EU-Kommission verklagt Luxemburg wegen fehlender Verfahrensrechte
Die EU-Kommission in Brüssel verklagt Belgien und Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Dies, weil beide Länder die Richtlinie von 2013/48 über das Recht auf Zugang zu einem Anwalt und auf Kommunikation bei Festnahme und Freiheitsentzug nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.
Im November 2021 hatte die Kommission Luxemburg per Brief aufgefordert, zu erklären, warum die Regierung die Direktive nicht binnen Frist (Ende November 2016) in nationales Recht transferiert hat: Sie soll sicherstellen, dass Sorgeberechtigte oder andere per Amt ernannte Träger der elterlichen Verantwortung stets informiert werden, sollte ihr minderjähriges Kind verhaftet oder im Gefängnis oder einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden.
Weil Luxemburg im Juni 2023 erneut nicht nachweisen konnte, dass sie die Richtlinie korrekt und fristgerecht umgesetzt hat, folgt nun die Klage vor dem EuGH.
Luxemburg riskiert bei anhaltender Nichtumsetzung hohe Geldstrafe
Eigentlich hatte Luxemburg die Direktive 2017 umgesetzt, allerdings wichtige Passagen ausgelassen. So sind Sorgeberechtigte von Minderjährigen, die hierzulande in Haft genommen oder eingesperrt werden, von dem Recht auf Kommunikation ausgenommen.
Um diese Rechtslücke zu schließen, hat die Vorgängerin von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV), die Grüne Sam Tanson, am 12. Oktober (vier Tage nach den Chamberwahlen) noch einen Gesetzentwurf auf den Instanzenweg geschickt.
Ex-Justizministerin Tanson hatte dem Parlament wohl im April 2022 eine Reform des Jugendschutzgesetzes von 1991 vorgelegt, die ein neues Jugendstrafrecht einführen soll und bestimmte Verfahrensgarantien gegeben hätte, wie beispielsweise einen Rechtsbeistand oder eine Übersetzung.
Allerdings kam das Gutachten des Staatsrats hierzu rund anderthalb Jahre später – zu spät, um die hauptsächlich bei Jugendgerichten und Staatsanwaltschaft heftig umstrittene Reform noch während Tansons Amtszeit zu verabschieden und umzusetzen. Für eine Stellungnahme zum eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren konnte das „Wort“Tanson bis Redaktionsschluss nicht erreichen.
Für den ergänzenden Entwurf warte man auf das Gutachten des Staatsrats, teilte die Pressestelle des Justizministeriums auf „Wort“-Anfrage mit.
Wird Luxemburg vom EuGH verurteilt und behebt die Rechtslücke weiterhin nicht, riskiert das Land eine hohe Geldstrafe. ik