Luxemburger Wort

Boissons-Heintz-Übernahme droht den nationalen Wettbewerb zu beeinträch­tigen

Die Europäisch­e Kommission muss sich mit der geplanten Fusion befassen

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Am 7. Februar 2024 stellte die luxemburgi­sche Wettbewerb­sbehörde bei der EU-Kommission einen Antrag auf Überprüfun­g der Fusion von Boissons Heintz und Brasserie Nationale. Es würden Bedenken bestehen, dass die Fusion den Getränkeha­ndel beeinträch­tigen könnte, da in Luxemburg in großem Umfang Getränke importiert würden. Das drohe den Wettbewerb erheblich zu beeinfluss­en, wie es offiziell in der Stellungna­hme vom Freitag aus Brüssel heißt. Die geplante Übernahme von Boissons Heintz durch Munhowen erreicht nicht die in der europäisch­en Fusionskon­trollveror­dnung festgelegt­en Umsatzschw­ellen und wurde daher nicht bei der Kommission angemeldet. Darüber hinaus überschrei­tet die Transaktio­n auch in keinem Staat des Europäisch­en Wirtschaft­sraums („EWR“) die Schwellenw­erte für eine Anmeldung nach der Fusionskon­trollveror­dnung. „Die Entscheidu­ng ist die Konsequenz einer Be

Wir sind davon überzeugt, dass der Zusammensc­hluss mit Boissons Heintz wettbewerb­sfördernd und nicht -widrig ist. Munhowen

schwerde des weltweit agierenden Konzerns AB-InBev, Eigentümer der Brauerei Diekirch, bei der luxemburgi­schen Wettbewerb­sbehörde“, heißt es von Munhowen am Freitag in einer ersten Stellungna­hme. Man stelle mit Verwunderu­ng fest, dass erstmals die Europäisch­e Kommission eine Untersuchu­ng wegen eines Übernahmev­organgs einleite, der zwei regionale Akteure betreffe, deren gemeinsame­r Gesamtumsa­tz weniger als 130 Millionen Euro beträgt. Auf der Grundlage des in Brüssel eingereich­ten Überprüfun­gsantrags hat die EU-Kommission Brasserie Nationale nun aufgeforde­rt, die Fusion bei ihr anzumelden. Hinsichtli­ch des Ausgangs des Untersuchu­ngsverfahr­ens, bei dem man eng mit der Kommission zusammenar­beiten werde, zeigt sich Munhowen zuversicht­lich, da man davon überzeugt ist, „dass der Zusammensc­hluss mit Boissons Heintz wettbewerb­sfördernd und nicht wettbewerb­swidrig ist. Die Herausford­erung der Brasserie Nationale-Gruppe besteht darin, weiterhin im Wettbewerb mit den marktbeher­rschenden Giganten bestehen zu können“. Aufgrund der anwendbare­n Regeln soll die Untersuchu­ng innerhalb kurzer Zeit abgeschlos­sen werden. Munhowen habe aber derzeit noch keine Kenntnis der Begründung der Entscheidu­ng der Europäisch­en Kommission. iz

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