Diese Leistungen werden vom Nationalen Solidaritätsfonds ausgezahlt
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen. Soviel kosten sie den Staat
Rund 34.500 Anträge auf die Teuerungszulage (Allocation de vie chère) und/oder Energieprämie sind im vergangenen Jahr beim Fonds national de solidarité (FNS) eingegangen. Anspruchsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet.
Zur Erinnerung: Wer Anspruch auf die Teuerungszulage hat, kommt automatisch in den Genuss der Energieprämie, die 2022 eingeführt wurde. Diese kann jedoch auch Haushalten gewährt werden, die keinen Anspruch auf die Teuerungszulage haben. Dies war 2023 bei 4.580 Haushalten und 2022 bei 4.614 Haushalten der Fall. Insgesamt erhielten 28.693 Haushalte im Jahr 2022 und 28.912 Haushalte im Jahr 2023 den Energiezuschuss. Die Teuerungszulage wurde 24.332 Haushalten gewährt, im Jahr 2022 waren es 24.079 Haushalte.
Wie aus dem Jahresbericht 2023 des Fonds national de solidarité (FNS) hervorgeht, beliefen sich die Bruttoausgaben für die Auszahlung der Allocation de vie chère und des Energiezuschusses auf über 61 Millionen Euro. Eine Kostenexplosion gab
Anspruch auf das RPGH (Revenu pour personnes gravement handicapées). Am 31. Dezember 2023 gab es 3.248 Begünstigte, die monatlich einen Nettobetrag von rund 1.821 Euro erhalten. Im Jahr 2023 wurden Bruttobeträge von insgesamt 61,5 Millionen ausgezahlt, im Jahr 2022 waren es knapp 55 Millionen.
Die Erziehungspauschale (forfait d’éducation, genannt Mammerent) steht dem Elternteil (oder einer anderen Person) zu, der sich hauptsächlich der Erziehung eines oder mehrerer Kinder gewidmet hat. Der Anspruch auf die Erziehungspauschale gilt ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Die Zahl der Begünstigten belief sich Ende 2023 auf 22.794 (1.000 weniger als 2022), für die ein Gesamtbetrag von über 45 Millionen ausgezahlt wurde, ein Teil davon über die jeweilige Pensionskasse.
Der FNS beteiligt sich außerdem an den Leistungen, die im Rahmen des Aufenthalts in Seniorenheimen anfallen, wenn die persönlichen finanziellen Mittel nicht ausreichen. Im Jahr 2023 wurden die Anträge von fast 700 Begünstigten bewilligt. Sie erhielten durchschnittlich 122 Euro pro Monat.
Jeder Anspruchsberechtigte einer Unterhaltszahlung kann einen Antrag auf einen Unterhaltsvorschuss an den FNS stellen, um die unbezahlten monatlichen Beträge zu beziehen. Voraussetzung ist, dass sich der Unterhaltsgläubiger in einer wirtschaftlichen Notlage befindet und alle rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung seiner Ansprüche ausgeschöpft hat. Am 31. Dezember 2023 belief sich die Zahl der Begünstigten auf 479, gegenüber 547 am Ende des vorherigen Haushaltsjahres.