Darf ich meinen Führerschein in Trier machen?
In Luxemburgs Fahrschulen gab es jüngst längere Wartezeiten. Gibt es Alternativen? Das LW hat Fakten rund um die Fahrerlaubnis gesammelt
Wer in Luxemburg seinen Führerschein machen will, muss sich mitunter in Geduld üben. Besonders in den Frühlingsmonaten, wenn die Motorradsaison wieder beginnt, wird es in den 41 Fahrschulen im Land eng. Dies, weil es an Fahrlehrern mangelt: Viele Fahrschulen haben Probleme, motiviertes Personal zu finden.
Aber auch diejenigen, die Theorie und Praxis erfolgreich hinter sich gebracht haben, bekamen in jüngster Vergangenheit nicht auf Anhieb einen Termin zur Fahrprüfung. Im vergangenen Jahr kam es mitunter zu einem Stau bei den Anfragen, weil es zudem an Fahrprüfern fehlt.
Die SNCA (Société nationale de circulation automobile) hat auf diesen Engpass an zugelassenen Fahrprüfern reagiert. Zwar wurden zum 15. Januar sechs neue Fahrprüfer eingestellt, die angehenden Examinatoren müssen zunächst jedoch ihre sechsmonatige Ausbildung absolvieren. Mit der Vereidigung im Sommer werden dann insgesamt 18 Fahrprüfer Luxemburgs Schülern über die Schulter schauen.
Studenten im EU-Ausland haben einen Vorteil
„Wieso darf man seinen Führerschein nicht im Ausland machen? EU-Führerscheine sind ja auch in Luxemburg gültig“, fragte ein Facebook-User vor einigen Wochen, nachdem das LW über den Fahrprüfermangel berichtet hatte. Wenn die Wartezeiten kürzer und die Kosten geringer sind, liegt die Suche nach Alternativen in der Tat nahe.
Darf man als Luxemburger seinen Führerschein also beispielsweise auch in Trier machen? Das LW hat bei der SNCA nachgefragt: „Laut EU-Verordnung (2006/126/EG) und Code de la Route darf man nur in dem Land, in dem man seinen normalen Wohnsitz hat, seinen Führerschein machen“, antwortet Manuel Ruggiu, Direktor der SNCA.
Eine Ausnahme gelte für Studenten, die mindestens sechs Monate im EU-Ausland sind: Dann nämlich dürfe der Student, um beim Beispiel Trier zu bleiben, in Trier den Führerschein machen. Vorausgesetzt, er ist dort seit mindestens sechs Monaten gemeldet. „Der Führerschein wird dann im Heimatland anerkannt und wenn nötig umgeschrieben“, so Ruggiu.
Auffrischungskurse problemlos möglich
Einfacher sieht es aus, wenn ein EU-Bürger Auffrischungskurse an einer Fahrschule in Luxemburg machen möchte, weil er zum Beispiel zwar seinen deutschen Führerschein hat, aber viele Jahre keine Fahrpraxis hatte. In diesem Fall könnten problemlos Übungsstunden absolviert werden. „Es ist keine spezielle Genehmigung nötig“, so Ruggiu. „Wichtig ist, dass der Führerschein für die Fahrzeugkategorie, in der die Fahrstunden absolviert werden, noch gültig ist.“
Etwas komplizierter ist die Situation für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern. „Für Nicht-EU-Führerscheine gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr“, erklärt Ruggiu. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Brasilianer oder ein Inder, der seinen Wohnsitz in Luxemburg anmeldet, ab diesem Zeitpunkt maximal ein Jahr lang sei
nen Führerschein aus dem jeweiligen Heimatland in Luxemburg nutzen darf. „Auch Übungsstunden können ohne vorherige Genehmigung der SNCA absolviert werden.“
Nicht-EU-Führerscheine können sechs Monate nach Wohnsitzanmeldung umgetauscht werden. „Für die Führerscheinkategorien AM, A1, A2, A (Motorrad), B (Autos), BE (Autoanhänger bis 3,5 Tonnen) und F (Traktor) ist kein Kontrollexamen nötig, wenn der Führerschein aus einem Land kommt, das die Wiener Verkehrskonvention unterschrieben hat. Für alle anderen Nicht-EU-Länder und Führerscheinkategorien muss ein Kontrollexamen absolviert werden, bevor der Führerschein umgeschrieben wird“, präzisiert der SNCA-Direktor. Die Wiener Verkehrskonvention ist ein internationaler Vertrag, der durch die Standardisierung von Verkehrsregeln den Straßenverkehr sicherer machen soll.
„Brasilien hat die Verkehrskonvention unterschrieben, was bedeutet, dass das Kontrollexamen entfällt, wenn der Führerschein innerhalb eines Jahres umgeschrieben wird. Danach ist ein Kontrollexamen
fällig“, so Ruggiu weiter. Zu den Ländern, die die Konvention nicht unterschrieben haben, zählen beispielsweise Kolumbien, Afghanistan und Irak.
Der luxemburgische Führerschein wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen anerkannt. Darüber hinaus verlangen einige Länder zusätzlich zum Führerschein einen internationalen Führerschein, der eine beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins ist. Der Antrag ist beim ACL zu stellen.
Was den digitalen Führerschein betrifft, befindet sich Luxemburg derzeit noch in der Vorbereitungsphase. Yuriko Backes (DP), Mobilitätsministerin
Führerschein auf dem Handy lässt auf sich warten
Was den digitalen Führerschein betrifft, befinde sich Luxemburg derzeit noch in der Vorbereitungsphase. „Vor der Einführung muss noch eine gesetzliche Grundlage ausgearbeitet werden, die mit den europäischen technischen Vorschriften übereinstimmt“, erklärt Mobilitätsministerin Yuriko Backes (DP) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Yves Cruchten und Mars Di Bartolomeo (LSAP).
Andere EU-Länder sind da schon weiter. In Estland gibt es seit vielen Jahren die Bürgerkarte, auf der alle wichtigen Informationen gespeichert sind. Die Bürgerkarte vereint Führerschein, Personalausweis, Bibliotheks-, Versicherungs- und Kundenkarte. Kosovo hat den digitalen Führerschein im Jahr 2018 eingeführt, Norwegen Ende 2019 und in Österreich gibt es das Angebot seit 2022. In Deutschland hätte der digitale Führerschein bereits im September 2021 an den Start gehen sollen, doch auch der lässt bisher weiter auf sich warten.