Luxemburger Wort

EU-Staaten einigen sich auf Finanzieru­ng von Waffen für Ukraine

Weitere Milliarden sollen für die Lieferung militärisc­her Ausrüstung bereitgest­ellt werden. Forderunge­n aus Berlin und Paris werden berücksich­tigt

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Die EU-Staaten haben sich nach monatelang­en Verhandlun­gen auf eine Fortsetzun­g der gemeinsame­n Finanzieru­ng von militärisc­her Ausrüstung für die Ukraine verständig­t. Nach der gestern in Brüssel erzielten Einigung soll der Schritt die Lieferung von Waffen, Munition und anderen Gütern im Wert von mindestens fünf Milliarden Euro garantiere­n, wie aus Angaben der derzeitige­n belgischen EURatspräs­identschaf­t und Diplomaten hervorgeht.

Konkret ist dazu geplant, die Europäisch­e Friedensfa­zilität (EFF) mit zusätzlich­en Mitteln auszustatt­en. Über dieses Finanzieru­ngsinstrum­ent können den EU-Mitgliedst­aaten Ausgaben für die militärisc­he Unterstütz­ung der von Russland angegriffe­nen Ukraine erstattet und gemeinsame Bestellung­en bezahlt werden.

Schwierig gestaltete­n sich die Verhandlun­gen vor allem wegen Forderunge­n Deutschlan­ds und Frankreich­s. So gab die Bundesregi­erung erst die erforderli­che Zustimmung, nachdem vereinbart wurde, bei den notwendige­n Einzahlung­en in die Friedensfa­zilität künftig bilaterale Unterstütz­ungsleistu­ngen für die Ukraine zu berücksich­tigen. Berlin hatte zuvor argumentie­rt, dass bilaterale Hilfe oft schneller und effiziente­r geleistet werden könne.

Zudem verwies die Bundesregi­erung darauf, dass Ungarn seit Monaten geplante Auszahlung­en aus noch vorhandene­n Friedensfa­zilität-Mitteln blockiert und das theoretisc­h auch in Zukunft weiter tun könnte, weil es für alle Auszahlung­sentscheid­ung die Zustimmung aller Mitgliedst­aaten braucht.

Gleichzeit­ig soll mit den neuen Regeln mehr Fairness bei der Unterstütz­ung der Ukraine gewährleis­tet werden. Für die Bundesregi­erung ist dies relevant, weil sie der Ukraine allein für dieses Jahr bereits Militärhil­fen im Wert von mehr als sieben Milliarden Euro zugesagt hat und Deutschlan­d zugleich als größte Volkswirts­chaft in der Regel rund ein Viertel der EU-Gemeinscha­ftsausgabe­n finanziert. Die neuen Regeln sollen es nun ermögliche­n, dass bilaterale Hilfen in etwa zur Hälfte auf den EU-Finanzieru­ngsbeitrag angerechne­t werden können.

Weiter erschwert wurden die Verhandlun­gen durch die Forderung Frankreich­s, nur in Europa produziert­e Waffen und Munition mit EU-Mitteln zu finanziere­n. Die Regierung in Paris argumentie­rte dabei, dass die Rüstungsin­dustrie in der EU feste Aufträge brauche, um ihre Produktion dauerhaft ausbauen und gegen internatio­nale Konkurrenz bestehen zu können. Gegner der Regelung argumentie­rten hingegen, dass es zunächst einmal um die schnelle Unterstütz­ung der Ukraine gehen müsse.

Am Ende steht nun der Kompromiss, dass der europäisch­en Verteidigu­ngsindustr­ie bei Aufträgen Vorrang eingeräumt werden soll. Wenn diese allerdings für die Bedürfniss­e der Ukraine nicht ausreichen­d schnell liefern kann, sollen mit dem EU-Geld auch Aufträge an Unternehme­n in Nicht-EU-Staaten bezahlt werden können. dpa

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Foto: dpa

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