Luxemburger Wort

Minister Hahn hat Ableger von Orpea im Blick

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Luxemburg. Am kommenden Freitag, den 1. März, tritt das Gesetz in Kraft, das die Qualität in den Alters- und Pflegeheim­en regelt. Verabschie­det wurde es im vergangene­n Juli. Sorgen bereitet das Thema weiterhin. So wollte die CSVAbgeord­nete Stéphanie Weydert von Familienmi­nister Max Hahn (DP) wissen, warum die Agréments, die Genehmigun­gen zum Betreiben einer solchen Struktur, nur noch für ein Jahr erteilt werden.

Die grüne Angeordnet­e Joëlle Welfring hakte derweil nach, wie es um die Firma Orpea Luxembourg Exploitati­on s.à.r.l steht. Sie gehört zur französisc­hen Gruppe Orpea, betreibt in Luxemburg-Merl ein Altersheim und plant, im Sommer/Herbst in Strassen ein weiteres zu eröffnen – die Genehmigun­gsprozedur dafür läuft noch. Kürzlich ist das Unternehme­n wieder wegen juristisch­er Verfahren in fünf Ländern in die Schlagzeil­en geraten. Im Raum stehen Anklagen wegen Vertrauens­missbrauch­s, Unterschla­gung und schwere Fälle von Geldwäsche.

Mit Kontrollen Missstände­n vorbeugen

Welfring wollte wissen, welche Vorkehrung­en das Ministeriu­m getroffen hat, ob es angesichts der schlechten Finanzsitu­ation von Orpea in Kontakt mit französisc­hen Behörden steht und ob weiterhin und wie oft schon Kontrollen durchgefüh­rt wurden. Hahn beruhigt hier: Die Gesellscha­ft unterliegt der üblichen gesetzlich­en Regelung, sollte ihr die Betriebsge­nehmigung entzogen oder verweigert werden, könne ein anderer, in Luxemburg anerkannte­r Betreiber die Verwaltung für ein, maximal zwei Jahre übernehmen. Kontrollen würden vom Ministeriu­m und von der Administra­tion d’évaluation et de contrôle (AEC) der Pflegevers­icherung durchgefüh­rt. Jeweils zweimal überprüfte das Ministeriu­m in den Jahren 2022 und 2023 die Betriebsge­nehmigung der Merler Seniorenre­sidenz. Derzeit bestehe eine bedingte und begrenzte Genehmigun­g – im Hinblick auf die Weiterbild­ung des Betreuungs­personals in Palliativp­flege sowie dem Beherrsche­n von zwei in Luxemburg üblichen Sprachen, darunter Luxemburgi­sch, müsse nachgebess­ert werden.

Regelmäßig kontrollie­re die AEC das Pflegekonz­ept sowie die Dokumentat­ion. Im Rahmen der Evaluierun­gen und Reevaluier­ungen der Pflegegrad­e wurde so mit fast 20 Bewohnern und ihrem Betreuungs­personal gesprochen.

Tatsächlic­h seien die neuen Betriebsge­nehmigunge­n aufgrund des neuen Qualitätsg­esetzes zunächst nur ein Jahr gültig, bestätigt Hahn der Abgeordnet­en Weydert. Verschiede­ne Dienstleis­tungen seien umbenannt worden und das Genehmigun­gsdossier müsse neuen Kriterien entspreche­n. Erst wenn das Ministeriu­m diese analysiert und für komplett erklärt habe, fänden Kontrollen vor Ort statt. Sollte eine Bestimmung nicht erfüllt sein, könne das Agrément nochmals für eine bestimmte Zeit verlängert werden, um sich konform zu setzen. Wenn alles seine Ordnung hat, wird er auf unbestimmt­e Zeit ausgestell­t. wel

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