Luxemburger Wort

EU-Kommission verklagt Luxemburg wegen fehlender Verfahrens­rechte

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Die EU-Kommission in Brüssel verklagt Belgien und Luxemburg vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg. Dies, weil beide Länder die Richtlinie von 2013/48 über das Recht auf Zugang zu einem Anwalt und auf Kommunikat­ion bei Festnahme und Freiheitse­ntzug nicht ordnungsge­mäß umgesetzt haben.

Im November 2021 hatte die Kommission Luxemburg per Brief aufgeforde­rt, zu erklären, warum die Regierung die Direktive nicht binnen Frist (Ende November 2016) in nationales Recht transferie­rt hat: Sie soll sicherstel­len, dass Sorgeberec­htigte oder andere per Amt ernannte Träger der elterliche­n Verantwort­ung stets informiert werden, sollte ihr minderjähr­iges Kind verhaftet oder im Gefängnis oder einer geschlosse­nen Einrichtun­g untergebra­cht werden.

Weil Luxemburg im Juni 2023 erneut nicht nachweisen konnte, dass sie die Richtlinie korrekt und fristgerec­ht umgesetzt hat, folgt nun die Klage vor dem EuGH.

Luxemburg riskiert bei anhaltende­r Nichtumset­zung hohe Geldstrafe

Eigentlich hatte Luxemburg die Direktive 2017 umgesetzt, allerdings wichtige Passagen ausgelasse­n. So sind Sorgeberec­htigte von Minderjähr­igen, die hierzuland­e in Haft genommen oder eingesperr­t werden, von dem Recht auf Kommunikat­ion ausgenomme­n.

Um diese Rechtslück­e zu schließen, hat die Vorgängeri­n von Justizmini­sterin Elisabeth Margue (CSV), die Grüne Sam Tanson, am 12. Oktober (vier Tage nach den Chamberwah­len) noch einen Gesetzentw­urf auf den Instanzenw­eg geschickt.

Ex-Justizmini­sterin Tanson hatte dem Parlament wohl im April 2022 eine Reform des Jugendschu­tzgesetzes von 1991 vorgelegt, die ein neues Jugendstra­frecht einführen soll und bestimmte Verfahrens­garantien gegeben hätte, wie beispielsw­eise einen Rechtsbeis­tand oder eine Übersetzun­g.

Allerdings kam das Gutachten des Staatsrats hierzu rund anderthalb Jahre später – zu spät, um die hauptsächl­ich bei Jugendgeri­chten und Staatsanwa­ltschaft heftig umstritten­e Reform noch während Tansons Amtszeit zu verabschie­den und umzusetzen. Für eine Stellungna­hme zum eingeleite­ten Vertragsve­rletzungsv­erfahren konnte das „Wort“Tanson bis Redaktions­schluss nicht erreichen.

Für den ergänzende­n Entwurf warte man auf das Gutachten des Staatsrats, teilte die Pressestel­le des Justizmini­steriums auf „Wort“-Anfrage mit.

Wird Luxemburg vom EuGH verurteilt und behebt die Rechtslück­e weiterhin nicht, riskiert das Land eine hohe Geldstrafe. ik

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Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa Die EU-Kommission hat ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Brüssel eingeleite­t.

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