Luc Frieden sieht kein Sicherheitsrisiko
Verfahren zur Überprüfung von Beamten mit Zugang zu Geheiminformationen sei nicht so problematisch, sagt der Premier
Luxemburg. Gefährdet Luxemburg mit einem ungenügend geregelten Clearance-Verfahren seinen Ruf bei ausländischen Geheimdiensten und den Zugang zu relevanten vertraulichen Informationen? Diese Frage stellt der ADR-Abgeordnete und ehemalige Diplomat Fernand Kartheiser am gestrigen Dienstag in der Chamber.
Er habe keine Informationen darüber, dass die Autorisationen, die von der Autorité nationale de sécurité (ANS) erstellt werden, nicht den internationalen Normen entsprechen, sagte Premierminister Luc Frieden gestern in der Chamber. Er habe in den neun Wochen seit Regierungsantritt bereits „die eine oder andere ANS-Autorisierung unterschrieben“, so Frieden weiter.
Auch bei seinem Treffen mit NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg sei „über vieles gesprochen“worden, „aber nicht über das da“, betonte Frieden, der die Beziehungen Luxemburgs zur NATO als „sehr gut“beschrieb.
Halbherzige Sicherheitsprüfungen?
Medienberichten zufolge sollen hohe, für Luxemburg in internationalen Organisationen wie der NATO oder der UNO tätige Beamte als nur bedingt vertrauenswürdig gelten – weil der Geheimdienst nur unvollständige Sicherheitsüberprüfungen von Personen durchführe.
Ein Gesetzentwurf der Vorgängerregierung, so Kartheiser, der den Zugang endgültig regeln sollte, sei auch nach acht Jahren nicht verabschiedet worden. Hintergrund ist, dass vor der Reform des Geheimdienstes SREL von 2016 dieser zur Erfüllung seines Auftrags noch alle möglichen Informationen von Behörden anfragen und die Polizeidatenbank direkt einsehen konnte. Diese Rechte wurden nach der SREL-Affäre und der Datenschutzaffäre um die Polizeidatenbanken erheblich beschnitten.
Acht Jahre nach Deponierung weiterhin nicht verabschiedet
Premier Lux Frieden bestätigte die Existenz des Entwurfs, aber nicht die Regelungslücke: Vielmehr seien durch das am 21. Juli 2023 verabschiedete Gesetz zu den Polizeidatenbanken in einem Artikel auch die Zugriffsmöglichkeiten der ANS zu Hintergrundinformationen zu Personen geregelt worden. Das Gesetz wird am 1. März dieses Jahres in Kraft treten.
„Es gab also schon Zugang“, betonte Frieden, der ankündigte, sich mit dem Entwurf der Vorgängerregierung genauer befassen zu wollen. Denn die Sache hat einen weiteren Haken: Die neue ANS mit erweiterten Rechten gibt es bisher nur auf dem Papier – als eben jenem Gesetzentwurf von DP-LSAP-Grüne.
Anders als die Vorgängerregierung denkt der Premier aber eher nicht daran, die ANS aus dem Geheimdienst herauszunehmen und als eigenständige Direktion zu stärken. Frieden möchte bevorzugt prüfen lassen, inwiefern die Agentur im Geheimdienst bleiben und dort erweiterte Kompetenzen erhalten könnte, sagte Frieden den Abgeordneten. ik
Frieden möchte bevorzugt prüfen lassen, inwiefern die Agentur im Geheimdienst bleiben und dort erweiterte Kompetenzen erhalten könnte schauen wir weiter.