Luxemburger Wort

Geldsegen für die Regierung in Warschau

EU-Kommission genehmigt Freigabe von Milliarden-Geldern für Polen

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Brüssel. Die EU-Kommission hat formell die Freigabe von 137 Milliarden Euro für Polen genehmigt, die wegen Bedenken zur Rechtsstaa­tlichkeit eingefrore­n worden waren. Die Regierung in Warschau habe wichtige Meilenstei­ne in Bezug auf die Unabhängig­keit der Justiz zufriedens­tellend erfüllt, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Außerdem habe Polen in einem Aktionspla­n ein eindeutige­s Bekenntnis zur Rechtsprec­hung des Gerichtsho­fs der Europäisch­en Union (EuGH) abgegeben. Kommission­spräsident­in Ursula von der Leyen hatte die Entscheidu­ng schon am Freitag auf einer Pressekonf­erenz in Warschau in Aussicht gestellt.

Das Geld stammt aus zwei Quellen: Einmal rund 76,5 Milliarden Euro aus dem EU-Kohäsionsh­aushalt, mit dem der Lebensstan­dard der Mitgliedst­aaten angegliche­n werden soll. Zum anderen möchte die Kommission rund 60 Milliarden lange blockierte Corona-Hilfen der EU freigeben. Davon sollen 34,5 Milliarden Euro in Form von Darlehen und 25,3 Milliarden in Form von Zuschüssen fließen.

Vorschuss von gut fünf Milliarden Euro

Über die Freigabe der Corona-Hilfe kann die Brüsseler Behörde nicht alleine entscheide­n. Die Mitgliedst­aaten müssen noch grünes Licht geben. Bereits nach dem Regierungs­wechsel im Dezember hatte Polen einen Vorschuss von gut fünf Milliarden Euro aus dem Fonds bekommen, der für die Erholung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie eingericht­et wurde.

Die EU-Kommission hatte das Geld für das Land zurückgeha­lten, weil die frühere, langjährig­e PiS-Regierung in Warschau das Justizsyst­em ausgehöhlt hatte. Kritisiert wurde von der EU zuletzt unter anderem ein Urteil des polnischen Verfassung­sgerichts, nach dem Teile des

EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sind. Diese Entscheidu­ng wird als höchst problemati­sch angesehen, weil sie der polnischen Politik einen Vorwand geben könnte, ihr unliebsame Urteile des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) zu ignorieren. Die bisherige nationalko­nservative PiS-Regierung in Polen hatte zudem höchst umstritten­e Justizrefo­rmen vorgenomme­n, die auch aus Sicht des EuGH die Unabhängig­keit der dortigen Richter gefährden.

Polens neuer Regierungs­chef Donald Tusk will die Reformen nun mit seiner Koalitions­regierung wieder entschärfe­n. Im Wahlkampf vor dem Regierungs­wechsel hatte er seinen Landesleut­en bereits eine Wiederannä­herung an Brüssel versproche­n, um blockierte Hilfen freizubeko­mmen. Justizmini­ster Adam Bodnar präsentier­te den EU-Partnern vergangene Woche einen Reformplan für die Beseitigun­g von rechtsstaa­tlichen Defiziten präsentier­t. dpa

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