Verkehrssünder beim Sondereinsatz zum Bettelverbot überführt
Luxemburg. Während im direkten Zusammenhang mit dem Heescheverbuet kaum bis gar keine Strafverfahren eingeleitet wurden, ist ein anderer Aspekt des Sondereinsatzes im Bahnhofsviertel deutlich sichtbarer: Obdachlose und mutmaßliche Bettler werden gezielt Personenkontrollen unterzogen. Wie das „Luxemburger Wort“auf Anfrage bei der Pressestelle der Polizei erfuhr, wurden von Mitte Januar bis Ende Februar die Personalien von rund 500 Personen überprüft. Von Mitte Januar bis zum 20. März waren es insgesamt rund 700.
Kriminalpolizei soll Lagebild erstellen
Die Zahl der festgestellten Verstöße gegen Artikel 42 der Gemeindeordnung, der das Betteln in bestimmten Bereichen der Hauptstadt verbietet, stieg bis zum 20. März von zwei auf drei. Zum Einsatz der Kriminalpolizei im Zusammenhang mit dem Bettelverbot erklärt die Pressestelle, die Aufgabe dieser Beamten bestehe vor allem darin, „ein Lagebild zu erstellen und Analysen durchzuführen so
wie die uniformierten Streifen gezielt zu lenken“. Seit dem Beginn der repressiven Phase beim Heescheverbuet am 15. Januar und bis zum 20. März stellten die Ordnungskräfte jedoch auch 143 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung fest. Außerdem leiteten sie 14 Verfahren im Bereich Betäubungsmittel ein und es kam zu vier Festnahmen wegen Besitzes oder Verkaufs von Drogen.
136 Mal „Platzverweis light“erteilt
Der so genannte „Platzverweis Light“, der in Artikel 5bis der Gemeindeordnung vorgesehen ist und der der Polizei eine Handhabe gibt, wenn Personen den Zugang zu Gebäuden versperren, wurde 136 Mal angewendet. In keinem einzigen Fall mussten die Beamten dabei Gewalt ausüben.
Sieben Mal wurde eine Fremdennotiz erstellt. Dabei handelt es sich um einen polizeilichen Vermerk, wenn Personen aus Drittstaaten keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen können. 23 Personen, die aus mehreren polizeilichen Gründen zur Fahndung ausgeschrieben waren, konnten angetroffen werden. Eine Person wurde in Abschiebehaft genommen.
Die Frage nach Vergleichszahlen aus dem Vorjahr wurde von der Polizeipressestelle nicht berücksichtigt. str