Luxemburger Wort

Lange Disziplina­rverfahren gefährden Patienten

- Maximilian Richard Kontakt: maximilian.richard@wort.lu

Erst Ende 2023 wird Dr. Patrice Mattiuzzi zu einem lebenslang­en Berufsverb­ot verurteilt. Sechs Jahre, nachdem 2017 Beschwerde­n beim Collège médical ein Disziplina­rverfahren in Gang gesetzt hatten. In all dieser Zeit konnte der Zahnarzt aus Bartringen, dem schwere Behandlung­sfehler vorgeworfe­n werden, weiter arbeiten.

Statt die Patienten vor zweifelhaf­ten Ärzten zu schützen, hat die Disziplina­rkommissio­n sie Risiken ausgesetzt. Denn die Verfahrens­dauer ist unverhältn­ismäßig lang. Immerhin soll der Zahnarzt aus Gier gesunde Zähne seiner Patienten geschädigt haben, um teure Behandlung­en durchführe­n zu können. Hinzu kommen mehr als unzureiche­nde hygienisch­e Verhältnis­se und die Verrechnun­g nicht erbrachter Leistungen bei der CNS.

Allein das Berufungsv­erfahren in zweiter Instanz dauerte zweieinhal­b Jahre. Dies ist nicht allein die Schuld der Kommission. Dr. Patrice Mattiuzzi hat alle Möglichkei­ten genutzt, um ein Urteil zu verzögern. Er verklagte Zeugen, erschien ohne Anwalt oder wechselte den Verteidige­r. Etwa ein Dutzend Mal wurden Gerichtste­rmine neu angesetzt. Bis zuletzt berief der Arzt sich auf die Rechte der Verteidigu­ng, um den Prozess weiter zu verzögern, bis sich die Disziplina­rkommissio­n nicht mehr auf der Nase herumtanze­n ließ.

Aber auch in erster Instanz dauerte es zu lange, bis ein Urteil gefällt wurde. Dieses erging erst vier Jahre nach der ersten Beschwerde beim Collège médical. Dabei war die Kommission bereits im Sommer 2018 von der Ärztekamme­r befasst worden.

Auch bei einem anderen Disziplina­rverfahren zeigt sich, dass es zu schnell zu Verschlepp­ungen kommt. So ist ein erstinstan­zliches Verfahren gegen den umstritten­en Allgemeinm­ediziner Dr. Benoît Ochs seit fast einem Jahr blockiert. Und das nur, weil Gerichtsin­stanzen über einen simplen Befangenhe­itsantrag gegen den Vorsitzend­en Richter zu entscheide­n haben.

Aber nicht nur die Verfahrens­dauer ist problemati­sch. Einige Fälle könnten unter Umständen ganz vermieden werden. So arbeitete Dr. Patrice Mattiuzzi in Luxemburg, obwohl er in Frankreich bereits zwischen 2015 und 2018 mit einem Berufsverb­ot belegt war. Und der Zahnarzt ist kein Einzelfall. Zum Beispiel arbeitete auch ein inzwischen in Frankreich zu einer Haftstrafe verurteilt­er Frauenarzt mehrere Jahre hierzuland­e, obwohl er in Frankreich nicht praktizier­en durfte.

Ausländisc­he Berufsverb­ote hören an der luxemburgi­schen Grenze auf. Das ist nicht im Interesse der Patienten. Zumindest haben die Behörden den Handlungsb­edarf erkannt. Das Collège médical will die Disziplina­rverfahren vereinfach­en und Berufsverb­ote aus dem Ausland ebenfalls hierzuland­e appliziere­n.

Ein entspreche­nder Gesetzesen­twurf sei in der Ausarbeitu­ng, hieß es rezent in der Antwort auf eine parlamenta­rische Frage. Bleibt zu hoffen, dass dies weniger Zeit in Anspruch nehmen wird als so manches Verfahren.

Viele Patienten wurden unnötigen Risiken ausgesetzt.

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