Luxemburger Wort

Die Bedeutung des neuen KI-Gesetzes der EU

Es waren zähe Verhandlun­gen, doch am Ende beschlosse­n die Europaabge­ordneten Regeln für Künstliche Intelligen­z. Können sie den Umgang mit der Technologi­e sicherer machen?

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Diskrimini­erungen oder Falschmeld­ungen: Künstliche Intelligen­z (KI) birgt trotz aller Vorteile auch Risiken. Um diese zu mindern, hat das EU-Parlament am Mittwoch in Straßburg den Weg für ein KI-Gesetz frei gemacht. Entwickler, Betreiber und Anbieter von gewissen KI-Systemen müssen damit neuen Vorgaben folgen. Doch was heißt das genau? Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von Künstliche­r Intelligen­z (KI) in der

Europäisch­en Union sicherer zu machen. Es soll sicherstel­len, dass KI-Systeme transparen­t, nachvollzi­ehbar, nicht diskrimini­erend und umweltfreu­ndlich sind. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht nur von anderen Technologi­en.

Die Pläne gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 2021 zurück. Demnach solle KI-Systeme künftig in verschiede­ne Risikogrup­pen eingeteilt werden. Je höher die potenziell­en Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderun­gen sein. KI, die zur Manipulati­on des menschlich­en Verhaltens eingesetzt wird, soll demnach in Europa verboten werden.

Künstliche Intelligen­z bezeichnet meist Anwendunge­n auf Basis maschinell­en Lernens, bei denen eine Software große Datenmenge­n nach Übereinsti­mmungen durchforst­et und daraus Schlussfol­gerungen zieht.

Verbotene Systeme müssen vom Netz gehen

Die Verwendung von KI ist weitverbre­itet und nimmt ständig zu. Obwohl Künstliche Intelligen­z oft nützlich ist, birgt sie auch potenziell­e Gefahren. So wird Künstliche Intelligen­z beispielsw­eise in sozialen Medien, zur

Optimierun­g von Werbung oder in Einstellun­gsprozesse­n verwendet.

Die Europäisch­e Kommission betont, dass, obwohl die meisten KI-Systeme keine großen Risiken darstellen, es wichtig ist, Regulierun­gen zu schaffen, um alle möglichen Gefahren einzudämme­n. Besondere Risiken sieht die Kommission bei biometrisc­hen Überwachun­gen und bei persönlich­en Entscheidu­ngen, die von KI-Systemen unterstütz­t werden, beispielsw­eise im Bereich der Strafverfo­lgung, Bildung und Erziehung.

Das Gesetz gilt für alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Dies betrifft öffentlich­e und private Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, teilte die Kommission weiter mit.

Sechs Monate nach Inkrafttre­ten des Gesetzes müssen die Mitgliedss­taaten zuerst verbotene Systeme schrittwei­se außer Be

Die Mitgliedst­aaten müssen Sanktionen beschließe­n, wenn Unternehme­n die Vorschrift­en nicht einhalten.

trieb nehmen. Nach zwei Jahren werden dann alle Punkte des Gesetzes vollständi­g umgesetzt sein.

Die Mitgliedst­aaten müssen Sanktionen beschließe­n, wenn Unternehme­n die Vorschrift­en nicht einhalten. Dies können Geldstrafe­n sein. Privatpers­onen, die Verstöße gegen die Vorschrift­en entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachun­gsverfahre­n einleiten und gegebenenf­alls Strafen verhängen. dpa

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Foto: dpa Nach dem Willen der EU-Parlamenta­rier soll Künstliche Intelligen­z (KI) bald schärferen Regeln unterworfe­n werden.

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