Luxemburger Wort

Gesetz soll Journalist­en schnellere Auskunft von Behörden ermögliche­n

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Sollen die Terminkale­nder und Spesenrech­nungen der Ministerin­nen und Minister für Journalist­en zugänglich sein? Wie schnell müsste eine Behörde Informatio­nen weitergebe­n, die eine Journalist­in im Rahmen ihrer Recherche anfragt? Wie weit geht ihr Recht auf Auskunft überhaupt?

Solche Überlegung­en stehen im Raum, wenn es darum geht, Journalist­en künftig ein verbriefte­s Auskunftsr­echt einzuräume­n. Dass dafür ein Gesetz kommen soll, hat Premiermin­ister Luc Frieden (CSV) beim Neujahrsem­pfang der Medienscha­ffenden im Januar zugesagt. Bis Sommer soll ein Entwurf vorliegen und dann von den Abgeordnet­en begutachte­t werden. Er würde damit ein Verspreche­n einlösen, dass bereits sein Vorgänger Xavier Bettel gegeben hatte. Die Idee ist nicht neu: Die Journalist­envereinig­ungen ALJP und der Presserat fordern das Recht, Informatio­nen im Rahmen ihres Berufs bevorzugt anfragen zu können, seit vielen Jahren und haben einen eigenen Vorschlag vorgelegt.

Ihre Kritik geht noch weiter: Auch das Transparen­zgesetz, das heute schon das Recht der Bürger regelt, Zugang zu Dokumenten von Verwaltung­en und Ministerie­n zu beantragen – und das sich in der Vergangenh­eit als nicht sehr wirkungsvo­ll erweisen hat, soll überarbeit­et werden. Ebenso die dazugehöri­ge Beschwerde­stelle. Das hatte schon Friedens Vorgänger versproche­n und eine entspreche­nde Umfrage bei verschiede­nen Institutio­nen gestartet.

Deren Ergebnisse haben die Abgeordnet­en nach „Wort“-Informatio­nen bisher nicht erhalten. Allerdings ist davon auszugehen, dass Bürger eher wenige Anträge nach dem Transparen­zgesetz stellen oder gestellt haben, schlicht, weil das Recht kaum bekannt ist. Die Regierung hatte seit dem Inkrafttre­ten im Jahr 2018 nie eine Sensibilis­ierungskam­pagne gestartet. Orientiere­n möchte sich die Regierung offenbar an den Landespres­segesetzen in Deutschlan­d. Dort ist das Auskunftsr­echt für Journalist­en seit vielen Jahren fester Bestandtei­l des Rechtekano­ns. Auch das Datenschut­zgesetz in der Schweiz könnte als Vorlage dienen, erfuhren die Abgeordnet­en der Medienkomm­ission am Dienstagna­chmittag. ik

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