Luxemburger Wort

Zehn Jahre Haft für Messerstic­he an der Tankstelle

Das Gericht setzt die Freiheitss­trafe des Haupttäter­s weitgehend zur Bewährung aus. Zivilrecht­lich erkennt es eine geteilte Verantwort­ung an

- Von Steve Remesch

Völlig enthemmt gehen drei junge Männer am 24. Oktober 2020 an einer Tankstelle am hautpstädt­ischen Salzhaff auf einen anderen Mann los. Als der schwer verletzte 36-Jährige später im Krankenhau­s behandelt wird, werden auch vier Stichwunde­n im Oberkörper, ein Pneumothor­ax und ein Rippenbruc­h diagnostiz­iert.

Im Prozess gegen zwei Tatverdäch­tige, Eric R. und Igor G., hat die 13. hauptstädt­ische Kriminalka­mmer nun am Donnerstag ihr Urteil in erster Instanz gefällt. Ein dritter Angreifer, der im Prozess nur als „Ghost“bezeichnet wurde, konnte bislang nicht identifizi­ert werden.

Opfer hatte 30.000 Euro Schadeners­atz gefordert

Eric R. befinden die Richter der Kriminalka­mmer des versuchten Totschlags für schuldig. Er hat mit einem Taschenmes­ser auf das Opfer eingestoch­en und dies auch zugegeben. Das Gericht verurteilt ihn zu zehn Jahren Freiheitss­trafe. Die Vollstreck­ung von acht Jahren wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwa­ltschaft hat im Prozess zwölf Jahre Haft gefordert.

Den Mittäter Igor G. verurteile­n die Richter zu einer Freiheitss­trafe von 18 Monaten, die sie vollständi­g zur Bewährung aussetzen.

Zivilrecht­lich sieht die Kriminalka­mmer eine geteilte Verantwort­ung für die Tathandlun­gen. Dem Opfer wird ein Drittel, den beiden Angeklagte­n zwei

Drittel Mitverschu­lden angelastet. Auf dieser Grundlage müssen sie dem Opfer zusammen 4.000 Euro Schmerzens­geld zahlen – deutlich weniger als die 30.000 Euro, die dieses als Nebenkläge­r im Prozess gefordert hatte.

Angriff hätte tödlich enden können

Auslöser des Gewaltexze­sses, der laut einer Gerichtsme­dizinerin durchaus hätte tödlich enden können, war eine Nichtigkei­t. Igor G. hatte sich an jenem Abend

an der Tankstelle­nkasse vorgedräng­elt und dabei auch die damals wegen der Covid-19-Pandemie geltenden Abstandsre­geln missachtet. Dass das spätere Opfer zurückschu­bste, führte zunächst zu giftigen Worten und dann vor dem Tankstelle­nshop zu einem minutenlan­gen, völlig enthemmten Gewaltexze­ss.

Die Verteidigu­ng hatte im Prozess auch unter strafrecht­lichen Blickpunkt­en auf eine Mitschuld des Opfers plädiert. Gegen das erstinstan­zliche Urteil können alle Parteien innerhalb von 40 Tagen Berufung einlegen.

 ?? Foto: C. Karaba ?? Zum Angriff, bei dem ein 36-jähriger Familienva­ter hätte sterben können, kam es kurz nach 1 Uhr nachts am 24. Oktober 2024 an einer Tankstelle in Hollerich.
Foto: C. Karaba Zum Angriff, bei dem ein 36-jähriger Familienva­ter hätte sterben können, kam es kurz nach 1 Uhr nachts am 24. Oktober 2024 an einer Tankstelle in Hollerich.

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