So will die Regierung mehr und schneller bauen
Die Wohnungsbauoffensive von Schwarz-Blau hat begonnen. Premier Luc Frieden zeichnete seinen Plan vor, wie er „mehr Schwung“in den Wohnungsbau bekommen möchte
Mehr und schneller bauen – kurz: Der Wohnungsbau braucht mehr Schwung. Das trifft sich gut. Denn die von der Regierung angekündigte Wohnungsoffensive ist da, kündigte Premier Luc Frieden am Mittwoch an.
Nicht nur, dass der Runde Tisch mit den relevanten Wohnungsbau-Akteuren nun ein Datum hat: den 22. Februar in Senningen – Frieden und Co präsentierten zudem erste Maßnahmen, um dem Wohnungsbau einen „neuen Schwung“zu geben. Dabei setzt Schwarz-Blau sowohl auf mittel- als auch auf kurzfristige Maßnahmen. Einige gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2024, andere über 2024 hinaus.
Unter den steuerlichen Maßnahmen für das Jahr 2024, die also retroaktiv gelten und kurzfristiger Natur sind, wird der „Bëllegen Akt“für den Kauf eines Eigenheims von 30.000 auf 40.000 pro Person erhöht. Zudem soll ein neuer Steuerkredit „Bëllegen Akt“in Höhe von 20.000 Euro pro Person für Investitionen in Mietwohnungen eingeführt werden. Dieser gilt allerdings nur für Neubauten. Der Käufer verpflichtet sich, die Immobilie mindestens zwei Jahre zu vermieten.
Zudem soll der Steuersatz auf Gewinne beim Verkauf einer Immobilie im Jahr 2024 auf ein Viertel des Gesamtsteuersatzes reduziert werden. Der Amortissement accéléré soll ebenfalls angepasst werden – und da sowohl die Dauer als auch der Prozentsatz: sechs Prozent auf einer Dauer von sechs Jahren. Der jährliche Betrag kann die 250.000 Euro-Marke nicht überschreiten. So viel zu den kurzfristigen Maßnahmen, die 2024 geltend gemacht werden.
Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Inland, die der Gestion locative sociale (GLS) zugeführt werden, werden zusätzlich steuerlich immunisiert. Dasselbe gilt für Veräußerungsgewinne aus Wohnungen, die der Energieeffizienzklasse A+ angehören. Ziel dieser Maßnahme ist es, Eigentümern einen Anreiz zu bieten, ihre Immobilien Organisationen zur Verfügung zu stellen, die in der Gestion locative sociale tätig sind, also Wohnungen günstig vermieten. So viel zu den kurzfristigen Maßnahmen, die 2024 geltend gemacht werden.
Neu hinzugekommen: die Wohnprämie für junge Berufsanfänger
Finanzminister Gilles Roth (CSV) kündigte zudem zeitlich unbegrenzte Maßnahmen an. Die Absetzbarkeit der Schuldzinsen für den Hauptwohnsitz wird um rund ein Drittel erhöht. Während der ersten fünf Jahre steigt die Höchstgrenze von 3.000 auf 4.000 Euro pro Person, danach weniger stark. Eine vierköpfige Familie kann zukünftig statt 12.000 dann 16.000 Euro steuerlich geltend machen. Wer zudem Wohnungen als Sozialwohnungen über eine entsprechende Organisation des sozialen Wohnungsbaus vermietet, wird steuerlich begünstigt. 90 Prozent der Mieteinnahmen werden von der Steuer befreit, statt bisher 75 Prozent.
Und wer Immobilien an den Fonds du Logement verkauft, kann mit einer Steuerbefreiung des Mehrwerts rechnen. Für junge Berufsanfänger soll es zudem eine Wohnprämie geben. Prämien für Mietwohnungen, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, unterliegen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro einer teilweisen Steuerbefreiung. Die Steuerbefreiung bezieht sich auf 25 Prozent der tatsächlichen Prämie. Sie gilt für Arbeitnehmer bis zum Alter von 30 Jahren, die ein maximales Gehalt des 2,5-fachen qualifizierten Mindestlohns (also rund 7.750 Euro) verdienen.
Claude Meisch: „Jetzt ist die richtige Zeit, in Wohnraum zu investieren“
Von den steuerlichen Maßnahmen erwartet sich der Premier, kurzfristig für „mehr Aktivität“im Wohnungsbau zu sorgen. Es solle mehr gebaut werden. „Wir finanzieren lieber Arbeit als Arbeitslosigkeit“, so Frieden. Denn der Rückgang der Immobilientransaktionen habe der Regierung „großes Kopfzerbrechen“bereitet. Das Signal ist klar: „Jetzt ist die richtige Zeit, in Wohnraum zu investieren“, kommentierte Wohnungsbauminister Claude Meisch (DP) die angekündigten Maßnahmen. Auch er hatte gute Nachrichten für den Bausektor und Betroffene der Wohnungsknappheit.
Es gelte laut Meisch, erstmal den Personenkreis derjenigen zu erweitern, die von Prämien und Zinssenkungen profitieren, wodurch die Obergrenze der Beihilfen an die Entwicklung des bereinigten verfügbaren Einkommens angepasst wird. So steigen beispielsweise die derzeit geltenden Obergrenzen für SingleHaushalte um durchschnittlich sechs Prozent und die Obergrenzen für Haushalte mit Kindern um acht bis 25 Prozent. Um auch Mieter des Privatmarkts zu unterstützen, soll der Höchstbeitrag an Mietzuschuss für Haushalte mit Kindern erhöht werden. Wenn der Haushalt ein oder mehrere Kinder einschließt, erhöht sich der maximale Zuschuss um 40 Euro pro Kind.
Um zusätzlich die Zinslast von Menschen mit Eigenheimen zu entlasten, soll die Zinssubvention von 2,45 Prozent auf 3,5 Prozent erhöht werden. Diese Maßnahme soll Immobilienkäufer unterstützen, die aufgrund der immer noch hohen Zinssätze derzeit Schwierigkeiten haben, Kredite zu erhalten. Wer sich ein Eigenheim zulegen möchte, wird hierfür leichter eine staatliche Bürgschaft erhalten. Die Obergrenze des garantierten Höchstsatzes wird nämlich von drei auf sechs Prozent und der Höchstsatz der staatlichen Garantie im Verhältnis zu den Projektbaukosten von 30 auf 40 Prozent angehoben.
Meisch kündigte zudem weitere Unterstützungen für den Bausektor an. Das Programm der Vorgängerregierung, bereits bestehende Immobilienprojekte aufzukaufen, um sie in bezahlbaren Wohnraum zu überführen, soll weitergeführt werden. 480 Millionen Euro zusätzliche Mittel werden dafür mobilisiert. Man sei überzeugt, dass es strukturell eine große Nachfrage gebe, der man Rechnung tragen wolle, so Meisch: „Mehr bauen, schneller bauen.“Die Maßnahmen werden ihre Früchte „über die nächsten Monate tragen“, prognostizierte zudem Premier Frieden.
In der ersten Version dieses Artikels (LW vom 31. Januar) haben sich eine Reihe von Fehlern eingeschlichen. Da es sich hier um wichtige fiskal- und wohnungsbaupolitische Maßnahmen handelt, und um Leserinnen und Leser vollumfänglich zu informieren, hat die Redaktion sich entschieden, den korrigierten Text erneut abzudrucken. Wir bitten, die Fehler zu entschuldigen.