Luxemburger Wort

Unternehme­n sollen länger von Energie-Beihilfen profitiere­n

Durch den Krieg in der Ukraine wurde Energie so teuer wie noch nie. Die Regierung will Mehrkosten für Erdgas, Strom, Wärme und Kälte weiter abfedern

- Von Ingo Zwank

Nun soll das Gesetz vom 15. Juli 2022 zur Einführung einer Beihilfere­gelung für Unternehme­n, die besonders stark von dem Anstieg der Energiepre­ise betroffen sind, verlängert werden. Angedacht ist von der Regierung, dass diese Regelung bis einschließ­lich Juni 2024 weiterlauf­en soll.

Mit dem Gesetz wurden verschiede­ne Arten von Beihilfen eingeführt. So sollen beispielsw­eise die Mehrkosten für Erdgas, Strom, Wärme und Kälte der energieint­ensiven Unternehme­n beziehungs­weise der Unternehme­n mit hohem Energiever­brauch abgefedert werden. Auch für Mehrkosten für Diesel der

Unternehme­n aus den Sektoren des Straßengüt­erverkehrs, des Bauwesens und des Lebensmitt­elhandwerk­s soll weiter eine Beihilfe gewährt werden. Höhere Kosten für Erdgas, Strom, Biomasse und eingespeis­te Wärme der antragstel­lenden Personen, die eine Wärmeerzeu­gungsanlag­e oder eine Biogasanla­ge oder ein Wärmenetz betreiben, sollen ebenfalls abgefedert werden.

Handwerksk­ammer befürworte­t Verlängeru­ng

Dazu wurden vom Wirtschaft­sministeri­um Stellungna­hmen von Institutio­nen, Verbänden und Trägern öffentlich­er Belange angefragt. Auch die

Handwerksk­ammer legte ihre Ansichten dar.

Da viele Unternehme­n im Jahr 2022 Energielie­ferverträg­e unterzeich­net haben und diese Verträge auf Energiepre­isen basieren, die im Jahr 2022 gelten und erst im Laufe des Jahres 2024 auslaufen werden, spricht sich die Handwerksk­ammer klar für die in dem Gesetzentw­urf vorgesehen­en Verlängeru­ngen der Beihilfen aus.

Wie Präsident Tom Oberweis und Generaldir­ektor Tom Wirion in ihrer Stellungna­hme präzisiere­n, sollen zusätzlich die Höchstgren­zen angehoben werden, und zwar von zwei auf 2,25 Millionen Euro, was auch von der Kammer befürworte­t wird.

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