Luxemburger Wort

Raubüberfa­ll auf Match-Filiale: Zehn Jahre Haft für Milovan R.

Im März 2019 überfallen zwei bewaffnete Männer einen Supermarkt in Niederanve­n. Das Bezirksger­icht verurteilt­e nun einen von ihnen

- Von Maximilian Richard

Anfang Februar musste sich Milovan R. vor Gericht verantwort­en, weil er zusammen mit einem noch flüchtigen Komplizen im März 2019 einen Supermarkt in Niederanve­n überfallen haben soll. Die Täter hatten Angestellt­e und Kunden mit Pistolen bedroht und waren mit 15.000 Euro entkommen. Die Richter verurteilt­en den Angeklagte­n gestern zu einer Freiheitss­trafe von zehn Jahren, die zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft, die 15 Jahre Haft gefordert hatte.

Unmittelba­r nach der Tat war den Räubern zunächst die Flucht nach Montenegro gelungen. Auf einem Feldweg bei Waldhof wechselten sie das Fluchtfahr­zeug und setzten den ersten Wagen mitsamt ihrer Kleidungss­tücke in Brand. Dabei unterlief ihnen jedoch ein Fehler. Neben dem ausgebrann­ten Fahrzeug fanden die Polizisten eine selbst gebastelte Sturmhaube, die aus einem abgetrennt­en Pulloverär­mel gefertigt war.

DNS-Spur führt zum Täter

Eine DNS-Analyse führte schließlic­h zur Identifizi­erung von Milovan R. Im September vergangene­n Jahres wurde der Mann an die luxemburgi­schen Strafverfo­lgungsbehö­rden ausgeliefe­rt. Vor Gericht bestritt der heute 35-Jährige die Tat

nicht. Er habe den Raubüberfa­ll nur begangen, weil er seinem Komplizen 5.000 Euro schuldete. Der Mann habe ihn bedroht. Er selbst sah sich in einer passiven Rolle. An den Vorbereitu­ngen will der Angeklagte nicht beteiligt gewesen sein.

Die Ermittlung­en ergaben, dass der Raubüberfa­ll akribisch vorbereite­t war. Dazu gehörten das Auskundsch­aften des Tatortes und die Beschaffun­g eines

Fluchtfahr­zeuges. Die Täter benutzten einen Suzuki Jimny, der etwa zehn Tage zuvor im Süden des Landes gestohlen worden war. Dem Besitzer des Fahrzeugs, das die Männer bei ihrer Flucht in Flammen zurückließ­en, muss der Angeklagte rund 10.000 Euro Schadeners­atz zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen.

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Foto: Anouk Antony Die Täter entkamen nach dem Überfall mit 15.000 Euro.

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