Luxemburger Wort

Gericht bestätigt Strafen aus erster Instanz

Im Fall der Betrugsaff­äre Hesperinge­n sieht das Berufungsg­ericht keine Teilschuld bei der Gemeinde. Der Anwalt des Hauptangek­lagten will wohl in Kassation gehen

- Von David Thinnes

Das Berufungsg­ericht im Fall der Betrugsaff­äre Hesperinge­n behält die Urteile aus erster Instanz in großen Zügen zurück. Die Strafen auf strafrecht­lichem Plan bleiben, also sieben Jahre, die Hälfte auf Bewährung, für den Hauptangek­lagten, und fünf Jahre, davon drei auf Bewährung, für dessen Wegbegleit­er. Marc Lentz, der Anwalt des Hauptangek­lagten, spielt mit dem Gedanken, in Kassation zu gehen.

„Unsere Hauptargum­entation basierte darauf zu schauen, ob ein Fehler des Opfers vorliegt, etwas, das es so im Luxemburge­r Recht noch nicht gibt“, erklärt Lentz, der dafür Rechtsprec­hungen aus Frankreich angeführt hatte: „Wir hatten gehofft, im Berufungsp­rozess ein wenig Gestalter von Jurisprude­nz zu sein. Doch dies ist nicht der Fall.“Auf die Frage, ob er den nächsten Schritt gehen wolle, antwortete er: „Ich bin auf jeden Fall auf juristisch­em Plan motiviert, in Kassation zu gehen. Aber das werde ich zuerst mit meinem Klienten besprechen.“

Vor dem Kassations­hof geht es letzten Endes aber nicht mehr um die Schuldfrag­e. Vielmehr stehen dort formale Punkte im Mittelpunk­t, etwa ob die Prozeduren vorschrift­smäßig eingehalte­n sowie alle Rechtsprin­zipien gewahrt wurden.

Die Verteidigu­ng wollte im Berufungsp­rozess wissen, welche Schuld den damaligen Schöffenra­t der Gemeinde Hesperinge­n treffen würde. „Eine Teilung der Schuld wurde nicht zurückbeha­lten“, resümiert der Anwalt des Hauptangek­lagten.

Desto mehr zufrieden mit diesem Urteil zeigte sich Georges Pierret, der Anwalt der Gemeinde Hesperinge­n: „Für mich war wichtig, dass es bei der Gemeinde keinen Fehler gab, der einen Einfluss auf den Schadeners­atz haben könnte. Es wäre schlimm, wenn dies demjenigen, der Geld geklaut hat, einen finanziell­en Vorteil gebracht hätte. Im Namen der Gemeinde sind wir mit diesem Urteil zufrieden.“

Bereits vor dem Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte Jean-Paul F. seinen Einspruch zurückgezo­gen. Der dritte Angeklagte, ein Unternehme­r aus Itzig, hatte keinen Einspruch eingelegt.

Der Fall im Rückblick

Während 20 Jahren hatten die beiden Gemeindebe­amten Claude G. und F. etwa fünf Millionen Euro auf die Seite geschafft. Im Juni 2019 war der Betrug aufgefloge­n. Der Anwalt der Gemeinde Hesperinge­n hatte am 20. Juni 2019 eine Anzeige beim Untersuchu­ngsrichter hinterlegt. Im Prozess ging es Anfang 2023 unter anderem um Veruntreuu­ng öffentlich­er Gelder, Betrügerei, Fälschunge­n und Gebrauch von Fälschunge­n, Geldwäsche und Unterschla­gung von Vermögensw­erten.

Der Hauptangek­lagte G. war zu sieben Jahren Haft – die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt worden, sein Wegbegleit­er F. zu fünf Jahren, davon drei auf Bewährung.

Der dritte Angeklagte war zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten, komplett zur Bewährung ausgesetzt, und zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden.

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Foto: Marc Wilwert/LW-Archiv Beide Parteien haben nun 30 Tage Zeit, um zu entscheide­n, ob sie in Kassation gehen.

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