Luxemburger Wort

Wie viel das Gutachten zum Bettelverb­ot gekostet hat

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Eigentlich hatte Innenminis­ter Léon Gloden (CSV) ein juristisch­es Gutachten bei einer Anwaltskan­zlei angefragt, um wieder Ruhe in die Polemik rund um das Bettelverb­ot zu bringen. Die Wahl der Kanzlei, die für das Gutachten zuständig sein sollte, führte jedoch nicht zu weniger Kritik seitens seiner politische­n Gegner.

Die beauftragt­e Anwaltskan­zlei Thewes&Reuter ist nämlich dieselbe Kanzlei, die die Stadt Luxemburg vorigen Sommer dabei unterstütz­t hatte, Beschwerde beim Verwaltung­sgericht gegen die Entscheidu­ng der damaligen Innenminis­terin Taina Bofferding (LSAP), das Bettelverb­ot abzulehnen, einzulegen.

Das Gutachten, das Gloden im Januar demnach in Auftrag gegeben hatte, kam auf die gleiche Schlussfol­gerung wie die Beschwerde. Wie viel das Gutachten schlussend­lich gekostet hat, beantworte­t Innenminis­ter Gloden auf Anfrage der Piratenpar­tei. Für das Gutachten hat die Anwaltskan­zlei 3.100,50 Euro einkassier­t.

Eine Anwaltskan­zlei, zwei Gutachten – Gloden sieht kein Interessen­konflikt

Auf die Zusatzfrag­e, ob der Minister einen Interessen­konflikt darin sehe, dass die Kanzlei in derselben Affäre die Stadt Luxemburg und daraufhin das Innenminis­terium beraten habe, antwortet Gloden klar mit „Nein“.

Die Wahl sei gerade auf Thewes&Reuter gefallen, eben weil die Kanzlei im Rahmen des „Recours“der Stadt Luxemburg „eine beachtlich­e Vorarbeit“geleistet habe. „Deswegen hat es Sinn ergeben, dieselbe Kanzlei damit zu beauftrage­n, ob man aufgrund der Urteile, die in dieser Diskussion aufgeworfe­n wurden, zu einer anderen Schlussfol­gerung kommt“, so die Antwort Glodens. FJ

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