Überstundenbesteuerung „inakzeptabel und diskriminierend“
Der LCGB weist darauf hin, dass die neue Grenzgänger-Regelung auch zulasten Tausender Luxemburger geht
Die Vereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland, die Arbeitnehmern aus Deutschland höhere Steuerzahlungen aufbürdet, beschäftigt nun auch das Parlament. Die ADR richtete am Freitag eine parlamentarische Anfrage an das Finanzund Arbeitsministerium und will wissen, wie viele Grenzgänger aus Deutschland und wie viele steuerfreie Überstunden, Wochenend- und Nachtarbeit betroffen sind, und ob die Regierung die Vereinbarung eventuell wieder kündigen will.
James Marsh von der Gewerkschaft OGBL meint, dass sich das Luxemburger Finanzministerium beim Abschluss der Vereinbarung im letzten Jahr offenbar nicht über die Tragweite der Entscheidung bewusst war.
Eine Regelung, von der niemand etwas wusste
Der LCGB weist am Freitag darauf hin, dass die „neue Besteuerung“, die zwar letztes Jahr beschlossen, aber erst jetzt bekannt wurde, ab dem 1. Januar 2024 nicht nur „Deutsche“betrifft, sondern alle Arbeitnehmer, die in Luxemburg arbeiten und in Deutschland ihren Wohnsitz haben, darunter auch „ein paar Tausend Arbeitnehmer mit Luxemburger Nationalität.“Da in Luxemburg Überstunden nicht besteuert werden, und Deutschland Überstunden als steuerpflichtige Einkünfte ansieht, legt das neue Abkommen fest, dass Überstunden, die in Luxemburg geleistet wurden, in Deutschland besteuert werden. „Luxemburg beschenkt also Deutschland mit dem Besteuerungs
recht dieser Überstunden“, so der LCGB, der von einer Diskriminierung der deutschen Grenzgänger gegenüber allen anderen Arbeitnehmern in Luxemburg spricht, die keine Steuern auf ihre geleisteten Zulagen zahlen. Aus dem Finanzministerium ist zu erfahren, dass überlegt wird, die Vereinbarung punktuell nachzubessern.
Eine mögliche Lösung wäre, die bislang steuerfreien Zuschläge zu besteuern, allerdings mit einer großzügigen Freigrenze, sodass die Zuschläge als besteuert gelten können, ohne die Arbeitnehmer zusätzlich zu belasten. Falls das Ministerium eine solche Lösung ins Auge fassen würde, ginge dennoch einige Zeit ins Land, bis ein Gesetz gestimmt würde.
„Der LCGB wird alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit diese Diskriminierung abgeschafft wird, falls nötig auch juristische Schritte“, teilt Gewerkschaftssekretär Christophe Knebeler auf Nachfrage mit. Der zuständige Minister sei aufgerufen, sich mit Deutschland auf ein Moratorium der Regelung zu einigen und die Besteuerung der Überstunden zu verhindern.“