18 Monate Haft für Gerson Rodrigues
Der Vollzug der Gefängnisstrafe wird unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt
„Niemand da, außer der Presse“, hielt der Vorsitzende Richter der 19. Strafkammer gestern bei der erstinstanzlichen Urteilsverkündung im Prozess gegen den luxemburgischen Fußballprofi Gerson Rodrigues fest. Das Gericht verurteilte ihn dann zu einer Haftstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 1.500 Euro. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Eine dieser Bedingungen besagt, dass Rodrigues vorweisen muss, dass er die Nebenkläger entschädigt. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre.
Der 28-Jährige war wegen Körperverletzung in drei Fällen und Beleidigung angeklagt. So soll er im November 2022 seine Ex-Freundin, die Influencerin und Miss Luxembourg 2020, Emilie Boland, ins Gesicht geschlagen haben. In diesem Zusammenhang soll er laut Anklage auch Polizisten beleidigt haben. Außerdem soll er – ohne jegliche Provokation – zwei Männer teils schwer verletzt haben. Einem soll er Gesichtsknochen gebrochen, dem anderen einen Zahn ausgeschlagen haben.
Dem Mann mit der Gesichtsverletzung muss der Angeklagte zunächst 800 Euro Schmerzensgeld zahlen. Vom Gericht bestellte Sachverständige sollen den Gesamtschaden ermitteln und mit dem Beschuldigten eine Einigung über die Entschädigung erzielen. Emilie Boland muss Gerson Rodrigues insgesamt 2.728 Euro Schadensersatz zahlen. Die beiden Polizisten muss er zudem wegen der Beleidigungen jeweils mit 100 Euro entschädigen.
Rodrigues, der als Fußballspieler bei Slovan Bratislava unter Vertrag steht, war den Verhandlungen ebenso ferngeblieben, wie der Urteilsverkündung. Sein Strafverteidiger hatte im Prozess insbesondere die Aussagen der Ex-Freundin angezweifelt. Auch den Vorfall, bei dem einem Mann die Gesichtsknochen gebrochen wurden, bestritt der Rechtsanwalt. Auf einem Beweisvideo sei sein Mandant nicht zweifelsfrei zu erkennen. Lediglich die Auseinandersetzung, die mit einem ausgeschlagenen Zahn endete, räumte er ein. Das sei ein Fehler gewesen. Im Streit habe Rodrigues damals einen Bekannten geschlagen.
Gegen das Urteil in erster Instanz können alle Parteien binnen 40 Tagen Berufung einlegen.