Minister Hahn hat Ableger von Orpea im Blick
Luxemburg. Am kommenden Freitag, den 1. März, tritt das Gesetz in Kraft, das die Qualität in den Alters- und Pflegeheimen regelt. Verabschiedet wurde es im vergangenen Juli. Sorgen bereitet das Thema weiterhin. So wollte die CSVAbgeordnete Stéphanie Weydert von Familienminister Max Hahn (DP) wissen, warum die Agréments, die Genehmigungen zum Betreiben einer solchen Struktur, nur noch für ein Jahr erteilt werden.
Die grüne Angeordnete Joëlle Welfring hakte derweil nach, wie es um die Firma Orpea Luxembourg Exploitation s.à.r.l steht. Sie gehört zur französischen Gruppe Orpea, betreibt in Luxemburg-Merl ein Altersheim und plant, im Sommer/Herbst in Strassen ein weiteres zu eröffnen – die Genehmigungsprozedur dafür läuft noch. Kürzlich ist das Unternehmen wieder wegen juristischer Verfahren in fünf Ländern in die Schlagzeilen geraten. Im Raum stehen Anklagen wegen Vertrauensmissbrauchs, Unterschlagung und schwere Fälle von Geldwäsche.
Mit Kontrollen Missständen vorbeugen
Welfring wollte wissen, welche Vorkehrungen das Ministerium getroffen hat, ob es angesichts der schlechten Finanzsituation von Orpea in Kontakt mit französischen Behörden steht und ob weiterhin und wie oft schon Kontrollen durchgeführt wurden. Hahn beruhigt hier: Die Gesellschaft unterliegt der üblichen gesetzlichen Regelung, sollte ihr die Betriebsgenehmigung entzogen oder verweigert werden, könne ein anderer, in Luxemburg anerkannter Betreiber die Verwaltung für ein, maximal zwei Jahre übernehmen. Kontrollen würden vom Ministerium und von der Administration d’évaluation et de contrôle (AEC) der Pflegeversicherung durchgeführt. Jeweils zweimal überprüfte das Ministerium in den Jahren 2022 und 2023 die Betriebsgenehmigung der Merler Seniorenresidenz. Derzeit bestehe eine bedingte und begrenzte Genehmigung – im Hinblick auf die Weiterbildung des Betreuungspersonals in Palliativpflege sowie dem Beherrschen von zwei in Luxemburg üblichen Sprachen, darunter Luxemburgisch, müsse nachgebessert werden.
Regelmäßig kontrolliere die AEC das Pflegekonzept sowie die Dokumentation. Im Rahmen der Evaluierungen und Reevaluierungen der Pflegegrade wurde so mit fast 20 Bewohnern und ihrem Betreuungspersonal gesprochen.
Tatsächlich seien die neuen Betriebsgenehmigungen aufgrund des neuen Qualitätsgesetzes zunächst nur ein Jahr gültig, bestätigt Hahn der Abgeordneten Weydert. Verschiedene Dienstleistungen seien umbenannt worden und das Genehmigungsdossier müsse neuen Kriterien entsprechen. Erst wenn das Ministerium diese analysiert und für komplett erklärt habe, fänden Kontrollen vor Ort statt. Sollte eine Bestimmung nicht erfüllt sein, könne das Agrément nochmals für eine bestimmte Zeit verlängert werden, um sich konform zu setzen. Wenn alles seine Ordnung hat, wird er auf unbestimmte Zeit ausgestellt. wel