Deutlich mehr Luxemburgern wird der Strom abgedreht
Luxemburg. Die europäischen Gesetzgeber haben eine vorläufige Einigung über die Reform der Organisation des Strommarktes erzielt. Die Explosion der Strompreise soll damit begrenzt und der Verbraucherschutz verbessert werden. Was das für Luxemburg bedeutet, wollen die beiden LSAPAbgeordnete Mars Di Bartolomeo und Georges Engel in einer parlamentarischen Anfrage von Energieminister Lex Delles (DP) wissen.
Der Vorschlag zu einer neuen Richtlinie sieht die Einführung eines neuen Artikels über den Schutz vor Stromabschaltungen vor, erklärt Lex Delles am Donnerstag. Die Mitgliedstaaten müssen nämlich dafür sorgen, dass schutzbedürftige Kunden und Kunden mit unsicherer Energieversorgung umfassend vor Stromabschaltungen geschützt werden. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um es den Kunden zu ermöglichen, Strom-Abschaltungen zu vermeiden. In Luxemburg kann ein zahlungsunfähiger Kunde, der vom Sozialamt betreut wird, aber ohnehin nicht einfach von der Versorgung abgeklemmt werden, wie Energieminister Delles erklärt, da das geänderte Gesetz vom 1. August 2007 über die Organisation des Strommarktes bereits Verfahren für Haushaltskunden in Zahlungsverzug vorsieht: Bei Nichtzahlung innerhalb von fünfzehn Tagen ab Versand der ersten Mahnung muss der Versorger den in Zahlungsverzug befindlichen Kunden schriftlich über seine Absicht informieren, ihn nach dreißig Tagen vom Netz trennen zu lassen. Er übermittelt ihm bei dieser Gelegenheit alle nützlichen Informationen, darunter zumindest die Kontaktdaten des für seinen