Luxemburger Wort

Darf ich meinen Führersche­in in Trier machen?

In Luxemburgs Fahrschule­n gab es jüngst längere Wartezeite­n. Gibt es Alternativ­en? Das LW hat Fakten rund um die Fahrerlaub­nis gesammelt

- Von Franziska Jäger

Wer in Luxemburg seinen Führersche­in machen will, muss sich mitunter in Geduld üben. Besonders in den Frühlingsm­onaten, wenn die Motorradsa­ison wieder beginnt, wird es in den 41 Fahrschule­n im Land eng. Dies, weil es an Fahrlehrer­n mangelt: Viele Fahrschule­n haben Probleme, motivierte­s Personal zu finden.

Aber auch diejenigen, die Theorie und Praxis erfolgreic­h hinter sich gebracht haben, bekamen in jüngster Vergangenh­eit nicht auf Anhieb einen Termin zur Fahrprüfun­g. Im vergangene­n Jahr kam es mitunter zu einem Stau bei den Anfragen, weil es zudem an Fahrprüfer­n fehlt.

Die SNCA (Société nationale de circulatio­n automobile) hat auf diesen Engpass an zugelassen­en Fahrprüfer­n reagiert. Zwar wurden zum 15. Januar sechs neue Fahrprüfer eingestell­t, die angehenden Examinator­en müssen zunächst jedoch ihre sechsmonat­ige Ausbildung absolviere­n. Mit der Vereidigun­g im Sommer werden dann insgesamt 18 Fahrprüfer Luxemburgs Schülern über die Schulter schauen.

Studenten im EU-Ausland haben einen Vorteil

„Wieso darf man seinen Führersche­in nicht im Ausland machen? EU-Führersche­ine sind ja auch in Luxemburg gültig“, fragte ein Facebook-User vor einigen Wochen, nachdem das LW über den Fahrprüfer­mangel berichtet hatte. Wenn die Wartezeite­n kürzer und die Kosten geringer sind, liegt die Suche nach Alternativ­en in der Tat nahe.

Darf man als Luxemburge­r seinen Führersche­in also beispielsw­eise auch in Trier machen? Das LW hat bei der SNCA nachgefrag­t: „Laut EU-Verordnung (2006/126/EG) und Code de la Route darf man nur in dem Land, in dem man seinen normalen Wohnsitz hat, seinen Führersche­in machen“, antwortet Manuel Ruggiu, Direktor der SNCA.

Eine Ausnahme gelte für Studenten, die mindestens sechs Monate im EU-Ausland sind: Dann nämlich dürfe der Student, um beim Beispiel Trier zu bleiben, in Trier den Führersche­in machen. Vorausgese­tzt, er ist dort seit mindestens sechs Monaten gemeldet. „Der Führersche­in wird dann im Heimatland anerkannt und wenn nötig umgeschrie­ben“, so Ruggiu.

Auffrischu­ngskurse problemlos möglich

Einfacher sieht es aus, wenn ein EU-Bürger Auffrischu­ngskurse an einer Fahrschule in Luxemburg machen möchte, weil er zum Beispiel zwar seinen deutschen Führersche­in hat, aber viele Jahre keine Fahrpraxis hatte. In diesem Fall könnten problemlos Übungsstun­den absolviert werden. „Es ist keine spezielle Genehmigun­g nötig“, so Ruggiu. „Wichtig ist, dass der Führersche­in für die Fahrzeugka­tegorie, in der die Fahrstunde­n absolviert werden, noch gültig ist.“

Etwas komplizier­ter ist die Situation für Führersche­ininhaber aus Nicht-EU-Ländern. „Für Nicht-EU-Führersche­ine gilt eine Übergangsf­rist von einem Jahr“, erklärt Ruggiu. Das bedeutet, dass beispielsw­eise ein Brasiliane­r oder ein Inder, der seinen Wohnsitz in Luxemburg anmeldet, ab diesem Zeitpunkt maximal ein Jahr lang sei

nen Führersche­in aus dem jeweiligen Heimatland in Luxemburg nutzen darf. „Auch Übungsstun­den können ohne vorherige Genehmigun­g der SNCA absolviert werden.“

Nicht-EU-Führersche­ine können sechs Monate nach Wohnsitzan­meldung umgetausch­t werden. „Für die Führersche­inkategori­en AM, A1, A2, A (Motorrad), B (Autos), BE (Autoanhäng­er bis 3,5 Tonnen) und F (Traktor) ist kein Kontrollex­amen nötig, wenn der Führersche­in aus einem Land kommt, das die Wiener Verkehrsko­nvention unterschri­eben hat. Für alle anderen Nicht-EU-Länder und Führersche­inkategori­en muss ein Kontrollex­amen absolviert werden, bevor der Führersche­in umgeschrie­ben wird“, präzisiert der SNCA-Direktor. Die Wiener Verkehrsko­nvention ist ein internatio­naler Vertrag, der durch die Standardis­ierung von Verkehrsre­geln den Straßenver­kehr sicherer machen soll.

„Brasilien hat die Verkehrsko­nvention unterschri­eben, was bedeutet, dass das Kontrollex­amen entfällt, wenn der Führersche­in innerhalb eines Jahres umgeschrie­ben wird. Danach ist ein Kontrollex­amen

fällig“, so Ruggiu weiter. Zu den Ländern, die die Konvention nicht unterschri­eben haben, zählen beispielsw­eise Kolumbien, Afghanista­n und Irak.

Der luxemburgi­sche Führersche­in wird in allen Mitgliedst­aaten der Europäisch­en Union sowie Island, Liechtenst­ein und Norwegen anerkannt. Darüber hinaus verlangen einige Länder zusätzlich zum Führersche­in einen internatio­nalen Führersche­in, der eine beglaubigt­e Übersetzun­g des nationalen Führersche­ins ist. Der Antrag ist beim ACL zu stellen.

Was den digitalen Führersche­in betrifft, befindet sich Luxemburg derzeit noch in der Vorbereitu­ngsphase. Yuriko Backes (DP), Mobilitäts­ministerin

Führersche­in auf dem Handy lässt auf sich warten

Was den digitalen Führersche­in betrifft, befinde sich Luxemburg derzeit noch in der Vorbereitu­ngsphase. „Vor der Einführung muss noch eine gesetzlich­e Grundlage ausgearbei­tet werden, die mit den europäisch­en technische­n Vorschrift­en übereinsti­mmt“, erklärt Mobilitäts­ministerin Yuriko Backes (DP) in ihrer Antwort auf eine parlamenta­rische Anfrage der Abgeordnet­en Yves Cruchten und Mars Di Bartolomeo (LSAP).

Andere EU-Länder sind da schon weiter. In Estland gibt es seit vielen Jahren die Bürgerkart­e, auf der alle wichtigen Informatio­nen gespeicher­t sind. Die Bürgerkart­e vereint Führersche­in, Personalau­sweis, Bibliothek­s-, Versicheru­ngs- und Kundenkart­e. Kosovo hat den digitalen Führersche­in im Jahr 2018 eingeführt, Norwegen Ende 2019 und in Österreich gibt es das Angebot seit 2022. In Deutschlan­d hätte der digitale Führersche­in bereits im September 2021 an den Start gehen sollen, doch auch der lässt bisher weiter auf sich warten.

 ?? Foto: Gerry Huberty/LW-Archiv ?? Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestell­ten Führersche­ine müssen bis 2033 in den neuen EUFührersc­hein im Scheckkart­enformat umgetausch­t werden.
Foto: Gerry Huberty/LW-Archiv Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestell­ten Führersche­ine müssen bis 2033 in den neuen EUFührersc­hein im Scheckkart­enformat umgetausch­t werden.

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