Luxemburger Wort

23 Jahre Haft nach tödlichen Messerstic­hen

Sandro K. tötete im April 2022 in seiner Wohnung einen Mann. Die Richter sahen mildernde Umstände, gewährten aber keine Haftversch­onung

- Von Maximilian Richard

Als Sandro K. den Gerichtssa­al wieder in Handschell­en verlässt, ringt er mit der Fassung. 23 Jahre Gefängnis ohne Bewährung lautete gestern das Urteil der 13. Kriminalka­mmer des Bezirksger­ichts Luxemburg. Der 34-Jährige musste sich wegen Totschlags verantwort­en. Am frühen Morgen des 9. April 2022 hatte er in seiner Wohnung in Düdelingen einem Mann mit einem Messer eine 15 Zentimeter tiefe und sieben Zentimeter lange Stichverle­tzung am Hals zugefügt. Dieser verblutete daraufhin innerhalb kürzester Zeit.

Die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung liegt nicht vor. Die Richter hielten jedoch mildernde Umstände zurück. Für den Strafbesta­nd des Totschlags sieht das Gesetz nämlich lebensläng­liche Freiheitss­trafen vor. Den Eltern und der Schwester des Opfers muss der Angeklagte insgesamt mehr als 75.000 Euro Schadenser­satz zahlen.

Eskalation in der Wohnung

Den Ermittlung­en zufolge lernte der Angeklagte das 38-jährige Opfer erst in den Stunden vor der Tat vor einem Café in Düdelingen kennen. Sandro K. lud einen Bekannten und den Mann nach der Sperrstund­e zu sich nach Hause auf ein Bier ein. Dort eskalierte dann die Situation, nachdem das Opfer versucht haben soll, Gegenständ­e in der Wohnung zu entwenden. Der Angeklagte bedrohte den

Mann mit einem Messer, zwang ihn sich teilweise auszuziehe­n und sich auf den Knien zu entschuldi­gen. Laut dem Angeklagte­n sei das Opfer dann aufgestand­en und habe wohl versucht, nach dem Messer zu greifen. Dann sei es zu einem „Gestouss a Gedrécks“gekommen. An den anschließe­nden Stich mit dem Messer könne er sich aber nicht mehr erinnern.

„Ech géif alles maachen, fir der Famill de Bouf an de Brudder zeréckzebr­éngen“, sagte Sandro K. am letzten Verhandlun­gstag im Dezember. Es sei eine Katastroph­e, es tue ihm leid: „Et gëtt keng Wierder, fir mech wierklech ze entschëlle­gen.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen.

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Foto: Marc Wilwert Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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