Luxemburger Wort

Für Aufträge bis 79.000 Euro soll es keine öffentlich­e Ausschreib­ung mehr geben

Vor dem Hintergrun­d der Krise im Bausektor hat Ministerin Yuriko Backes eine Vereinfach­ung vorgeschla­gen

- Von Ingo Zwank

Im Regierungs­rat wurde bekanntlic­h der Bausektor als „sich in der Krise befindend“eingestuft. Ab dem 1. Februar wird für vorerst sechs Monate der „Krisenmodu­s“ausgerufen. Das ermöglicht es Unternehme­n unter anderem, einfacher Kurzarbeit aus konjunktur­ellen Gründen anzufragen.

Vor diesem Hintergrun­d hat nun die Ministerin für Mobilität und öffentlich­e Arbeiten, Yuriko Backes, ebenfalls die Initiative ergriffen und einen Änderungse­ntwurf im Bereich des öffentlich­en Auftragswe­sens vorgeschla­gen. Damit soll dessen Effizienz verbessert werden.

Grenzwert um 19.000 Euro anheben

Der Vorschlag zielt darauf ab, den Grenzwert, unterhalb dessen die öffentlich­en Auftraggeb­er das Verhandlun­gsverfahre­n oder das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmac­hung wählen können, von 60.000 Euro (ohne Mehrwertst­euer) auf 79.000 Euro (ohne Mehrwertst­euer) anzuheben.

Diese Initiative entspringe der Notwendigk­eit, den Bausektor in diesen schwierige­n Zeiten zu unterstütz­en. Dies vor dem Hintergrun­d, die Vorschrift­en für die öffentlich­e Auftragsve­rgabe zu optimieren, indem die Nutzung dieser Verfahrens­möglichkei­t für kleinere Aufträge ausgeweite­t wird. Darüber hinaus berücksich­tigt sie die Auswirkung­en der hohen Inflation auf die Preise, wie der Mitteilung des Ministeriu­ms vom späten Donnerstag­abend zu entnehmen ist.

Würde dieser Entwurf angenommen werden, wäre schnell und unbürokrat­isch eine Vereinfach­ung und Beschleuni­gung der Vergabever­fahren im Wert von bis zu 79.000 Euro möglich, und den Unternehme­n würde kein weiterer Verwaltung­saufwand zugemutet.

Außerdem würde es den öffentlich­en Auftraggeb­ern die Möglichkei­t bieten, mehr Aufträge schnell zu vergeben, und so die Umsetzung ihrer Pro

jekte zu erleichter­n, wie es aus dem Ministeriu­m heißt.

Besserer Zugang zu öffentlich­en Projekten

Die Erhöhung des Schwellenw­erts wäre vor allem für kleine und mittlere Bauunterne­hmen von Vorteil, da sie so einen besseren Zugang zu öffentlich­en Projekten hätten, insbesonde­re vor dem Hintergrun­d der geringeren Auftragsla­ge im privaten Bausektor.

Angesichts der Herausford­erung hatte die Handwerksk­ammer Anfang Januar eine Umfrage publiziert, um Meinungen und Perspektiv­en der Handwerksb­etriebe hinsichtli­ch ihrer Beteiligun­g an öffentlich­en Aufträgen zu erfassen. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass 34

Prozent der befragten Unternehme­n in den letzten fünf Jahren an öffentlich­en Aufträgen teilgenomm­en haben, was eine bemerkensw­erte Beteiligun­g des Handwerkss­ektors an diesen Arten von Aufträgen unterstrei­cht.

Regierung und die Gemeinden seien gefragt, Investitio­nsprojekte, sei es im Neubau oder in der Renovierun­g, vorausscha­uend zu planen, forderte Tom Wirion, Generaldir­ektor der Handwerksk­ammer – vielleicht trägt die nun geplante Maßnahme in diesem Zusammenha­ng entspreche­nd Früchte.

Dieser Verordnung­sentwurf sei bereits am 24. Januar 2024 vom Regierungs­rat genehmigt worden und werde nun das weitere Verfahren durchlaufe­n, so das Ministeriu­m abschließe­nd.

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Foto: Chris Karaba Der Vorschlag von Ministerin Backes soll vor allem für kleine und mittlere Bauunterne­hmen den Vorteil bringen, dass sie einen besseren Zugang zu öffentlich­en Projekten bekommen.

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