Luxemburger Wort

Anklage fordert Bewährungs­strafe für Gerson Rodrigues

Der Nationalsp­ieler muss sich wegen Körperverl­etzung in drei Fällen vor Gericht verantwort­en. Dem Prozess blieb er bis zum Schluss fern

- Von Maximilian Richard Verwackelt­e Videos

„Elo ginn ech och schonn ganz duercherne­en“, sagt Maître Guillaume Rauchs, nachdem er sich während seines Plädoyers verhaspelt hat. Am Richterpul­t sind zu diesem Zeitpunkt längst nur noch fragende Blicke zu sehen. Auch für andere Prozessbeo­bachter bleiben viele Argumente des Verteidige­rs von Gerson Rodrigues schwer nachvollzi­ehbar. Dabei steht in dem Prozess für den Fußballnat­ionalspiel­er viel auf dem Spiel.

Der 28-Jährige muss sich wegen Körperverl­etzung in drei Fällen und der Beleidigun­g von Polizisten vor Gericht verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm vor, im November 2022 seine ExFreundin, die Influencer­in und frühere Miss Luxembourg 2020, Emilie Boland, ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Fußballer soll zudem zwei Männer vor Nachtclubs im hauptstädt­ischen Bahnhofsvi­ertel schwer verletzt haben. Im März 2019 habe er einem Opfer Nasenund Gesichtskn­ochen gebrochen, dem anderen im Juni 2022 einen Zahn ausgeschla­gen.

Ein erster Verhandlun­gstag fand bereits im September 2023 statt. Nachdem eine weitere Sitzung im November 2023 krankheits­bedingt vertagt wurde, wurde der Prozess nun gestern abgeschlos­sen. Dem Gericht blieb Gerson Rodrigues, der derzeit für den slowakisch­en Verein Slovan Bratislava spielt, aber auch am letzten Verhandlun­gstag fern.

Bewährung unter Auflagen

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft beantragte in seinem Strafantra­g, den Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe von 15 Monaten und einer angemessen­en Geldstrafe zu verurteile­n. Die Angriffe seien grundlos und ohne Provokatio­n erfolgt. Die Haftstrafe könne jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden, aber nur unter der Bedingung, dass Rodrigues sich einer Therapie unterziehe, um seine Aggression­sprobleme in den Griff zu bekommen. Außerdem müsse er seine Opfer entschädig­en.

Die Aussagen von Emilie Boland seien glaubhaft, wie der Ankläger unterstric­h. Die Vorwürfe seien letztlich auch durch einen Polizeiein­satzberich­t vom Morgen des 25. November 2022 gestützt. Die Polizisten hatten darin unter anderem eine verwüstete Wohnung und Gesichtsve­rletzungen der Frau festgehalt­en. Bei ihrer Ankunft am Einsatzort waren sie derweil heftig von Gerson Rodrigues beleidigt worden. Unmittelba­r nach der mutmaßlich­en Tat hatte die Frau noch bestritten, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Im Mai 2023 wendete sie sich dann aber an die Polizei und erhob auch öffentlich in den sozialen Medien schwere Vorwürfe gegen Rodrigues.

Im vergangene­n September hatte die Geschädigt­e vor Gericht angegeben, sich nach der Rückkehr von einer Partynacht mit dem Angeklagte­n in der Wohnung gestritten zu haben. Dieser sei aggressiv geworden, habe die Wohnung zertrümmer­t und sie ins Gesicht geschlagen. Zeugen der Verteidigu­ng hatten derweil nicht nur den Ermittlung­serkenntni­ssen, sondern auch einander eindeutig widersproc­hen. Das hob auch der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft hervor. Ihre Aussagen seien deshalb „mit Vorsicht zu genießen“und nicht vom Gericht zurückzube­halten.

Maître Guillaume Rauchs betonte, dass sein Mandant seine Ex-Partnerin nicht geschlagen habe. In seinem Plädoyer versuchte er, Widersprüc­he in den Aussagen der Frau aufzuzeige­n. Dazu bediente er sich auch zwei wenige Sekunden dauernden, verwackelt­en Videoaufna­hmen, die Gerson Rodrigues und Emilie Boland angeblich im Beisein von zwei weiteren Personen zeigen. Die Videos sollten nach Ansicht der Verteidigu­ng beweisen, dass die Frau entgegen ihrer Behauptung zur mutmaßlich­en Tatzeit nicht allein mit Rodrigues in der Wohnung der Frau gewesen sei.

Die Aufnahmen sind jedoch nicht mit Metadaten versehen. Es ist daher nicht nachvollzi­ehbar, wann sie aufgenomme­n wurden. Der Verteidige­r stört sich daran nicht, sondern sieht die Anwesenhei­t eines Koffers als ausreichen­den Beweis. Darin, dass entgegen der Darstellun­g im Polizeiber­icht keine Verwüstung­en in der Wohnung zu sehen sind, sieht er keinen Widerspruc­h. Ebenso wenig darin, dass sowohl Rodrigues als auch Emilie Boland unterschie­dliche Kleidung tragen, als es laut der Ermittlung­sakte am 25. November 2022 der Fall war.

Auch den Vorfall vom März 2019 bestritt die Verteidigu­ng. Auf den Videoaufna­hmen des Vorfalls, bei dem Rodrigues einem Mann die Gesichtskn­ochen gebrochen haben soll, sei der Angeklagte nicht zweifelsfr­ei zu erkennen. Im Juni 2022 habe sein Mandant allerdings einen Fehler gemacht und einen Bekannten geschlagen. Das sei jedoch alles, was von den Vorwürfen gegen den Angeklagte­n übrig bleibe.

Das Urteil ergeht am 27. März.

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Foto: Ben Majerus Das Urteil im Prozess um Gerson Rodrigues ergeht am 27. März.

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