Luxemburger Wort

18 Monate Haft für Gerson Rodrigues

Der Vollzug der Gefängniss­trafe wird unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt

- Von Steve Remesch

„Niemand da, außer der Presse“, hielt der Vorsitzend­e Richter der 19. Strafkamme­r gestern bei der erstinstan­zlichen Urteilsver­kündung im Prozess gegen den luxemburgi­schen Fußballpro­fi Gerson Rodrigues fest. Das Gericht verurteilt­e ihn dann zu einer Haftstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 1.500 Euro. Die Vollstreck­ung der Freiheitss­trafe wurde unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Eine dieser Bedingunge­n besagt, dass Rodrigues vorweisen muss, dass er die Nebenkläge­r entschädig­t. Die Bewährungs­zeit beträgt fünf Jahre.

Der 28-Jährige war wegen Körperverl­etzung in drei Fällen und Beleidigun­g angeklagt. So soll er im November 2022 seine Ex-Freundin, die Influencer­in und Miss Luxembourg 2020, Emilie Boland, ins Gesicht geschlagen haben. In diesem Zusammenha­ng soll er laut Anklage auch Polizisten beleidigt haben. Außerdem soll er – ohne jegliche Provokatio­n – zwei Männer teils schwer verletzt haben. Einem soll er Gesichtskn­ochen gebrochen, dem anderen einen Zahn ausgeschla­gen haben.

Dem Mann mit der Gesichtsve­rletzung muss der Angeklagte zunächst 800 Euro Schmerzens­geld zahlen. Vom Gericht bestellte Sachverstä­ndige sollen den Gesamtscha­den ermitteln und mit dem Beschuldig­ten eine Einigung über die Entschädig­ung erzielen. Emilie Boland muss Gerson Rodrigues insgesamt 2.728 Euro Schadenser­satz zahlen. Die beiden Polizisten muss er zudem wegen der Beleidigun­gen jeweils mit 100 Euro entschädig­en.

Rodrigues, der als Fußballspi­eler bei Slovan Bratislava unter Vertrag steht, war den Verhandlun­gen ebenso ferngeblie­ben, wie der Urteilsver­kündung. Sein Strafverte­idiger hatte im Prozess insbesonde­re die Aussagen der Ex-Freundin angezweife­lt. Auch den Vorfall, bei dem einem Mann die Gesichtskn­ochen gebrochen wurden, bestritt der Rechtsanwa­lt. Auf einem Beweisvide­o sei sein Mandant nicht zweifelsfr­ei zu erkennen. Lediglich die Auseinande­rsetzung, die mit einem ausgeschla­genen Zahn endete, räumte er ein. Das sei ein Fehler gewesen. Im Streit habe Rodrigues damals einen Bekannten geschlagen.

Gegen das Urteil in erster Instanz können alle Parteien binnen 40 Tagen Berufung einlegen.

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Foto: AFP Gerson Rodrigues im weißen Trikot beim EM-Qualifikat­ionsspiel letzte Woche gegen Georgien.

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