Unternehmen sollen länger von Energie-Beihilfen profitieren
Durch den Krieg in der Ukraine wurde Energie so teuer wie noch nie. Die Regierung will Mehrkosten für Erdgas, Strom, Wärme und Kälte weiter abfedern
Nun soll das Gesetz vom 15. Juli 2022 zur Einführung einer Beihilferegelung für Unternehmen, die besonders stark von dem Anstieg der Energiepreise betroffen sind, verlängert werden. Angedacht ist von der Regierung, dass diese Regelung bis einschließlich Juni 2024 weiterlaufen soll.
Mit dem Gesetz wurden verschiedene Arten von Beihilfen eingeführt. So sollen beispielsweise die Mehrkosten für Erdgas, Strom, Wärme und Kälte der energieintensiven Unternehmen beziehungsweise der Unternehmen mit hohem Energieverbrauch abgefedert werden. Auch für Mehrkosten für Diesel der
Unternehmen aus den Sektoren des Straßengüterverkehrs, des Bauwesens und des Lebensmittelhandwerks soll weiter eine Beihilfe gewährt werden. Höhere Kosten für Erdgas, Strom, Biomasse und eingespeiste Wärme der antragstellenden Personen, die eine Wärmeerzeugungsanlage oder eine Biogasanlage oder ein Wärmenetz betreiben, sollen ebenfalls abgefedert werden.
Handwerkskammer befürwortet Verlängerung
Dazu wurden vom Wirtschaftsministerium Stellungnahmen von Institutionen, Verbänden und Trägern öffentlicher Belange angefragt. Auch die
Handwerkskammer legte ihre Ansichten dar.
Da viele Unternehmen im Jahr 2022 Energielieferverträge unterzeichnet haben und diese Verträge auf Energiepreisen basieren, die im Jahr 2022 gelten und erst im Laufe des Jahres 2024 auslaufen werden, spricht sich die Handwerkskammer klar für die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verlängerungen der Beihilfen aus.
Wie Präsident Tom Oberweis und Generaldirektor Tom Wirion in ihrer Stellungnahme präzisieren, sollen zusätzlich die Höchstgrenzen angehoben werden, und zwar von zwei auf 2,25 Millionen Euro, was auch von der Kammer befürwortet wird.