Luxemburger Wort

Prozess um Brandansch­lag auf Asylheim: Angeklagte­r schweigt

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Koblenz. Im Prozess um einen tödlichen Brandansch­lag auf ein Asylbewerb­erheim in Saarlouis 1991 hat der Angeklagte zum Auftakt der Verhandlun­g gestern geschwiege­n. Der 54 Jahre alte Deutsche ist wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Mordversuc­h in 20 Fällen angeklagt.

Sein Anwalt Wolfgang Stahl teilte vor der Verhandlun­g im Oberlandes­gericht Koblenz mit, sein Mandant bestreite den zentralen Vorwurf. Im Prozess gab der Verteidige­r eine Erklärung ab und verglich die Anklage mit dem Scheinries­en Tur Tur aus dem Kinderbuch Jim Knopf – die Figur wirke nur aus der Entfernung riesig, beim Herantrete­n schrumpfe sie. Bis zum rechtskräf­tigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsv­ermutung.

Laut Bundesanwa­ltschaft soll sich der Angeklagte 1991 mit zwei weiteren Männern in einer Gaststätte in Saarlouis getroffen und über die damaligen rassistisc­h motivierte­n Anschläge auf Unterkünft­e für Ausländer unterhalte­n haben. An diesem Abend soll der heute 54-Jährige demnach gesagt haben: „Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren.“

Von diesen Worten soll einer seiner Begleiter, ein heute 52-Jähriger, beeinfluss­t und bestärkt worden sein, heißt es weiter in der Anklage. Der 52-Jährige legte nach Auffassung des Oberlandes­gerichts 1991 das Feuer in dem Asylbewerb­erheim in Saarlouis. Bei dem Brand starb der 27-jährige Asylbewerb­er Samuel Yeboah aus dem westafrika­nischen Ghana.

Der 52-Jährige wurde bereits im Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. dpa

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