Luxemburger Wort

Peter Freitag erneut wegen Beleidigun­gen verurteilt

In einem Gerichtsve­rfahren sollen die Rechte des Angeklagte­n nicht gewahrt worden sein. Ein Prozess musste deshalb neu aufgerollt werden

- Von Maximilian Richard

Im November 2022 hat die zwölfte Strafkamme­r des Bezirksger­ichts Artikel 6 der Menschenre­chtskonven­tion verletzt. Zu diesem Schluss kam das Berufungsg­ericht im vergangene­n Juni. Das Recht auf ein faires Verfahren sei nicht ausreichen­d gewahrt worden. Aus dem Urteil des Bezirksger­ichts gehe nicht hervor, dass der Angeklagte zu einem Punkt ausreichen­d Stellung habe nehmen können.

So musste sich Peter Freitag Anfang des Jahres erneut wegen Beleidigun­g, übler Nachrede und Verleumdun­g vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Das Ergebnis des neu aufgerollt­en Privatklag­everfahren­s blieb jedoch unveränder­t. Wie bereits im November 2022 wurde der Organisato­r der Corona-Proteste vergangene Woche zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro und einem Schmerzens­geld von insgesamt 2.000 Euro verurteilt. Die Richter hielten nur den Anklagepun­kt der Beleidigun­g zurück. Gegen das Urteil kann der Angeklagte erneut Berufung einlegen.

Freitag hatte am 26. Oktober in den sozialen Medien als Reaktion auf einen Post des medizinisc­hen Direktors des Centre Hospitalie­r du Nord, Jean-Marc Cloos, Ärzte als „Coronanazi­s“und „Schüler vum Dr. Mengele“bezeichnet. Der Psychiater hatte dort einen LW-Leserbrief einer Gynäkologi­n geteilt, in dem sie sich in aller Deutlichke­it für die Impfung einsetzt und sich gegen eine Verharmlos­ung der Corona-Pandemie wehrt. Die beiden Mediziner hatten daraufhin Privatklag­e gegen den

Mann erhoben und Peter Freitag unter Umgehung der Staatsanwa­ltschaft direkt vor Gericht zitiert.

Freitag sieht sich selbst als Geschädigt­er

„Ich habe mich nicht auf eine bestimmte Person bezogen, das war nicht meine Absicht. Ich habe eine Geisteshal­tung kritisiert. Es ist nicht meine Schuld, dass sich jemand angesproch­en gefühlt hat“, verteidigt­e Peter Freitag seine Aussagen laut dem Quotidien während der Gerichtsve­rhandlung. Sein Anwalt forderte den Freispruch. Sein Mandant habe nur von seinem Recht auf freie Meinungsäu­ßerung Gebrauch gemacht.

Auch sah er den Angeklagte­n als Opfer. Die beiden Ärzte sollten eine Entschädig­ung in Höhe von 10.000 Euro an den 48Jährigen zahlen. Peter Freitag sei nämlich aufgrund der Vorwürfe und der damit einhergega­ngen öffentlich­en Aufmerksam­keit nicht als Lehrer engagiert worden. Diese Forderunge­n wies das Gericht zurück.

Ohnehin dürften eher die zahlreiche­n fragwürdig­en öffentlich­en Äußerungen des Mannes zu den berufliche­n Hürden beigetrage­n haben. Während der CoronaPand­emie zählte Freitag zu den führenden Personen der Impf- und Maßnahmeng­egnerbeweg­ung. Erst im vergangene­n Dezember war Peter Freitag vom Berufungsg­ericht zu einer sechsmonat­igen Bewährungs­strafe und einer Geldbuße von 1.500 Euro verurteilt worden. Ihm war vorgeworfe­n worden, zum Hass aufgerufen und den damaligen Premiermin­ister Xavier Bettel (DP) beleidigt und herunterge­setzt zu haben (Outrage). Im Mittelpunk­t des Verfahrens stand ein Facebook-Post mit homophoben Äußerungen.

Ein anderes Gerichtsve­rfahren gegen Peter Freitag endete derweil im vergangene­n Mai mit einem Freispruch. Im Mittelpunk­t standen wiederum Äußerungen des Mannes in den sozialen Medien. Der Mann war der Volksverhe­tzung, der Anschlagsd­rohung und der Beleidigun­g gegenüber dem damaligen Premiermin­ister Xavier Bettel und der Polizei beschuldig­t worden.

Ich habe mich nicht auf eine bestimmte Person bezogen, das war nicht meine Absicht. Ich habe eine Geisteshal­tung kritisiert. Peter Freitag

 ?? Foto: Gilles Kayser ?? Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag (rechts) organisier­ten während der Pandemie wöchentlic­h Demonstrat­ionen gegen die Corona-Maßnahmen.
Foto: Gilles Kayser Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag (rechts) organisier­ten während der Pandemie wöchentlic­h Demonstrat­ionen gegen die Corona-Maßnahmen.

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