Peter Freitag erneut wegen Beleidigungen verurteilt
In einem Gerichtsverfahren sollen die Rechte des Angeklagten nicht gewahrt worden sein. Ein Prozess musste deshalb neu aufgerollt werden
Im November 2022 hat die zwölfte Strafkammer des Bezirksgerichts Artikel 6 der Menschenrechtskonvention verletzt. Zu diesem Schluss kam das Berufungsgericht im vergangenen Juni. Das Recht auf ein faires Verfahren sei nicht ausreichend gewahrt worden. Aus dem Urteil des Bezirksgerichts gehe nicht hervor, dass der Angeklagte zu einem Punkt ausreichend Stellung habe nehmen können.
So musste sich Peter Freitag Anfang des Jahres erneut wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung vor dem Amtsgericht verantworten. Das Ergebnis des neu aufgerollten Privatklageverfahrens blieb jedoch unverändert. Wie bereits im November 2022 wurde der Organisator der Corona-Proteste vergangene Woche zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro und einem Schmerzensgeld von insgesamt 2.000 Euro verurteilt. Die Richter hielten nur den Anklagepunkt der Beleidigung zurück. Gegen das Urteil kann der Angeklagte erneut Berufung einlegen.
Freitag hatte am 26. Oktober in den sozialen Medien als Reaktion auf einen Post des medizinischen Direktors des Centre Hospitalier du Nord, Jean-Marc Cloos, Ärzte als „Coronanazis“und „Schüler vum Dr. Mengele“bezeichnet. Der Psychiater hatte dort einen LW-Leserbrief einer Gynäkologin geteilt, in dem sie sich in aller Deutlichkeit für die Impfung einsetzt und sich gegen eine Verharmlosung der Corona-Pandemie wehrt. Die beiden Mediziner hatten daraufhin Privatklage gegen den
Mann erhoben und Peter Freitag unter Umgehung der Staatsanwaltschaft direkt vor Gericht zitiert.
Freitag sieht sich selbst als Geschädigter
„Ich habe mich nicht auf eine bestimmte Person bezogen, das war nicht meine Absicht. Ich habe eine Geisteshaltung kritisiert. Es ist nicht meine Schuld, dass sich jemand angesprochen gefühlt hat“, verteidigte Peter Freitag seine Aussagen laut dem Quotidien während der Gerichtsverhandlung. Sein Anwalt forderte den Freispruch. Sein Mandant habe nur von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht.
Auch sah er den Angeklagten als Opfer. Die beiden Ärzte sollten eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro an den 48Jährigen zahlen. Peter Freitag sei nämlich aufgrund der Vorwürfe und der damit einhergegangen öffentlichen Aufmerksamkeit nicht als Lehrer engagiert worden. Diese Forderungen wies das Gericht zurück.
Ohnehin dürften eher die zahlreichen fragwürdigen öffentlichen Äußerungen des Mannes zu den beruflichen Hürden beigetragen haben. Während der CoronaPandemie zählte Freitag zu den führenden Personen der Impf- und Maßnahmengegnerbewegung. Erst im vergangenen Dezember war Peter Freitag vom Berufungsgericht zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße von 1.500 Euro verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, zum Hass aufgerufen und den damaligen Premierminister Xavier Bettel (DP) beleidigt und heruntergesetzt zu haben (Outrage). Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Facebook-Post mit homophoben Äußerungen.
Ein anderes Gerichtsverfahren gegen Peter Freitag endete derweil im vergangenen Mai mit einem Freispruch. Im Mittelpunkt standen wiederum Äußerungen des Mannes in den sozialen Medien. Der Mann war der Volksverhetzung, der Anschlagsdrohung und der Beleidigung gegenüber dem damaligen Premierminister Xavier Bettel und der Polizei beschuldigt worden.
Ich habe mich nicht auf eine bestimmte Person bezogen, das war nicht meine Absicht. Ich habe eine Geisteshaltung kritisiert. Peter Freitag