Pressemitteilung
Antrag auf Briefwahl für die Europawahlen am 9. Juni 2024 Für die Europawahlen vom 9. Juni 2024 kann jeder Luxemburger, der das möchte, einen Antrag auf Briefwahl stellen.
Der Antrag ist an den Schöffenrat derjenigen Gemeinde zu stellen, in der man gemeldet ist. Hierunter ist die Gemeinde zu verstehen, in der der Wähler seinen Wohnsitz hat, bzw. falls kein Wohnsitz mehr besteht, die Gemeinde, in der der Wähler seinen letzten Wohnsitz hatte, falls ein Wohnsitz nie bestand, die Gemeinde, in der man geboren wurde, und falls keiner der vorstehenden Fälle zutrifft die Stadt Luxemburg.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- elektronisch über MyGuichet.lu;
- per einfachem Brief;
- unter Nutzung eines entsprechenden Formulars, das man
auf der Gemeinde, in der man gemeldet ist, erhält.
Damit ein Antrag auf Briefwahl erfolgreich gestellt werden kann, sind vom Wähler folgende Angaben zu machen:
- Name und Vorname/Vornamen;
- Geburtsdatum und Geburtsort;
- Wohnsitz des Wählers;
- Adresse, an die die Einladung zur Wahl und die Wahlunter
lagen geschickt werden sollen.
Falls der Wähler seinen Wohnsitz im Ausland hat, muss zusätzlich eine Kopie seines gültigen Luxemburger Passes oder seines gültigen Luxemburger Personalausweises beifügt werden.
Der Antrag auf Briefwahl muss außerdem die schriftliche Versicherung an Eides Statt enthalten, dass der Antragsteller zur Teilnahme an der Wahl berechtigt ist und dieses Recht nicht verwirkt hat.
Der Antrag auf Briefwahl kann ab dem 18. März 2024 beim Schöffenrat eingereicht werden, spätestens jedoch:
- bis zum 30. April 2024, wenn die Adresse, an die die Wahlun
terlagen geschickt werden sollen, sich im Ausland befindet; - bis zum 15. Mai 2024, wenn die Adresse, an die die Wahlunterlagen geschickt werden sollen, sich in Luxemburg befindet.
Erfüllt der Antrag die hier aufgeführten Bedingungen, sendet der Schöffenrat dem Antragsteller per Einschreiben die Wahlbenachrichtigung, den Wahlzettel und die Wahlumschläge mit der Adresse des Wahlbüros zu, an das der Wähler den Wahlzettel zurücksendet. Das Absenden der Wahlunterlagen durch die Gemeinde erfolgt in diesem Fall spätestens am:
- 10. Mai 2024, wenn sich die vom Wähler angegebene Adresse
im Ausland befindet;
- 25. Mai 2024, wenn sich die vom Wähler angegebene Adresse
in Luxemburg befindet.
Erfüllt der Antrag die hier aufgeführten Bedingungen nicht, lehnt der Schöffenrat den Antrag auf Briefwahl ab und teilt dem Antragsteller dies mit.
Der Wahlzettel muss spätestens am 9. Juni 2024 um 14.00 Uhr im zuständigen Wahlbüro eingegangen sein.
Um sicher zu stellen, dass der Wahlzettel rechtzeitig eingeht, wird empfohlen, den Wahlzettel in dem hierfür vorgesehenen Briefumschlag bis spätestens am Freitag, den 7. Juni 2024, vor der letzten auf dem Briefkasten angegebenen Leerung desselben Tages, aufzugeben.