Schengener Bürgermeister entrüstet über Vorwürfe der Verleumdung
„Ich wollte nie jemanden diffamieren“, sagt Michel Gloden vor Gericht aus. Probleme mit Valentinys Büro habe er jedoch bemerkt
Die drei angeklagten Gemeindepolitiker aus Schengen haben vor Gericht die Anklage der Verleumdung und Rufschädigung des Architekturbüros Valentiny hvp entschieden zurückgewiesen. „Es war nie unsere Absicht, jemanden in die Pfanne zu hauen“, sagte Bürgermeister Michel Gloden.
Vor Gericht erläuterte Gloden gestern, dass François Valentiny seit vielen Jahren ein gutes Verhältnis zur Gemeinde Schengen und viele Bauprojekte für sie geplant habe. Das Architekturbüro, das sich in nächster Nähe zum Rathaus in Remerschen befindet, habe international „einen gewissen Namen“, darauf habe der Schöffenrat Rücksicht genommen. Deshalb war der Name des bekannten Büros auch nicht auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung erschienen. „Herr Valentiny und ich, wir kennen uns schon lange. Es wäre nicht mein Stil, irgendjemanden zu diffamieren. Das macht man einfach nicht“, erklärte Gloden der Richterin.
Wer hat RTL informiert?
Diese wollte von jedem der rund 20 Zeugen wissen, wer denn nun die Presse und besonders RTL Tële Lëtzebuerg im Vorfeld der Gemeinderatssitzung informiert hätte. Glodens Aussage brachte endlich Licht ins Dunkel: Er sei am Vormittag des Sitzungstages von einem RTL-Journalisten angerufen worden, dieser habe privat davon erfahren.
Von den Schwierigkeiten bei den Gesprächen mit Valentiny hvp hatte der Bürgermeister durch den technischen Dienst erfahren – und weil er an einigen Planungssitzungen teilgenommen hatte. „Ich habe es natürlich mitbekommen, die Sache hat sich hochgeschaukelt“, sagte Gloden vor Gericht.
Vor allem bei den Wünschen der Gemeinde habe es immer ermüdende Diskussionen gegeben. „Das Büro hat vieles, für unseren Geschmack zu vieles, in Frage gestellt“, so Gloden weiter. Deshalb woll
te die Gemeinde aus den zwei Verträgen – einer zum PAP für den Schulcampus in Remerschen, der andere zum Bau der Sporthalle – aussteigen. Öffentlich in der Gemeinderatssitzung und vor der Fernsehkamera habe Gloden hingegen die Probleme nicht im Detail ansprechen wollen.
Entrüstet und enttäuscht zeigte sich der Bürgermeister, dass er überhaupt wegen seiner Funktion vor Gericht zitiert wurde. „Diese Anklage geht gegen meine Ehre. Ich investiere sehr viel Zeit im Interesse der Gemeinde, da sind solche Sachen nicht schön“, meinte er. Ähnlich äußerten sich die Schöffen Jean-Paul Muller und Tom Weber. Weber wurde wegen seiner Aussagen in einem LW-Artikel befragt. Er habe damit niemandem schaden gewollt, sagte er.
Architekt François Valentiny äußerte sich als Zeuge. Er berichtete von Sitzungen, an denen Jeanne Petesch, Geschäftsführerin des Büros, und seine Tochter Anne, ebenfalls Architektin, teilgenommen hatten. „Danach haben sie beide immer geweint. Das grenzte schon an Nötigung. Ich war kurz davor, die Polizei zu rufen“, sagte er. Der mit dem Projekt befasste Gemeindetechniker hätte die Expertise des Büros nicht gewollt. „Alles wurde demontiert, und zwar von Leuten, die nie Architektur studiert haben“, regte sich Valentiny auf. Auch seine Tochter berichtete als Zeugin von zermürbenden Sitzungen, bei
denen sie „von oben herab“behandelt worden sei.
„Wir bekommen keine Aufträge mehr“
Die Auswirkungen der Berichterstattung zur Gemeinderatsentscheidung bezeichneten alle Mitarbeiter des Büros Valentiny als verheerend. „Wir bekommen keine Aufträge mehr und werden sogar im Ausland darauf angesprochen“, sagte François Valentiny.
Besonders schockiert zeigte sich der angeklagte Gemeindetechniker, dem die Anwältin des Architekturbüros illegale Vorteilsnahme vorwirft. Im Verlauf der gesamten Beweisaufnahme seien keine Belege für die Anschuldigungen gekommen, kritisierte der Techniker und betonte, er würde sich immer an sein Beamtenstatut halten. Die Anklage führte an, der Beamte habe das Büro Valentiny nach und nach an den Rand gedrückt und immer größere Anteile des Auftrags einem anderen Büro übertragen.
Heute endet der Prozess mit den Plädoyers von Zivilklage und Verteidigung. Danach muss das Gericht entscheiden, ob es den Vorwurf der Verleumdung überzeugend findet. Die Anwältin hatte für die drei Schöffenratsmitglieder und den Beamten insgesamt 50.000 Euro Schadenersatz und die Übernahme der Verfahrenskosten beantragt.