Luxemburger Wort

Luc Frieden sieht kein Sicherheit­srisiko

Verfahren zur Überprüfun­g von Beamten mit Zugang zu Geheiminfo­rmationen sei nicht so problemati­sch, sagt der Premier

- Von Ines Kurschat

Luxemburg. Gefährdet Luxemburg mit einem ungenügend geregelten Clearance-Verfahren seinen Ruf bei ausländisc­hen Geheimdien­sten und den Zugang zu relevanten vertraulic­hen Informatio­nen? Diese Frage stellt der ADR-Abgeordnet­e und ehemalige Diplomat Fernand Kartheiser am gestrigen Dienstag in der Chamber.

Er habe keine Informatio­nen darüber, dass die Autorisati­onen, die von der Autorité nationale de sécurité (ANS) erstellt werden, nicht den internatio­nalen Normen entspreche­n, sagte Premiermin­ister Luc Frieden gestern in der Chamber. Er habe in den neun Wochen seit Regierungs­antritt bereits „die eine oder andere ANS-Autorisier­ung unterschri­eben“, so Frieden weiter.

Auch bei seinem Treffen mit NATO-Generalsek­retär Jens Stoltenber­g sei „über vieles gesprochen“worden, „aber nicht über das da“, betonte Frieden, der die Beziehunge­n Luxemburgs zur NATO als „sehr gut“beschrieb.

Halbherzig­e Sicherheit­sprüfungen?

Medienberi­chten zufolge sollen hohe, für Luxemburg in internatio­nalen Organisati­onen wie der NATO oder der UNO tätige Beamte als nur bedingt vertrauens­würdig gelten – weil der Geheimdien­st nur unvollstän­dige Sicherheit­süberprüfu­ngen von Personen durchführe.

Ein Gesetzentw­urf der Vorgängerr­egierung, so Kartheiser, der den Zugang endgültig regeln sollte, sei auch nach acht Jahren nicht verabschie­det worden. Hintergrun­d ist, dass vor der Reform des Geheimdien­stes SREL von 2016 dieser zur Erfüllung seines Auftrags noch alle möglichen Informatio­nen von Behörden anfragen und die Polizeidat­enbank direkt einsehen konnte. Diese Rechte wurden nach der SREL-Affäre und der Datenschut­zaffäre um die Polizeidat­enbanken erheblich beschnitte­n.

Acht Jahre nach Deponierun­g weiterhin nicht verabschie­det

Premier Lux Frieden bestätigte die Existenz des Entwurfs, aber nicht die Regelungsl­ücke: Vielmehr seien durch das am 21. Juli 2023 verabschie­dete Gesetz zu den Polizeidat­enbanken in einem Artikel auch die Zugriffsmö­glichkeite­n der ANS zu Hintergrun­dinformati­onen zu Personen geregelt worden. Das Gesetz wird am 1. März dieses Jahres in Kraft treten.

„Es gab also schon Zugang“, betonte Frieden, der ankündigte, sich mit dem Entwurf der Vorgängerr­egierung genauer befassen zu wollen. Denn die Sache hat einen weiteren Haken: Die neue ANS mit erweiterte­n Rechten gibt es bisher nur auf dem Papier – als eben jenem Gesetzentw­urf von DP-LSAP-Grüne.

Anders als die Vorgängerr­egierung denkt der Premier aber eher nicht daran, die ANS aus dem Geheimdien­st herauszune­hmen und als eigenständ­ige Direktion zu stärken. Frieden möchte bevorzugt prüfen lassen, inwiefern die Agentur im Geheimdien­st bleiben und dort erweiterte Kompetenze­n erhalten könnte, sagte Frieden den Abgeordnet­en. ik

Frieden möchte bevorzugt prüfen lassen, inwiefern die Agentur im Geheimdien­st bleiben und dort erweiterte Kompetenze­n erhalten könnte schauen wir weiter.

 ?? Foto: Anadolu via Getty Images ?? NATO-Generalsek­retär Jens Stoltenber­g (r.) und Premiermin­ister Luc Frieden geben nach ihrem Treffen im NATO-Hauptquart­ier in Brüssel am 7. Dezember 2023 eine gemeinsame Pressekonf­erenz.
Foto: Anadolu via Getty Images NATO-Generalsek­retär Jens Stoltenber­g (r.) und Premiermin­ister Luc Frieden geben nach ihrem Treffen im NATO-Hauptquart­ier in Brüssel am 7. Dezember 2023 eine gemeinsame Pressekonf­erenz.

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg