Luxemburger Wort

Sportlehre­r soll Kind barfuß auf die Straße geschickt haben

-

Luxemburg. Eine siebenjähr­ige Schülerin soll am 24. Januar von ihrem Sportlehre­r gezwungen worden sein, im Bahnhofsvi­ertel barfuß und ohne Jacke zur 50 Meter entfernten Bushaltest­elle zu laufen. In einer Mail an die Mutter des Kindes habe er das als Strafe für das Bummeln beim Umziehen gerechtfer­tigt, wie L’essentiel berichtet. Das Bildungsmi­nisterium hat Kenntnis von dem Vorfall, wie eine Sprecherin gegenüber dem LW bestätigt.

Lehrer rechtferti­gt sein Vorgehen schriftlic­h

Das Mädchen besucht demnach die Grundschul­e in Hollerich. Nach dem Schwimmunt­erricht im Schwimmbad an der Rue de Strasbourg habe sich die Schülerin beim Umziehen, wie so oft, Zeit gelassen, schreibt der Sportlehre­r der wütenden Mutter per Mail. Mit den häufigen mündlichen Ermahnunge­n, sich zu beeilen, habe der Lehrer nie etwas erreicht, zitiert ihn die Tageszeitu­ng. „Anscheinen­d hat es gewirkt und ich hoffe, dass sie sich beim nächsten Mal etwas mehr beeilen wird“, so der Lehrer.

Die besagte Maßnahme bestand laut L’essentiel darin, das Kind mit nassen Haaren, ohne Jacke und barfuß vom Schwimmbad zur etwa 50 Meter entfernten Bushaltest­elle zu schicken – und das bei etwa 6 °C bis 11 °C, wie der Artikel die Mutter zitiert. Außerdem befinde sich in der Nähe eine Baustelle. Die ohnehin archaische und fragwürdig­e Erziehungs­maßnahme gefährdete also, sollte sie sich so abgespielt haben, das Wohl der jungen Schülerin in erhöhtem Maß.

Schulminis­terium reagiert deutlich

Auf Anfrage des LW bestätigt das Schulminis­terium in einer Stellungna­hme, dass es an der Grundschul­e in LuxemburgH­ollerich zu einem Vorfall gekommen sei, ohne sich zu Einzelheit­en äußern zu können. Es folgen aber deutliche Worte: Es sei ein Vorfall, „den das Ministeriu­m für völlig inakzeptab­el hält und der die entspreche­nden Konsequenz­en nach sich ziehen wird.“

Die Angelegenh­eit betreffe die Personalak­te eines Beamten, heißt es weiter, und gehe über die Zuständigk­eiten des Ministeriu­ms hinaus. Daher könne man keine weiteren Informatio­nen zur Verfügung stellen. frw

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg