23 Jahre Haft nach tödlichen Messerstichen
Sandro K. tötete im April 2022 in seiner Wohnung einen Mann. Die Richter sahen mildernde Umstände, gewährten aber keine Haftverschonung
Als Sandro K. den Gerichtssaal wieder in Handschellen verlässt, ringt er mit der Fassung. 23 Jahre Gefängnis ohne Bewährung lautete gestern das Urteil der 13. Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg. Der 34-Jährige musste sich wegen Totschlags verantworten. Am frühen Morgen des 9. April 2022 hatte er in seiner Wohnung in Düdelingen einem Mann mit einem Messer eine 15 Zentimeter tiefe und sieben Zentimeter lange Stichverletzung am Hals zugefügt. Dieser verblutete daraufhin innerhalb kürzester Zeit.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt nicht vor. Die Richter hielten jedoch mildernde Umstände zurück. Für den Strafbestand des Totschlags sieht das Gesetz nämlich lebenslängliche Freiheitsstrafen vor. Den Eltern und der Schwester des Opfers muss der Angeklagte insgesamt mehr als 75.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Eskalation in der Wohnung
Den Ermittlungen zufolge lernte der Angeklagte das 38-jährige Opfer erst in den Stunden vor der Tat vor einem Café in Düdelingen kennen. Sandro K. lud einen Bekannten und den Mann nach der Sperrstunde zu sich nach Hause auf ein Bier ein. Dort eskalierte dann die Situation, nachdem das Opfer versucht haben soll, Gegenstände in der Wohnung zu entwenden. Der Angeklagte bedrohte den
Mann mit einem Messer, zwang ihn sich teilweise auszuziehen und sich auf den Knien zu entschuldigen. Laut dem Angeklagten sei das Opfer dann aufgestanden und habe wohl versucht, nach dem Messer zu greifen. Dann sei es zu einem „Gestouss a Gedrécks“gekommen. An den anschließenden Stich mit dem Messer könne er sich aber nicht mehr erinnern.
„Ech géif alles maachen, fir der Famill de Bouf an de Brudder zeréckzebréngen“, sagte Sandro K. am letzten Verhandlungstag im Dezember. Es sei eine Katastrophe, es tue ihm leid: „Et gëtt keng Wierder, fir mech wierklech ze entschëllegen.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen.