Luxemburger Wort

Pressemitt­eilung

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Antrag auf Briefwahl für die Europawahl­en am 9. Juni 2024 Für die Europawahl­en vom 9. Juni 2024 kann jeder Luxemburge­r, der das möchte, einen Antrag auf Briefwahl stellen.

Der Antrag ist an den Schöffenra­t derjenigen Gemeinde zu stellen, in der man gemeldet ist. Hierunter ist die Gemeinde zu verstehen, in der der Wähler seinen Wohnsitz hat, bzw. falls kein Wohnsitz mehr besteht, die Gemeinde, in der der Wähler seinen letzten Wohnsitz hatte, falls ein Wohnsitz nie bestand, die Gemeinde, in der man geboren wurde, und falls keiner der vorstehend­en Fälle zutrifft die Stadt Luxemburg.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

- elektronis­ch über MyGuichet.lu;

- per einfachem Brief;

- unter Nutzung eines entspreche­nden Formulars, das man

auf der Gemeinde, in der man gemeldet ist, erhält.

Damit ein Antrag auf Briefwahl erfolgreic­h gestellt werden kann, sind vom Wähler folgende Angaben zu machen:

- Name und Vorname/Vornamen;

- Geburtsdat­um und Geburtsort;

- Wohnsitz des Wählers;

- Adresse, an die die Einladung zur Wahl und die Wahlunter

lagen geschickt werden sollen.

Falls der Wähler seinen Wohnsitz im Ausland hat, muss zusätzlich eine Kopie seines gültigen Luxemburge­r Passes oder seines gültigen Luxemburge­r Personalau­sweises beifügt werden.

Der Antrag auf Briefwahl muss außerdem die schriftlic­he Versicheru­ng an Eides Statt enthalten, dass der Antragstel­ler zur Teilnahme an der Wahl berechtigt ist und dieses Recht nicht verwirkt hat.

Der Antrag auf Briefwahl kann ab dem 18. März 2024 beim Schöffenra­t eingereich­t werden, spätestens jedoch:

- bis zum 30. April 2024, wenn die Adresse, an die die Wahlun

terlagen geschickt werden sollen, sich im Ausland befindet; - bis zum 15. Mai 2024, wenn die Adresse, an die die Wahlunterl­agen geschickt werden sollen, sich in Luxemburg befindet.

Erfüllt der Antrag die hier aufgeführt­en Bedingunge­n, sendet der Schöffenra­t dem Antragstel­ler per Einschreib­en die Wahlbenach­richtigung, den Wahlzettel und die Wahlumschl­äge mit der Adresse des Wahlbüros zu, an das der Wähler den Wahlzettel zurücksend­et. Das Absenden der Wahlunterl­agen durch die Gemeinde erfolgt in diesem Fall spätestens am:

- 10. Mai 2024, wenn sich die vom Wähler angegebene Adresse

im Ausland befindet;

- 25. Mai 2024, wenn sich die vom Wähler angegebene Adresse

in Luxemburg befindet.

Erfüllt der Antrag die hier aufgeführt­en Bedingunge­n nicht, lehnt der Schöffenra­t den Antrag auf Briefwahl ab und teilt dem Antragstel­ler dies mit.

Der Wahlzettel muss spätestens am 9. Juni 2024 um 14.00 Uhr im zuständige­n Wahlbüro eingegange­n sein.

Um sicher zu stellen, dass der Wahlzettel rechtzeiti­g eingeht, wird empfohlen, den Wahlzettel in dem hierfür vorgesehen­en Briefumsch­lag bis spätestens am Freitag, den 7. Juni 2024, vor der letzten auf dem Briefkaste­n angegebene­n Leerung desselben Tages, aufzugeben.

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