Luxemburg erwägt schärfere Strafen
Sanktionen für Umweltverbrechen auf EU-Ebene könnten bald in nationales Recht umgesetzt werden
Die Umweltbehörden melden, dass die Verbrechen gegen die Natur im Großherzogtum zunehmen. Die Regierung prüft deshalb, ob sie diesbezügliche Gesetze und Strafen verschärfen soll. „Mögliche ‚Umweltkriminalität‘ wird von unterschiedlichen Gesetzestexten abgedeckt. Diesbezügliche Sanktionen hängen von dem entsprechenden Gesetz, aber auch von der Art des Verstoßes ab“, teilten die Wasser-, Natur- und Umweltverwaltungen in einer gemeinsamen E-Mail mit dem Umweltministerium mit.
Die Natur- und Forstverwaltung hat im vergangenen Jahr 230 neue Fälle registriert, wobei nicht alle als Umweltkriminalität eingestuft wurden. Die Wasserwirtschaftsbehörde verzeichnete im vergangenen Jahr einen starken Anstieg der Verschmutzung im Vergleich zu 2022 und meldete 32 Vorfälle, doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Seit 2022 beschäftigt die Verwaltung ein spezialisiertes Team von Beamten, die sich mit Umweltverstößen befassen.
Im Jahr 2023 erteilte die Umweltverwaltung sieben Strafzettel (procès verbaux), 164 Verwarnungen und leitete 14 Anzeigen an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Verwarnungen waren mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 30.098 Euro verbunden. Im Jahr 2022 hatte sie vier Strafzettel ausgestellt, 82 Verwarnungen ausgesprochen (mit Kosten von insgesamt 11.827 Euro für die Täter) und fünf Berichte an die Staatsanwaltschaft übermittelt.
Wurden im Jahr 2022 zwei Fälle der Staatsanwaltschaft gemeldet, bei denen chemische Stoffe und Produkte in Gewässer gelangt sind, so gab es 2023 keine derlei Meldungen. Umweltstraftaten fallen in die Zuständigkeit mehrerer Behörden und werden mit unterschiedlichen Sanktionen geahndet.
Die Natur- und Waldschutzgesetze– Naturschutzgesetz und Bëschgesetz – folgen ähnlichen Regeln: „Für Verstöße sind Geldstrafen von 24 bis 1.000 Euro vorgesehen“, so die Verwaltung, die hinzufügt, dass im Falle eines Verbrechens „Geldstrafen von 251 bis 750.000 Euro und/oder Freiheitsstrafen von acht Tagen bis drei Jahren verhängt werden können“.
Im Falle von Wasserverschmutzung sieht das Gesetz vergleichbare Strafen vor, die verdoppelt werden können, wenn der Täter innerhalb von zwei Jahren eine weitere Straftat dieser Art begeht. Der Richter kann auch anordnen, dass die Wasserquelle in ihren vorherigen Zustand zurückversetzt wird.
Das Europäische Parlament hat Ende Februar eine neue Richtlinie zum Schutz der Umwelt durch das Strafrecht verabschiedet. Sie basiert auf einer früheren Richtlinie und enthält eine aktualisierte Liste von Straftaten gegen die Natur. Die Liste der strafbaren Umweltvergehen wurde um den illegalen Holzhandel, die Erschöpfung der Wasserressourcen, schwere Verstöße gegen das EUChemikalienrecht und die Verschmutzung durch Schiffe erweitert. Die Strafen sind ebenfalls härter und
hängen vom Ausmaß des Schadens und der Dauer der Auswirkungen ab. „Qualifizierte Straftaten können mit acht Jahren bestraft werden, solche, die den Tod einer Person verursachen, mit zehn Jahren Gefängnis und die anderen Straftaten mit bis zu fünf Jahren Haft“, erklärte das Europäische Parlament in einer Pressemitteilung.
In allen Fällen müssen die Täter den geschädigten Naturraum wiederherstellen und alle Verluste ersetzen, zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe. Unternehmen, die für schuldig befunden werden, könnten Geldstrafen in der Höhe von drei bis fünf Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes oder aber 24 bis 40 Millionen Euro zahlen müssen.
„Das Umweltministerium wird den Text analysieren und dann bewerten, welche Aspekte des nationalen Gesetzes eventuell angepasst werden könnten“, so ein Sprecher des Ministeriums. Der EU-Rahmen sieht Haft- und Geldstrafen sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen vor und verlangt, dass Hinweisgeber unterstützt werden.
Hotline für Bürger
Luxemburg hat im vergangenen Jahr sein Whistleblower-Gesetz verabschiedet. Es sieht interne und externe Kanäle zur Offenlegung von Informationen sowie Schutzmaßnahmen für Personen, die über Straftaten innerhalb ihres Unternehmens berichten. In der Koalitionsvereinbarung erklärte die Regierung, dass sie eine Hotline für Bürger einrichten werde, die Fälle von Umweltverschmutzung melden können.
Die CSV-DP-Regierung hat in ihrem im November unterzeichneten Programm in einem kurzen Hinweis festgehalten, dass sie ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität verstärken wird, „insbesondere im Hinblick auf die Verschmutzung von Flüssen“. Die Ämter der Wasserwirtschaftsverwaltung sollen mehr Befugnisse zur Verfolgung von Straftaten erhalten. „Die Verantwortlichen müssen stärker zur Verantwortung gezogen werden“, so die Koalition.
Die EU-Richtlinie zum Schutz der Umwelt durch das Strafrecht soll am 1. April unterzeichnet werden. Luxemburg wird dann zwei Jahre Zeit haben, sie in nationales Recht umzusetzen.