Für Aufträge bis 79.000 Euro soll es keine öffentliche Ausschreibung mehr geben
Vor dem Hintergrund der Krise im Bausektor hat Ministerin Yuriko Backes eine Vereinfachung vorgeschlagen
Im Regierungsrat wurde bekanntlich der Bausektor als „sich in der Krise befindend“eingestuft. Ab dem 1. Februar wird für vorerst sechs Monate der „Krisenmodus“ausgerufen. Das ermöglicht es Unternehmen unter anderem, einfacher Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen anzufragen.
Vor diesem Hintergrund hat nun die Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten, Yuriko Backes, ebenfalls die Initiative ergriffen und einen Änderungsentwurf im Bereich des öffentlichen Auftragswesens vorgeschlagen. Damit soll dessen Effizienz verbessert werden.
Grenzwert um 19.000 Euro anheben
Der Vorschlag zielt darauf ab, den Grenzwert, unterhalb dessen die öffentlichen Auftraggeber das Verhandlungsverfahren oder das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung wählen können, von 60.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) auf 79.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) anzuheben.
Diese Initiative entspringe der Notwendigkeit, den Bausektor in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Dies vor dem Hintergrund, die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe zu optimieren, indem die Nutzung dieser Verfahrensmöglichkeit für kleinere Aufträge ausgeweitet wird. Darüber hinaus berücksichtigt sie die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Preise, wie der Mitteilung des Ministeriums vom späten Donnerstagabend zu entnehmen ist.
Würde dieser Entwurf angenommen werden, wäre schnell und unbürokratisch eine Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren im Wert von bis zu 79.000 Euro möglich, und den Unternehmen würde kein weiterer Verwaltungsaufwand zugemutet.
Außerdem würde es den öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit bieten, mehr Aufträge schnell zu vergeben, und so die Umsetzung ihrer Pro
jekte zu erleichtern, wie es aus dem Ministerium heißt.
Besserer Zugang zu öffentlichen Projekten
Die Erhöhung des Schwellenwerts wäre vor allem für kleine und mittlere Bauunternehmen von Vorteil, da sie so einen besseren Zugang zu öffentlichen Projekten hätten, insbesondere vor dem Hintergrund der geringeren Auftragslage im privaten Bausektor.
Angesichts der Herausforderung hatte die Handwerkskammer Anfang Januar eine Umfrage publiziert, um Meinungen und Perspektiven der Handwerksbetriebe hinsichtlich ihrer Beteiligung an öffentlichen Aufträgen zu erfassen. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass 34
Prozent der befragten Unternehmen in den letzten fünf Jahren an öffentlichen Aufträgen teilgenommen haben, was eine bemerkenswerte Beteiligung des Handwerkssektors an diesen Arten von Aufträgen unterstreicht.
Regierung und die Gemeinden seien gefragt, Investitionsprojekte, sei es im Neubau oder in der Renovierung, vorausschauend zu planen, forderte Tom Wirion, Generaldirektor der Handwerkskammer – vielleicht trägt die nun geplante Maßnahme in diesem Zusammenhang entsprechend Früchte.
Dieser Verordnungsentwurf sei bereits am 24. Januar 2024 vom Regierungsrat genehmigt worden und werde nun das weitere Verfahren durchlaufen, so das Ministerium abschließend.