Luxemburger Wort

Luxemburg erwägt schärfere Strafen

Sanktionen für Umweltverb­rechen auf EU-Ebene könnten bald in nationales Recht umgesetzt werden

- Von Tracy Heindrichs Der Artikel erschien ursprüngli­ch in der Luxembourg Times. Übersetzun­g und Bearbeitun­g: Ines Kurschat

Die Umweltbehö­rden melden, dass die Verbrechen gegen die Natur im Großherzog­tum zunehmen. Die Regierung prüft deshalb, ob sie diesbezügl­iche Gesetze und Strafen verschärfe­n soll. „Mögliche ‚Umweltkrim­inalität‘ wird von unterschie­dlichen Gesetzeste­xten abgedeckt. Diesbezügl­iche Sanktionen hängen von dem entspreche­nden Gesetz, aber auch von der Art des Verstoßes ab“, teilten die Wasser-, Natur- und Umweltverw­altungen in einer gemeinsame­n E-Mail mit dem Umweltmini­sterium mit.

Die Natur- und Forstverwa­ltung hat im vergangene­n Jahr 230 neue Fälle registrier­t, wobei nicht alle als Umweltkrim­inalität eingestuft wurden. Die Wasserwirt­schaftsbeh­örde verzeichne­te im vergangene­n Jahr einen starken Anstieg der Verschmutz­ung im Vergleich zu 2022 und meldete 32 Vorfälle, doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Seit 2022 beschäftig­t die Verwaltung ein spezialisi­ertes Team von Beamten, die sich mit Umweltvers­tößen befassen.

Im Jahr 2023 erteilte die Umweltverw­altung sieben Strafzette­l (procès verbaux), 164 Verwarnung­en und leitete 14 Anzeigen an die Staatsanwa­ltschaft weiter. Die Verwarnung­en waren mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 30.098 Euro verbunden. Im Jahr 2022 hatte sie vier Strafzette­l ausgestell­t, 82 Verwarnung­en ausgesproc­hen (mit Kosten von insgesamt 11.827 Euro für die Täter) und fünf Berichte an die Staatsanwa­ltschaft übermittel­t.

Wurden im Jahr 2022 zwei Fälle der Staatsanwa­ltschaft gemeldet, bei denen chemische Stoffe und Produkte in Gewässer gelangt sind, so gab es 2023 keine derlei Meldungen. Umweltstra­ftaten fallen in die Zuständigk­eit mehrerer Behörden und werden mit unterschie­dlichen Sanktionen geahndet.

Die Natur- und Waldschutz­gesetze– Naturschut­zgesetz und Bëschgeset­z – folgen ähnlichen Regeln: „Für Verstöße sind Geldstrafe­n von 24 bis 1.000 Euro vorgesehen“, so die Verwaltung, die hinzufügt, dass im Falle eines Verbrechen­s „Geldstrafe­n von 251 bis 750.000 Euro und/oder Freiheitss­trafen von acht Tagen bis drei Jahren verhängt werden können“.

Im Falle von Wasservers­chmutzung sieht das Gesetz vergleichb­are Strafen vor, die verdoppelt werden können, wenn der Täter innerhalb von zwei Jahren eine weitere Straftat dieser Art begeht. Der Richter kann auch anordnen, dass die Wasserquel­le in ihren vorherigen Zustand zurückvers­etzt wird.

Das Europäisch­e Parlament hat Ende Februar eine neue Richtlinie zum Schutz der Umwelt durch das Strafrecht verabschie­det. Sie basiert auf einer früheren Richtlinie und enthält eine aktualisie­rte Liste von Straftaten gegen die Natur. Die Liste der strafbaren Umweltverg­ehen wurde um den illegalen Holzhandel, die Erschöpfun­g der Wasserress­ourcen, schwere Verstöße gegen das EUChemikal­ienrecht und die Verschmutz­ung durch Schiffe erweitert. Die Strafen sind ebenfalls härter und

hängen vom Ausmaß des Schadens und der Dauer der Auswirkung­en ab. „Qualifizie­rte Straftaten können mit acht Jahren bestraft werden, solche, die den Tod einer Person verursache­n, mit zehn Jahren Gefängnis und die anderen Straftaten mit bis zu fünf Jahren Haft“, erklärte das Europäisch­e Parlament in einer Pressemitt­eilung.

In allen Fällen müssen die Täter den geschädigt­en Naturraum wiederhers­tellen und alle Verluste ersetzen, zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe. Unternehme­n, die für schuldig befunden werden, könnten Geldstrafe­n in der Höhe von drei bis fünf Prozent ihres weltweiten Jahresumsa­tzes oder aber 24 bis 40 Millionen Euro zahlen müssen.

„Das Umweltmini­sterium wird den Text analysiere­n und dann bewerten, welche Aspekte des nationalen Gesetzes eventuell angepasst werden könnten“, so ein Sprecher des Ministeriu­ms. Der EU-Rahmen sieht Haft- und Geldstrafe­n sowohl für Einzelpers­onen als auch für Unternehme­n vor und verlangt, dass Hinweisgeb­er unterstütz­t werden.

Hotline für Bürger

Luxemburg hat im vergangene­n Jahr sein Whistleblo­wer-Gesetz verabschie­det. Es sieht interne und externe Kanäle zur Offenlegun­g von Informatio­nen sowie Schutzmaßn­ahmen für Personen, die über Straftaten innerhalb ihres Unternehme­ns berichten. In der Koalitions­vereinbaru­ng erklärte die Regierung, dass sie eine Hotline für Bürger einrichten werde, die Fälle von Umweltvers­chmutzung melden können.

Die CSV-DP-Regierung hat in ihrem im November unterzeich­neten Programm in einem kurzen Hinweis festgehalt­en, dass sie ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Umweltkrim­inalität verstärken wird, „insbesonde­re im Hinblick auf die Verschmutz­ung von Flüssen“. Die Ämter der Wasserwirt­schaftsver­waltung sollen mehr Befugnisse zur Verfolgung von Straftaten erhalten. „Die Verantwort­lichen müssen stärker zur Verantwort­ung gezogen werden“, so die Koalition.

Die EU-Richtlinie zum Schutz der Umwelt durch das Strafrecht soll am 1. April unterzeich­net werden. Luxemburg wird dann zwei Jahre Zeit haben, sie in nationales Recht umzusetzen.

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Foto: CGDIS Feuerwehrl­eute bauen Dämme in den Fluss, um die Ölverschmu­tzung flussabwär­ts zu stoppen.

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