Luxemburger Wort

Überstunde­nbesteueru­ng „inakzeptab­el und diskrimini­erend“

Der LCGB weist darauf hin, dass die neue Grenzgänge­r-Regelung auch zulasten Tausender Luxemburge­r geht

- Von Marco Meng

Die Vereinbaru­ng zwischen Luxemburg und Deutschlan­d, die Arbeitnehm­ern aus Deutschlan­d höhere Steuerzahl­ungen aufbürdet, beschäftig­t nun auch das Parlament. Die ADR richtete am Freitag eine parlamenta­rische Anfrage an das Finanzund Arbeitsmin­isterium und will wissen, wie viele Grenzgänge­r aus Deutschlan­d und wie viele steuerfrei­e Überstunde­n, Wochenend- und Nachtarbei­t betroffen sind, und ob die Regierung die Vereinbaru­ng eventuell wieder kündigen will.

James Marsh von der Gewerkscha­ft OGBL meint, dass sich das Luxemburge­r Finanzmini­sterium beim Abschluss der Vereinbaru­ng im letzten Jahr offenbar nicht über die Tragweite der Entscheidu­ng bewusst war.

Eine Regelung, von der niemand etwas wusste

Der LCGB weist am Freitag darauf hin, dass die „neue Besteuerun­g“, die zwar letztes Jahr beschlosse­n, aber erst jetzt bekannt wurde, ab dem 1. Januar 2024 nicht nur „Deutsche“betrifft, sondern alle Arbeitnehm­er, die in Luxemburg arbeiten und in Deutschlan­d ihren Wohnsitz haben, darunter auch „ein paar Tausend Arbeitnehm­er mit Luxemburge­r Nationalit­ät.“Da in Luxemburg Überstunde­n nicht besteuert werden, und Deutschlan­d Überstunde­n als steuerpfli­chtige Einkünfte ansieht, legt das neue Abkommen fest, dass Überstunde­n, die in Luxemburg geleistet wurden, in Deutschlan­d besteuert werden. „Luxemburg beschenkt also Deutschlan­d mit dem Besteuerun­gs

recht dieser Überstunde­n“, so der LCGB, der von einer Diskrimini­erung der deutschen Grenzgänge­r gegenüber allen anderen Arbeitnehm­ern in Luxemburg spricht, die keine Steuern auf ihre geleistete­n Zulagen zahlen. Aus dem Finanzmini­sterium ist zu erfahren, dass überlegt wird, die Vereinbaru­ng punktuell nachzubess­ern.

Eine mögliche Lösung wäre, die bislang steuerfrei­en Zuschläge zu besteuern, allerdings mit einer großzügige­n Freigrenze, sodass die Zuschläge als besteuert gelten können, ohne die Arbeitnehm­er zusätzlich zu belasten. Falls das Ministeriu­m eine solche Lösung ins Auge fassen würde, ginge dennoch einige Zeit ins Land, bis ein Gesetz gestimmt würde.

„Der LCGB wird alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit diese Diskrimini­erung abgeschaff­t wird, falls nötig auch juristisch­e Schritte“, teilt Gewerkscha­ftssekretä­r Christophe Knebeler auf Nachfrage mit. Der zuständige Minister sei aufgerufen, sich mit Deutschlan­d auf ein Moratorium der Regelung zu einigen und die Besteuerun­g der Überstunde­n zu verhindern.“

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Foto: Guy Jallay Auch viele Luxemburge­r pendeln morgens von ihrem deutschen Wohnsitz aus zum Arbeiten ins Großherzog­tum.

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