte die CNIL.
Die Behörde ist der Ansicht, dass dieses System potenziell dazu führt, dass die Beschäftigten jede Unterbrechung der Scanneraktivität, selbst „drei oder vier Minuten“, rechtfertigen müssen. Dadurch seien sie einem ständigen Druck ausgesetzt, so die CNIL.
Außerdem wirft die Datenschutzbehörde Amazon vor, die Daten 31 Tage lang zu speichern, was sie für „übertrieben“hält.
Onlineriese ist kompromissbereit
Amazon erklärte gegenüber AFP, dass es der CNIL vorgeschlagen habe, die „stow machine gun“zu deaktivieren und die Auslösezeit für die „idle time“auf 30 Minuten zu verlängern. Der Händler versichert, dass die Kontrollmaßnahmen dazu dienen, zu überprüfen, ob sich jeder Arbeitnehmer die Zeit nimmt, die Artikel ordnungsgemäß zu inspizieren und fehlende Lieferungen oder Maschinen einfacher zu identifizieren.
Das Unternehmen hat zwei Monate Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die CNIL teilte mit, dass sie sich „die Möglichkeit vorbehält, weitere Kontrollen durchzuführen“.
Amazon France, die Tochtergesellschaft des US-amerikanischen OnlineHandelsriesen, beschäftigt mehr als 20.000 unbefristete Mitarbeiter. Darunter arbeiten einige für Amazon France Logistique, die die großen Lagerhäuser, darunter acht Vertriebszentren, verwaltet.
In Luxemburg ist Amazon mit 4.570 Mitarbeitern inzwischen, nach der Eisenbahngesellschaft CFL, der zweitgrößte Arbeitgeber. DPA/AFP