Milliarden-Corona-Beihilfe an KLM war unzulässig
EU-Richter in Luxemburg verurteilen die niederländische Airline zur Rückzahlung von 3,4 Milliarden Euro Staatsgeldern
Eine rechtswidrige staatliche Beihilfe in Höhe von mehreren Milliarden Euro soll unverzüglich von Air France-KLM zurückgefordert werden, fordert die Fluggesellschaft Ryanair. Das Unternehmen hatte das Gericht in Kirchberg angerufen.
Im Jahr 2020 genehmigte die Europäische Kommission eine staatliche Beihilfe der Niederlande an KLM, die in einer staatlichen Garantie für ein Bankdarlehen und einem staatlichen Darlehen bestand. Das Gesamtbudget für die Beihilfe belief sich auf 3,4 Mrd. Euro. Ziel der Maßnahme war es, KLM im Zusammenhang mit der Covid-19Pandemie vorübergehend Liquidität zur Verfügung zu stellen.
Im Jahr 2021 erklärte das Gericht der Europäischen Union den Beschluss der Kommission jedoch wegen unzureichender Begründung in Bezug auf die Bestimmung des Begünstigten der in Rede stehenden Maßnahme für nichtig. Außerdem beschloss es, die Wirkungen der Nichtigerklärung bis zum Erlass eines neuen Beschlusses durch die Kommission auszusetzen.
Kreis der Begünstigten genau bestimmen
In der Folge erließ die Kommission am 16. Juli 2021 einen neuen Beschluss, in dem sie die Auffassung vertrat, dass die staatliche Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei und dass KLM und ihre Tochtergesellschaften die einzigen Begünstigten der Beihilfe seien, also ohne die übrigen Gesellschaften des Konzerns Air France-KLM.
Das von der Fluggesellschaft Ryanair angerufene Gericht erklärt mit seinem am Mittwoch veröffentlichen Urteil in der Rechtssache T-146/22 die Genehmigung der fraglichen Beihilfe erneut für nichtig. Dem Gericht zufolge hat die Kommission „die Begünstigten der staatlichen Beihilfe unzutreffend bestimmt, als sie die Holding Air
France-KLM und Air France – zwei Gesellschaften des Konzerns Air FranceKLM – als nicht zum Kreis der Begünstigten gehörig erachtet hat“.
Sind die Auswirkungen einer Kumulierung staatlicher Beihilfen innerhalb desselben Konzerns auf den Wettbewerb zu befürchten, obliege es der Kommission, „die Verbindungen zwischen Unternehmen, die diesem Konzern angehören, mit besonderer Wachsamkeit zu prüfen“, heißt es in der Urteilsmitteilung.
Ryanair: Kommission muss Beihilfe unverzüglich zurückfordern
Ryanair begrüßte das Urteil in einer ersten Stellungnahme. Eine der größten Errungenschaften der EU sei die Schaffung eines echten Binnenmarktes für den Luftverkehr. „Die Genehmigung der niederländischen staatlichen Beihilfe für Air France-KLM durch die Europäische Kommission stand im Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien des Gemeinschaftsrechts, wie dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“, so ein Unternehmenssprecher. Das Urteil bestätige, dass die Kommission als Hüterin gleicher Wettbewerbsbedingungen im Luftverkehr fungieren muss und diskriminierende staatliche Beihilfen nationaler Regierungen nicht genehmigen darf.
Die Entscheidung sei außerdem das vierte Mal, dass der Gerichtshof die staatliche Beihilfe von Covid-19 an die Air France-KLM-Gruppe als rechtswidrig eingestuft habe. Ryanair fordert die Europäische Kommission nun auf, die Niederlande anzuweisen, diese rechtswidrige staatliche Beihilfe in Höhe von mehreren Milliarden Euro unverzüglich von Air France-KLM zurückzufordern und angemessene Abhilfemaßnahmen zu verhängen, um den Schaden für den Wettbewerb, der durch diese massive staatliche Rettungsaktion entstanden ist, zumindest teilweise zu beheben.