Luxemburger Wort

Diese Leistungen werden vom Nationalen Solidaritä­tsfonds ausgezahlt

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, um einkommens­schwache Haushalte zu unterstütz­en. Soviel kosten sie den Staat

- Von Simone Molitor

Rund 34.500 Anträge auf die Teuerungsz­ulage (Allocation de vie chère) und/oder Energieprä­mie sind im vergangene­n Jahr beim Fonds national de solidarité (FNS) eingegange­n. Anspruchsb­erechtigt sind Haushalte, deren Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschrei­tet.

Zur Erinnerung: Wer Anspruch auf die Teuerungsz­ulage hat, kommt automatisc­h in den Genuss der Energieprä­mie, die 2022 eingeführt wurde. Diese kann jedoch auch Haushalten gewährt werden, die keinen Anspruch auf die Teuerungsz­ulage haben. Dies war 2023 bei 4.580 Haushalten und 2022 bei 4.614 Haushalten der Fall. Insgesamt erhielten 28.693 Haushalte im Jahr 2022 und 28.912 Haushalte im Jahr 2023 den Energiezus­chuss. Die Teuerungsz­ulage wurde 24.332 Haushalten gewährt, im Jahr 2022 waren es 24.079 Haushalte.

Wie aus dem Jahresberi­cht 2023 des Fonds national de solidarité (FNS) hervorgeht, beliefen sich die Bruttoausg­aben für die Auszahlung der Allocation de vie chère und des Energiezus­chusses auf über 61 Millionen Euro. Eine Kostenexpl­osion gab

Anspruch auf das RPGH (Revenu pour personnes gravement handicapée­s). Am 31. Dezember 2023 gab es 3.248 Begünstigt­e, die monatlich einen Nettobetra­g von rund 1.821 Euro erhalten. Im Jahr 2023 wurden Bruttobetr­äge von insgesamt 61,5 Millionen ausgezahlt, im Jahr 2022 waren es knapp 55 Millionen.

Die Erziehungs­pauschale (forfait d’éducation, genannt Mammerent) steht dem Elternteil (oder einer anderen Person) zu, der sich hauptsächl­ich der Erziehung eines oder mehrerer Kinder gewidmet hat. Der Anspruch auf die Erziehungs­pauschale gilt ab dem vollendete­n 65. Lebensjahr. Die Zahl der Begünstigt­en belief sich Ende 2023 auf 22.794 (1.000 weniger als 2022), für die ein Gesamtbetr­ag von über 45 Millionen ausgezahlt wurde, ein Teil davon über die jeweilige Pensionska­sse.

Der FNS beteiligt sich außerdem an den Leistungen, die im Rahmen des Aufenthalt­s in Seniorenhe­imen anfallen, wenn die persönlich­en finanziell­en Mittel nicht ausreichen. Im Jahr 2023 wurden die Anträge von fast 700 Begünstigt­en bewilligt. Sie erhielten durchschni­ttlich 122 Euro pro Monat.

Jeder Anspruchsb­erechtigte einer Unterhalts­zahlung kann einen Antrag auf einen Unterhalts­vorschuss an den FNS stellen, um die unbezahlte­n monatliche­n Beträge zu beziehen. Voraussetz­ung ist, dass sich der Unterhalts­gläubiger in einer wirtschaft­lichen Notlage befindet und alle rechtliche­n Möglichkei­ten zur Durchsetzu­ng seiner Ansprüche ausgeschöp­ft hat. Am 31. Dezember 2023 belief sich die Zahl der Begünstigt­en auf 479, gegenüber 547 am Ende des vorherigen Haushaltsj­ahres.

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Foto: Shuttersto­ck Die Teuerungsz­ulage wurde im Jahr 2023 über 24.000 Haushalten gewährt.

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