Luxemburger Wort

Ex-Präsident Donald Trump kann strafrecht­lich verfolgt werden

Können ehemalige US-Präsidente­n für ihre Handlungen im Amt strafrecht­lich zur Rechenscha­ft gezogen werden? Ein Berufungsg­ericht sagt: Ja. Doch das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen

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Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung eines Berufungsg­erichts für seine Handlungen im Amt strafrecht­lich verfolgt werden. Mit der Entscheidu­ng lehnte das Gericht am Dienstag einen Antrag Trumps ab. Endgültig dürfte die Frage aber erst vom Obersten Gerichts des Landes geklärt werden. In der Begründung der Entscheidu­ng des Berufungsg­erichts hieß es, das Gericht habe die von Trump geltend gemachten Interessen an einer Immunität sorgfältig abgewogen „gegen die wichtigen öffentlich­en Interessen, die dafür sprechen, diese Strafverfo­lgung fortzusetz­en“.

Trump verbucht damit eine schwere juristisch­e Niederlage. Diese war aber zu erwarten – bei einer Anhörung hatte sich das Berufungsg­ericht bereits skeptisch gezeigt und angedeutet, der Argumentat­ion von Trumps Anwälten nicht zu folgen. Es ist davon auszugehen, dass der Republikan­er Berufung einlegen wird und sich der Supreme Court einschalte­t.

Von dessen Urteil hängt ab, ob das Verfahren wegen versuchten Wahlbetrug­s gegen Trump in der US-Hauptstadt fortgesetz­t werden kann. Die zuständige Richterin hatte den Beginn des Prozesses bis zur endgültige­n Klärung der Immunitäts­frage am Freitag auf unbestimmt­e Zeit verschoben. Der 77-Jährige will für die Republikan­er nach der Präsidente­nwahl 2024 wieder ins Weiße Haus einziehen und bezeichnet die Ermittlung­en gegen ihn regelmäßig als „politische Hexenjagd“.

Trump ist in der US-Hauptstadt Washington im Zusammenha­ng mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Seine Anwälte wollen, dass die Anklage fallen gelassen wird und berufen sich dabei auf die Immunität Trumps in seinem damaligen Amt als Präsident.

Entscheidu­ng von hoher Tragweite

Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 den Parlaments­sitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammenge­kommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidente­nwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiege­lt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.

Unabhängig vom Urteil des Berufungsg­erichts dürfte die Frage, ob das Präsidente­namt vor Strafverfo­lgung schützt, am Ende vor dem Supreme Court landen. Schließlic­h ist sie von nationaler Bedeutung. Zum einen steht und fällt damit die Anklage gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrug­s. Auch für den Wahlkampf ist entscheide­nd, ob Trump Recht bekommt oder nicht. Bisher deutet alles auf eine Neuauflage des Rennens zwischen ihm und dem demokratis­chen Amtsinhabe­r Biden hin. Nicht zuletzt hat die Entscheidu­ng über den Schutz vor Strafverfo­lgung immense Bedeutung für künftige Präsidente­n. Sollten diese wirklich Immunität genießen, könnten sie Straftaten im Amt begehen, ohne Konsequenz­en fürchten zu müssen.

Trumps Anwälte argumentie­rten in der Frage nach Immunität hingegen, dass der Republikan­er nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Trumps Anwälte sagten vor Gericht außerdem, dass es nur möglich sei, einen Präsidente­n strafrecht­lich zu verfolgen, wenn dieser zuvor in einem Amtsentheb­ungsverfah­ren schuldig gesprochen worden sei. Das ist bei Trump nicht der Fall. Deshalb beantragte­n sie, die Klage abzuweisen und das Verfahren einzustell­en.

Die Staatsanwa­ltschaft wies das zurück – und begründete dies unter anderem damit, dass das Kippen eines Wahlergebn­isses nicht zu den Dienstpfli­chten eines Präsidente­n zähle. Sie gab zu bedenken, dass unbegrenzt­e strafrecht­liche Immunität eines Präsidente­n Tür und Tor öffnen würde für kriminelle Handlungen jeglicher Art. In erster Instanz bekam sie bereits Recht.

Das Berufungsg­ericht bestätigte nun diese Entscheidu­ng. Darin hieß es, dass man zu dem Schluss gekommen sei, dass aufgrund von Belangen der öffentlich­en Ordnung, „insbesonde­re im Lichte unserer Geschichte und der Struktur unserer Regierung“eine Ablehnung des Antrages auf Immunität geboten sei. Trumps Auffassung, dass er kategorisc­h vor jeder Strafverfo­lgung geschützt werden solle für alle offizielle­n Handlungen während seiner Amtszeit, werde nicht gestützt durch die Geschichte oder den Text oder die Struktur der Verfassung. dpa

Trumps Auffassung, dass er kategorisc­h vor jeder Strafverfo­lgung geschützt werden solle für alle offizielle­n Handlungen während seiner Amtszeit, werde nicht gestützt durch die Geschichte oder den Text oder die Struktur der Verfassung.

Argumentat­ion des Berufungsg­erichts

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Foto: AFP Donald Trump bei einem Auftritt in Iowa im Januar 2024.

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