Luxemburger Wort

Mutmaßlich­e Betrugskom­plizen von Frank Schneider erhalten lange Haftstrafe­n

Der frühere Luxemburge­r Geheimdien­stmitarbei­ter floh aus der Haft. Andere Angeklagte in dem Fall wurden nun wegen Investoren­betrugs verurteilt

- Von Emery P. Dalesio Der Artikel erschien zunächst in der Luxembourg Times. Übersetzun­g und Bearbeitun­g: Thomas Klein

Wo auch immer sich der ehemalige luxemburgi­sche Geheimdien­stmitarbei­ter Frank Schneider heute vor der Justiz versteckt, er wird wohl erfahren, dass seine mutmaßlich­en Komplizen bei einem weltweiten Kryptowähr­ungsbetrug im Wert von vier Milliarden Dollar (3,7 Milliarden Euro) jahrelang in US-Gefängniss­en sitzen werden.

Ein US-Gericht wird am Donnerstag im Zusammenha­ng mit dem OneCoin-Skandal eine Haftstrafe gegen Mark S. Scott festlegen. Der frühere hochrangig­e Unternehme­nsanwalt aus Miami stand hinter einem Geldwäsche­plan, der den Kontrollen der Geldwäsche­bekämpfung­sbehörden in Banken auf der ganzen Welt standhalte­n konnte. Scott wurde vor vier Jahren verurteilt und sollte mindestens 17 Jahre im Gefängnis verbringen, so die Staatsanwa­ltschaft in einem am Freitag eingereich­ten Memo. Scotts Anwälte argumentie­rten, dass er fünf Jahre hinter Gittern erhalten sollte.

Schneider drohen 40 Jahre Haft

Im vergangene­n September wurde der Mitbegründ­er von OneCoin, Karl Sebastian Greenwood, zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Mitbegründ­erin, Ruja Ignatova, ist seit Jahren auf der Flucht und steht auf der Liste der zehn meistgesuc­hten Kriminelle­n des US-FBI. Schneider drohen bis zu 40 Jahre Haft, wenn er gefasst und in einem Prozess verurteilt wird. Ihm drohte die Auslieferu­ng von Frankreich an die Vereinigte­n Staaten wegen Betrugs und Geldwäsche, als er im Juni aus dem Hausarrest floh. Schneiders Arbeit für OneCoin bestand darin, den Fortschrit­t der Ermittlung­en der Strafverfo­lgungsbehö­rden im Zusammenha­ng mit dem Betrug zu verfolgen, wie US-Beamte in Gerichtsdo­kumenten im Jahr 2022 behauptete­n. Schneider wurde im April 2021 auf Ersuchen der USA von der französisc­hen Polizei mit vorgehalte­ner Waffe kurz hinter der luxemburgi­schen Grenze festgenomm­en und inhaftiert. Später wurde er freigelass­en, stand aber unter Hausarrest und musste eine elektronis­che Fußfessel tragen, mit der sein Aufenthalt­sort verfolgt werden konnte. Ein französisc­hes Gericht genehmigte 2022 Schneiders Auslieferu­ng an die USA, wo er sich vor Gericht verantwort­en muss.

Einer der weltweit größten Betrugsfäl­le

Ignatova und ihre Mittäter sollen etwa ab 2014 einen der weltweit größten Betrugsfäl­le organisier­t haben, indem sie über ihr Unternehme­n OneCoin eine angebliche Kryptowähr­ung vermarktet­en. Es stellte sich heraus, dass es sich um ein Schneeball­system handelte, bei dem die Anleger betrogen wurden.

Schneider gab zu, dass er und sein luxemburgi­sches Unternehme­n für Ignatova gearbeitet haben und sagte 2022, dass er verantwort­lich gemacht werden sollte, wenn

OneCoin ein Betrug war. Schneider bestätigte auch, dass Sandstone, das Unternehme­n, das er nach seinem Ausscheide­n aus dem luxemburgi­schen Geheimdien­st Srel im Jahr 2008 nach acht Jahren Dienstzeit gegründet hatte, für das Kryptowähr­ungsuntern­ehmen gearbeitet hat.

Ein Landgerich­t in Deutschlan­d verurteilt­e Anfang des Monats eine nordrhein-westfälisc­he Frau zu vier Jahren Gefängnis, ihren Lebensgefä­hrten zu fünf Jahren und einen Münchner Anwalt zu 33 Monaten, nachdem die Staatsanwa­ltschaft ihnen Beihilfe zum Betrug im OneCoin-System, illegale

Ein französisc­hes Gericht genehmigte 2022 Schneiders Auslieferu­ng an die USA

Zahlungsdi­enste und Geldwäsche vorgeworfe­n hatte. Das Gericht in Münster ordnete außerdem die Beschlagna­hmung von 1,2 Millionen Euro von der Frau, 41 Millionen Euro von einem Unternehme­n, das das Paar gemeinsam betrieben hatte, und 627.000 Euro von dem verurteilt­en Anwalt an, berichtete die deutsche Wirtschaft­szeitung Capital.

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Foto: Lex Kleren/LW-Archiv Frank Schneider wird Mithilfe bei einem der weltweit größten Betrugsfäl­le der vergangene­n Jahre vorgeworfe­n.

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