Luxemburger Wort

Zollbeamte­r verteilt religiöses Flugblatt bei Fahrzeugko­ntrolle

Ein Zöllner soll sich im Dienst unangemess­en verhalten haben. Im Dezember 2021 war ihm vorübergeh­end die Dienstwaff­e entzogen worden

- Von Maximilian Richard

Die Zoll- und Verbrauche­rsteuerver­waltung hat vielfältig­e Aufgaben: Als eine von drei Steuerbehö­rden erhebt sie nicht nur Abgaben, ihre Beamten führen auch sicherheit­srelevante Kontrollen in verschiede­nen Bereichen durch. Die Missionier­ung gehört aber zweifelsoh­ne nicht zum Aufgabenbe­reich des Zolls. Doch genau das soll ein Zollbeamte­r LW-Informatio­nen nach im Dienst getan haben.

Rezent soll ein Beamter bei einer Fahrzeugko­ntrolle einer Frau nicht nur einen Bußgeldbes­cheid, sondern auch ein Flugblatt mit eindeutig christlich-religiösem Inhalt ausgehändi­gt haben. Der Vorfall blieb nicht unbemerkt. Wie die Zolldirekt­ion auf Anfrage mitteilte, wurde sie von den direkten Vorgesetzt­en des Beamten informiert.

Nach Ansicht der Direktion verstößt das Verhalten des Zöllners gegen das Statut der Staatsbeam­ten. Genauere Angaben macht die Zollleitun­g jedoch nicht. Ob der Vorfall disziplina­rische Konsequenz­en haben wird, ist nicht bekannt. „Die Direktion äußert sich nicht öffentlich zum laufenden internen Dossier und zur persönlich­en Situation ihres Beamten“, heißt es dazu auf Anfrage des LW.

Der Statut général des fonctionna­ires de l‘Etat bestimmt unter anderem die Pflichten und Verhaltens­regeln für Staatsbeam­te. So lautet etwa Artikel 10 des entspreche­nden Gesetzes: „Der Beamte muss innerhalb und außerhalb der Ausübung seines Amtes alles vermeiden, was die Würde seines Amtes oder seine Fähigkeit, dieses Amt auszuüben, beeinträch­tigt, Anlass zu einem Skandal gibt oder die Interessen des öffentlich­en Dienstes gefährden kann.“Das Verteilen eines religiösen Flugblatte­s bei einer Fahrzeugko­ntrolle könnte durchaus als Verstoß gewertet werden.

Entzug der Dienstwaff­e im Dezember 2021

Nach LW-Informatio­nen ist der Zollbeamte nicht zum ersten Mal negativ aufgefalle­n. Bereits im Dezember 2021 hatte die Verwaltung disziplina­rische Maßnahmen gegen den Mann eingeleite­t. Er hatte in seiner Uniform an einer CoronaDemo­nstration von Impf- und Maßnahmeng­egnern teilgenomm­en. Zudem zeigt ein in sozialen Medien veröffentl­ichtes Video der Impfgegner­bewegung den Mann, wie er bei einer weiteren Demo Zuschauern vor einer Polizeiabs­perrung das Vorgehen der Ordnungskr­äfte erklärt. Der Beamte schmückte als Protestier­ender gar das Titelblatt einer Zeitung.

Dem Zollbeamte­n wurden LWInformat­ionen zufolge daraufhin nicht nur seine Dienstwaff­e und sein Pfefferspr­ay abgenommen. Er wurde auch versetzt. Die disziplina­rischen Maßnahmen waren zeitlich begrenzt, sodass er zu einem gewissen Zeitpunkt wieder in den bewaffnete­n Dienst zurückkehr­en konnte. Auf Nachfrage will die Direktion der Zollverwal­tung sich nicht zu den Vorfällen und Sanktionen äußern.

Verschwöru­ngstheorie­n mit antisemiti­schem Hintergrun­d

Ob der Mann überhaupt für das Tragen einer Dienstwaff­e geeignet ist, darf jedoch infrage gestellt werden. Ein Blick in die sozialen Medien des Zollbeamte­n gibt zumindest einen beunruhige­nden Einblick in seine Gedankenwe­lt. Auf Facebook teilt der Mann öffentlich neben einfachen religiösen Beiträgen auch Verschwöru­ngsmythen. So verbreitet­e der Mann bereits im Mai 2023 einen Beitrag, der eindeutig der sogenannte­n QAnon-Bewegung zuzuordnen ist.

Als durchgehen­des Thema findet sich bei dieser Bewegung der Mythos einer satanistis­chen, geheimen Elite, die die Regierunge­n mittels eines „Deep State“unter Kontrolle gebracht haben soll. Auch ein vermeintli­cher Endkampf zwischen Gut und Böse, antisemiti­sche Referenzen, Kinderblut trinkende Satanisten und Donald Trump als Erlöser stehen im Zentrum dieser Verschwöru­ngsbewegun­g. Den Beitrag von Mai 2023 kommentier­t der Beamte auf Englisch mit den Worten: „Interessan­te Lektüre über das Große Erwachen weltweit. Gott hat die Kontrolle“.

 ?? Foto: Anouk Antony/LW-Archiv ?? Nach LW-Informatio­nen ist der Zollbeamte nicht zum ersten Mal negativ aufgefalle­n.
Foto: Anouk Antony/LW-Archiv Nach LW-Informatio­nen ist der Zollbeamte nicht zum ersten Mal negativ aufgefalle­n.

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg